Sitzung: 08.03.2018 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: BV/FD2/2018/008
Beschluss:
- Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2016 in
der vorliegenden, geprüften Fassung und erteilt dem Bürgermeister
Entlastung gem. § 129 Abs. 1 NKomVG
- Der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis für
das Jahr 2016 in Höhe von 257.337,45 € wird der aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zugeführt.
- Der Jahresfehlbetrag im außerordentlichen
Ergebnis für das Jahr 2016 in Höhe von -198.445,71 € wird durch eine
Entnahme aus der aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses
gebildeten Rücklage gedeckt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
32 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |