Sitzung: 19.04.2018 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Herr Pante trägt
den Verwaltungsbericht vor:
3.1: Ausbau des zweiten Bauabschnitts der
„Danziger Straße“ und „Kolberger Straße“
Am 15. März 2018
fand im ev. Gemeindehaus in Bad Essen die Eigentümer-Informationsveranstaltung
zum erneuten Ausbau des zweiten Abschnittes der „Danziger Straße“ und der
„Kolberger Straße“ statt. Nach einer Vorstellung der bereits seit 2011
durchgeführten Maßnahmen im Westfeld von Bad Essen wurde das geplante
Bauvorhaben, welches durch die Planungsgemeinschaft Sudau aus Osnabrück
erarbeitet wurde, vorgestellt. Zudem wurden Informationen zum Beitragsrecht und
eine erste Kostenschätzung über den möglichen Anliegerbeitrag mitgeteilt. Da
sich der Ausbauentwurf an den bisher verwandten Materialien und
Gestaltungselementen orientiert, wird neben einer rd. 4,5 m breiten
Asphaltfahrbahn ein in unterschiedlichen Breiten höhengleicher Gehweg in
Pflasterbauweise vorgesehen. Aktuell wird die Maßnahme vom planbearbeitenden
Büro für eine öffentliche Ausschreibung vorbereitet, so dass mit einer Aufnahme
der Arbeiten ab Mitte 2018 gerechnet werden kann.
3.2: Erschließungsmaßnahmen „Westlich der
Marina“, Bad Essen
Für die in der Sanierung
vorgesehene Umfeldgestaltung „Westlich der Marina“ wurde nach Erarbeitung durch
das Planungsbüro Sudau die Baumaßnahme öffentlich ausgeschrieben und am 22.
Februar submittiert. Nach Auswertung der insgesamt drei abgegebenen Angebote
konnte innerhalb der Verwaltungsausschusssitzung am 08. März der Auftrag an die
Firma Wiebold Straßen- und Landschaftsbau GmbH aus Neuenkirchen-Vörden,
vorbehaltlich der Vergabeprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises
Osnabrück, erteilt werden. Nach Abstimmung mit der Firma wird aufgrund der
umfangreichen Vorarbeiten mit einem Baubeginn Anfang Mai gerechnet. Der
verbindlich festgelegte Fertigstellungstermin Ende Oktober wird dabei
eingehalten.
Die für diese
Maßnahme eingesetzten Pflastermaterialien sind aktuell im Hafenbereich am
Speicher ausgelegt. Die entsprechenden Musterflächen werden zur weiteren
Abstimmung der im Terrassenbereich eingesetzten Holzmaterialien und zur
allgemeinen Ansicht genutzt.
3.3: Erschließung des Baugebietes „Südlich
Kampstraße“ in Lockhausen
Im Baugebiet
„Südlich Kampstraße“ in Lockhausen sind die Erschließungsarbeiten für die
Stichstraßen durch die Firma Dallmann aus Bramsche begonnen worden. Neben der
Verlegung von Regenwasser- und Schmutzwasserrohrleitungen werden auch die
weiteren Versorgungsträger ihre Anschlussleitungen in die Stichstraßen legen.
Danach erfolgt der Aufbau der eigentlichen Baustraße, die nach Abschluss der
Bauvorhaben endgültig hergestellt wird. Mittlerweile liegen die ersten
Bauanträge für diesen Bereich im Fachdienst zur Bearbeitung vor.
3.4: Endgültiger Ausbau der Erschließungsstraßen
im Baugebiet „Im Apfelgarten“, Harpenfeld
Nach Mitteilung der
Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG) werden die Erschließungsstraßen im
Baugebiet „Im Apfelgarten“ in diesem Jahr endgültig hergestellt. Nach
weitgehendem Abschluss sämtlicher Hochbaumaßnahmen und des seinerzeit
abgeschlossenen Erschließungsvertrages ist es an der Zeit, die Straßen
endgültig auszubauen. In Zusammenarbeit mit dem Büro für Bautechnik J. Hellmann
aus Georgsmarienhütte wurden die endgültigen Ausführungsunterlagen sowie die
Ausschreibung erstellt, die kurzfristig veröffentlicht werden soll. Nach
Ausschreibung wird von einem Baubeginn Anfang Juni ausgegangen. Mit einem
Abschluss der Arbeiten ist Ende Oktober dieses Jahres zu rechnen. Für diese
Ausbaumaßnahme fallen keine Ausbaubeiträge für die Anlieger an, da diese
bereits mit dem Erwerb der Grundstücke abgelöst wurden. Der Ausbau sieht eine
asphaltierte Fahrbahn mit einem höhengleich abgesetzten Gehwegbereich vor.
