Herr Pante trägt den Verwaltungsbericht vor:

 

3.1:     Ausbau des zweiten Bauabschnitts der „Danziger Straße“ und „Kolberger Straße“

Am 15. März 2018 fand im ev. Gemeindehaus in Bad Essen die Eigentümer-Informationsveranstaltung zum erneuten Ausbau des zweiten Abschnittes der „Danziger Straße“ und der „Kolberger Straße“ statt. Nach einer Vorstellung der bereits seit 2011 durchgeführten Maßnahmen im Westfeld von Bad Essen wurde das geplante Bauvorhaben, welches durch die Planungsgemeinschaft Sudau aus Osnabrück erarbeitet wurde, vorgestellt. Zudem wurden Informationen zum Beitragsrecht und eine erste Kostenschätzung über den möglichen Anliegerbeitrag mitgeteilt. Da sich der Ausbauentwurf an den bisher verwandten Materialien und Gestaltungselementen orientiert, wird neben einer rd. 4,5 m breiten Asphaltfahrbahn ein in unterschiedlichen Breiten höhengleicher Gehweg in Pflasterbauweise vorgesehen. Aktuell wird die Maßnahme vom planbearbeitenden Büro für eine öffentliche Ausschreibung vorbereitet, so dass mit einer Aufnahme der Arbeiten ab Mitte 2018 gerechnet werden kann.

 

3.2:     Erschließungsmaßnahmen „Westlich der Marina“, Bad Essen

Für die in der Sanierung vorgesehene Umfeldgestaltung „Westlich der Marina“ wurde nach Erarbeitung durch das Planungsbüro Sudau die Baumaßnahme öffentlich ausgeschrieben und am 22. Februar submittiert. Nach Auswertung der insgesamt drei abgegebenen Angebote konnte innerhalb der Verwaltungsausschusssitzung am 08. März der Auftrag an die Firma Wiebold Straßen- und Landschaftsbau GmbH aus Neuenkirchen-Vörden, vorbehaltlich der Vergabeprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück, erteilt werden. Nach Abstimmung mit der Firma wird aufgrund der umfangreichen Vorarbeiten mit einem Baubeginn Anfang Mai gerechnet. Der verbindlich festgelegte Fertigstellungstermin Ende Oktober wird dabei eingehalten.

 

Die für diese Maßnahme eingesetzten Pflastermaterialien sind aktuell im Hafenbereich am Speicher ausgelegt. Die entsprechenden Musterflächen werden zur weiteren Abstimmung der im Terrassenbereich eingesetzten Holzmaterialien und zur allgemeinen Ansicht genutzt.

 

3.3:     Erschließung des Baugebietes „Südlich Kampstraße“ in Lockhausen

Im Baugebiet „Südlich Kampstraße“ in Lockhausen sind die Erschließungsarbeiten für die Stichstraßen durch die Firma Dallmann aus Bramsche begonnen worden. Neben der Verlegung von Regenwasser- und Schmutzwasserrohrleitungen werden auch die weiteren Versorgungsträger ihre Anschlussleitungen in die Stichstraßen legen. Danach erfolgt der Aufbau der eigentlichen Baustraße, die nach Abschluss der Bauvorhaben endgültig hergestellt wird. Mittlerweile liegen die ersten Bauanträge für diesen Bereich im Fachdienst zur Bearbeitung vor.

 

3.4:     Endgültiger Ausbau der Erschließungsstraßen im Baugebiet „Im Apfelgarten“, Harpenfeld

