Beschluss:

  1. Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2016 in der vorliegenden, geprüften Fassung und erteilt dem Bürgermeister Entlastung gem. § 129 Abs. 1 NKomVG
  2. Der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis für das Jahr 2016 in Höhe von 257.337,45 € wird der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zugeführt.
  3. Der Jahresfehlbetrag im außerordentlichen Ergebnis für das Jahr 2016 in Höhe von -198.445,71 € wird durch eine Entnahme aus der aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

32

Nein:

0

Enthaltung:

0