Außerhalb des reinen Baugebietes wird der Gehweg, abgesetzt von der Fahrbahn,
auf Hochbord bis zur Bundesstraße geführt. Die Kreuzungsbereiche werden, wie
bei anderen Baugebieten auch, als Aufmerksamkeitsflächen in Pflasterbauweise
hergestellt.
3.5: Verbunddorferneuerung Brockhausen – Rabber
Aufgrund der
Notwendigkeit zur Verbesserung der Stellplatzsituation am Kindergarten
Brockhausen sind Haushaltsmittel innerhalb der Dorferneuerung zu
Planungszwecken eingestellt worden. Betrachtet wird hierbei die gesamte
Erschließungsstraße, das Umfeld Feuerwehrhaus und der Kotten am Brockhauser
Weg. Eine reine Anlegung von Parkflächen ist nach Abstimmung mit dem Amt für
regionale Landesentwicklung (ArL) alleine nicht förderfähig. Es wird aktuell
von einem Ausbau der Erschließungsstraße mit Anliegerbeiträgen ausgegangen. Mit
Schreiben vom 17.03.2018 wurde von Seiten der Anwohner der Erschließungsstraße
mitgeteilt, dass von einem Ausbau abgesehen werden sollte und sofern
Stellplätze angelegt werden, ein Ausbaubeitrag abgelehnt wird.
Der Arbeitskreis
Dorferneuerung Brockhausen wird am 23. April über den aktuellen Stand
informiert und soll grundsätzlich die Ideen mittragen. Dieses ist für eine
spätere Beantragung von Fördermitteln ein wichtiger Punkt. Sollte eine Unterstützung
des Arbeitskreises nicht erfolgen, ist durchaus zu überlegen, ob die Planungen
in diesem Umfang grundsätzlich aufgenommen werden sollen. Im vergangenen
Verwaltungsausschuss am 11.04.2018 wurden die Verwaltungsideen grundsätzlich
unterstützt und insbesondere der mögliche Anbau am Feuerwehrhaus sowie der
geförderte Abbruch des Kottens mit Fördermitteln unterstützt.
3.6: Ausbau des Aßbruchweges im ländlichen
Wegebau
Mit Schreiben vom
11.04.2018 teilt das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems mit, dass
der Förderantrag zum Ausbau des Aßbruchweges innerhalb der ZILE-Richtlinie
abgelehnt wird. Zur Begründung heißt es, dass zwar grundsätzlich eine
Förderwürdigkeit der Maßnahme besteht, jedoch nicht genügend Fördermittel zur
Umsetzung aller gemeldeten Maßnahmen vorhanden sind. Nach dem durchgeführten
Ranking stehen für diese Maßnahme keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Auch für
die Folgejahre wird bereits zum jetzigen Zeitpunkt darauf hingewiesen, dass
speziell für den ländlichen Wegebau nur sehr begrenzte Fördermittel zur
Verfügung stehen.
Mit diesem
Ablehnungsbescheid und den bereits erfolgten Anmeldungen in den Vorjahren
scheinen keine Fördermittel für den geplanten Ausbau eingeworben werden zu
können. Es besteht aktuell nur die Chance, innerhalb des geplanten
beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens zwischen Bad Essen und Wehrendorf zu
einer Verbesserung der Infrastruktur in diesem Bereich zu kommen. Eine erneute
Anmeldung zum 15.09.2018 wird verwaltungsseitig als wenig erfolgsversprechend beurteilt
und somit nicht vorgenommen.