Nach Mitteilung der Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG) werden die Erschließungsstraßen im Baugebiet „Im Apfelgarten“ in diesem Jahr endgültig hergestellt. Nach weitgehendem Abschluss sämtlicher Hochbaumaßnahmen und des seinerzeit abgeschlossenen Erschließungsvertrages ist es an der Zeit, die Straßen endgültig auszubauen. In Zusammenarbeit mit dem Büro für Bautechnik J. Hellmann aus Georgsmarienhütte wurden die endgültigen Ausführungsunterlagen sowie die Ausschreibung erstellt, die kurzfristig veröffentlicht werden soll. Nach Ausschreibung wird von einem Baubeginn Anfang Juni ausgegangen. Mit einem Abschluss der Arbeiten ist Ende Oktober dieses Jahres zu rechnen. Für diese Ausbaumaßnahme fallen keine Ausbaubeiträge für die Anlieger an, da diese bereits mit dem Erwerb der Grundstücke abgelöst wurden. Der Ausbau sieht eine asphaltierte Fahrbahn mit einem höhengleich abgesetzten Gehwegbereich vor. Außerhalb des reinen Baugebietes wird der Gehweg, abgesetzt von der Fahrbahn, auf Hochbord bis zur Bundesstraße geführt. Die Kreuzungsbereiche werden, wie bei anderen Baugebieten auch, als Aufmerksamkeitsflächen in Pflasterbauweise hergestellt.

 

3.5:     Verbunddorferneuerung Brockhausen – Rabber

Aufgrund der Notwendigkeit zur Verbesserung der Stellplatzsituation am Kindergarten Brockhausen sind Haushaltsmittel innerhalb der Dorferneuerung zu Planungszwecken eingestellt worden. Betrachtet wird hierbei die gesamte Erschließungsstraße, das Umfeld Feuerwehrhaus und der Kotten am Brockhauser Weg. Eine reine Anlegung von Parkflächen ist nach Abstimmung mit dem Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) alleine nicht förderfähig. Es wird aktuell von einem Ausbau der Erschließungsstraße mit Anliegerbeiträgen ausgegangen. Mit Schreiben vom 17.03.2018 wurde von Seiten der Anwohner der Erschließungsstraße mitgeteilt, dass von einem Ausbau abgesehen werden sollte und sofern Stellplätze angelegt werden, ein Ausbaubeitrag abgelehnt wird.

Der Arbeitskreis Dorferneuerung Brockhausen wird am 23. April über den aktuellen Stand informiert und soll grundsätzlich die Ideen mittragen. Dieses ist für eine spätere Beantragung von Fördermitteln ein wichtiger Punkt. Sollte eine Unterstützung des Arbeitskreises nicht erfolgen, ist durchaus zu überlegen, ob die Planungen in diesem Umfang grundsätzlich aufgenommen werden sollen. Im vergangenen Verwaltungsausschuss am 11.04.2018 wurden die Verwaltungsideen grundsätzlich unterstützt und insbesondere der mögliche Anbau am Feuerwehrhaus sowie der geförderte Abbruch des Kottens mit Fördermitteln unterstützt.

 

3.6:     Ausbau des Aßbruchweges im ländlichen Wegebau

Mit Schreiben vom 11.04.2018 teilt das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems mit, dass der Förderantrag zum Ausbau des Aßbruchweges innerhalb der ZILE-Richtlinie abgelehnt wird. Zur Begründung heißt es, dass zwar grundsätzlich eine Förderwürdigkeit der Maßnahme besteht, jedoch nicht genügend Fördermittel zur Umsetzung aller gemeldeten Maßnahmen vorhanden sind. Nach dem durchgeführten Ranking stehen für diese Maßnahme keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Auch für die Folgejahre wird bereits zum jetzigen Zeitpunkt darauf hingewiesen, dass speziell für den ländlichen Wegebau nur sehr begrenzte Fördermittel zur Verfügung stehen.

 

Mit diesem Ablehnungsbescheid und den bereits erfolgten Anmeldungen in den Vorjahren scheinen keine Fördermittel für den geplanten Ausbau eingeworben werden zu können. Es besteht aktuell nur die Chance, innerhalb des geplanten beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens zwischen Bad Essen und Wehrendorf zu einer Verbesserung der Infrastruktur in diesem Bereich zu kommen. Eine erneute Anmeldung zum 15.09.2018 wird verwaltungsseitig als wenig erfolgsversprechend beurteilt und somit nicht vorgenommen.

