Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat beschließt:

 

1.  den Bebauungsplan Nr. 80 „Flachswandstraße" aufzustellen. Der  Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt,

 

2.  die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.

 


Ratsherr Helms erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, dass in diesem Verfahren erstmalig die Regelungen des § 13b BauGB zur Anwendung kämen. Ein Bedarf an zusätzlichen Wohnbauplätzen in der Ortschaft Hördinghausen sei gegeben.

 

Ratsherr Lippert bekräftigt, dass die Ausweisung von Bauplätzen für die Eigenentwicklung der Ortschaft Hördinghausen gut und wichtig sei.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

32

Nein:

0

Enthaltung:

0