3.7: GVFG
Jahresbauprogramm 2018
Nach Mitteilungen
des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums für das Jahresbauprogramm 2018
innerhalb des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes wurde die technische
Sicherung des Bahnübergangs Waldstraße durch Antrag der Gemeinde Bad Essen als
förderwürdig eingestuft und aufgenommen. Bei dieser technischen
Sicherungsmaßnahme beträgt der Anteil der Gemeinde Bad Essen rd. 94.000,00 €,
der nach Antragstellung und Aufnahme ins Jahresbauprogramm 2018 innerhalb des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes mit bis zu 60% gefördert wird. Hierdurch
verringert sich der Anteil der Gemeinde Bad Essen auf 38.000,00 €.
3.8: Breitbandausbau im Osnabrücker Land
Im Rahmen des
gemeinsamen Breitbandausbaues vom Landkreis Osnabrück und den kreisangehörigen
Städten und Gemeinden wurden aktuell die Tiefbauaufträge vergeben. Die
Widerspruchsfrist hierzu ist bereits am 09.04.2018 abgelaufen. Mit den
Bauarbeiten soll nun kurzfristig begonnen werden. Der Tiefbau wurde in zwölf
regionalen Baulosen ausgeschrieben, in denen parallel gearbeitet werden soll.
Im Baulos 6 „Bad Essen-Nord und Gemeinde Bohmte“ hat die Innogy SE aus Siegen
den Zuschlag erhalten. Ein entsprechender Pressetermin mit erstem Spatenstich
durch Herrn Landrat Dr. Michael Lübbersmann soll am Freitag, 20.04.2018, im
Gasthaus Tönsmeyer in Brockhausen stattfinden.
3.9: Planfeststellungsverfahren für den
Ersatzneubau der 110-kV-Hochspannungsfreileitung von der Umspannanlage
Wehrendorf bis zum Punkt Heithöfen
Auf Antrag der
Westnetz GmbH wurde aktuell das Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau
der 110-kV-Hochspannungsfreileitung von der Umspannanlage Wehrendorf bis zum
Punkt Heithöfen eingeleitet. Die entsprechenden Planunterlagen liegen zur
öffentlichen Einsichtnahme seit dem 17.04.2018 aus. Stellungnahmen können bis
zum 16.05.2018 entweder direkt bei der Niedersächsischen Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr oder bei der Gemeinde Bad Essen abgegeben werden.
Beim geplanten
Ersatzneubau sollen auf gleicher Trasse die bisher 45 Maststandorte um ein
Drittel reduziert werden. Durch die Vergrößerung der Mastabstände erhöht sich
jedoch auch die Masthöhe, die zwischen 28 und 40 m zukünftig liegt.
Wie im Erläuterungsbericht
zum Planfeststellungsverfahren beschrieben, wird die Gemeinde Bad Essen in
ihrer Stellungnahme darauf hinweisen, dass vor Baubeginn die betroffenen
Erschließungsstraßen in ihrem Zustand dokumentiert werden, so dass nach
Abschluss der Maßnahmen ggfs. entstandene Beschädigungen durch den Verursacher
behoben werden. Dieses betrifft auch notwendige temporäre Zufahrten auf Acker-
und Wiesenflächen, die nach Abschluss der Maßnahmen ordnungsgemäß zurückgebaut
werden müssen.
3.10: Architekturwettbewerb für das Schullandheim
in Barkhausen
Wie bereits im
vergangenen Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen mitgeteilt, findet aktuell
ein Architekturwettbewerb unter dem Titel „Architektur die bewegt“ für das
erlebnispädagogische Schullandheim im Barkhausen statt. Die Ehlerding Stiftung
als Trägerin hat insgesamt 15 Büros aufgefordert, die geplanten Erweiterungen
architektonisch umzusetzen. Am morgigen Tag wird innerhalb einer
Preisgerichtssitzung über die eingereichten Entwürfe entschieden und ein Sieger
gekürt. Mit dieser Feststellung kann dann das bereits begonnene
Bauleitplanverfahren fortgeführt werden. Ziel ist es, das Schullandheim mit
einem oder mehreren Gebäuden so zu erweitern, dass Platz für rd. 120 Gäste
entsteht. Zudem sollen die bestehenden Gebäude saniert und teilweise umgenutzt
werden.
Ausschussvorsitzender
Helms stellt den Bericht zur Diskussion.
Zum
Breitbandausbau werden kurze Rückfragen (Querung Kanal, Ausbaustrecken, Ort des
Baubeginns) durch die Verwaltung beantwortet. Hinweise auf die vorhandenen
Storchenhorste werden aufgenommen.