 

3.7: GVFG Jahresbauprogramm 2018

Nach Mitteilungen des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums für das Jahresbauprogramm 2018 innerhalb des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes wurde die technische Sicherung des Bahnübergangs Waldstraße durch Antrag der Gemeinde Bad Essen als förderwürdig eingestuft und aufgenommen. Bei dieser technischen Sicherungsmaßnahme beträgt der Anteil der Gemeinde Bad Essen rd. 94.000,00 €, der nach Antragstellung und Aufnahme ins Jahresbauprogramm 2018 innerhalb des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes mit bis zu 60% gefördert wird. Hierdurch verringert sich der Anteil der Gemeinde Bad Essen auf 38.000,00 €.

 

3.8:     Breitbandausbau im Osnabrücker Land

Im Rahmen des gemeinsamen Breitbandausbaues vom Landkreis Osnabrück und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden wurden aktuell die Tiefbauaufträge vergeben. Die Widerspruchsfrist hierzu ist bereits am 09.04.2018 abgelaufen. Mit den Bauarbeiten soll nun kurzfristig begonnen werden. Der Tiefbau wurde in zwölf regionalen Baulosen ausgeschrieben, in denen parallel gearbeitet werden soll. Im Baulos 6 „Bad Essen-Nord und Gemeinde Bohmte“ hat die Innogy SE aus Siegen den Zuschlag erhalten. Ein entsprechender Pressetermin mit erstem Spatenstich durch Herrn Landrat Dr. Michael Lübbersmann soll am Freitag, 20.04.2018, im Gasthaus Tönsmeyer in Brockhausen stattfinden.

 

3.9:     Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der 110-kV-Hochspannungsfreileitung von der Umspannanlage Wehrendorf bis zum Punkt Heithöfen

Auf Antrag der Westnetz GmbH wurde aktuell das Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der 110-kV-Hochspannungsfreileitung von der Umspannanlage Wehrendorf bis zum Punkt Heithöfen eingeleitet. Die entsprechenden Planunterlagen liegen zur öffentlichen Einsichtnahme seit dem 17.04.2018 aus. Stellungnahmen können bis zum 16.05.2018 entweder direkt bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr oder bei der Gemeinde Bad Essen abgegeben werden.

 

Beim geplanten Ersatzneubau sollen auf gleicher Trasse die bisher 45 Maststandorte um ein Drittel reduziert werden. Durch die Vergrößerung der Mastabstände erhöht sich jedoch auch die Masthöhe, die zwischen 28 und 40 m zukünftig liegt.

 

Wie im Erläuterungsbericht zum Planfeststellungsverfahren beschrieben, wird die Gemeinde Bad Essen in ihrer Stellungnahme darauf hinweisen, dass vor Baubeginn die betroffenen Erschließungsstraßen in ihrem Zustand dokumentiert werden, so dass nach Abschluss der Maßnahmen ggfs. entstandene Beschädigungen durch den Verursacher behoben werden. Dieses betrifft auch notwendige temporäre Zufahrten auf Acker- und Wiesenflächen, die nach Abschluss der Maßnahmen ordnungsgemäß zurückgebaut werden müssen.

 

3.10:   Architekturwettbewerb für das Schullandheim in Barkhausen

Wie bereits im vergangenen Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen mitgeteilt, findet aktuell ein Architekturwettbewerb unter dem Titel „Architektur die bewegt“ für das erlebnispädagogische Schullandheim im Barkhausen statt. Die Ehlerding Stiftung als Trägerin hat insgesamt 15 Büros aufgefordert, die geplanten Erweiterungen architektonisch umzusetzen. Am morgigen Tag wird innerhalb einer Preisgerichtssitzung über die eingereichten Entwürfe entschieden und ein Sieger gekürt. Mit dieser Feststellung kann dann das bereits begonnene Bauleitplanverfahren fortgeführt werden. Ziel ist es, das Schullandheim mit einem oder mehreren Gebäuden so zu erweitern, dass Platz für rd. 120 Gäste entsteht. Zudem sollen die bestehenden Gebäude saniert und teilweise umgenutzt werden.

 

Ausschussvorsitzender Helms stellt den Bericht zur Diskussion.

 

 

Zum Breitbandausbau werden kurze Rückfragen (Querung Kanal, Ausbaustrecken, Ort des Baubeginns) durch die Verwaltung beantwortet. Hinweise auf die vorhandenen Storchenhorste werden aufgenommen.