Sitzung: 19.04.2018 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: BV/FD3/2018/026
Beschlussvorschlag:
Der Rat
beschließt, den Vertrag zwischen dem Unterhaltungsverband Nr. 70 „Obere Hunte“
und der Gemeinde Bad Essen vorbehaltlich der Genehmigung des
Bauleitplanverfahrens Nr. 48 B „Maschweg“ und des Abschlusses des
Durchführungs- und Erschließungsvertrages mit der Niedersächsischen
Landgesellschaft (NLG) zu schließen.
Andreas Pante gibt
über die Vorlage hinaus weitere Erläuterungen zum geplanten Vertrag zwischen
dem UHV Nr. 70 und der Gemeinde zur Umsetzung der Kompensation aus dem
Bebauungsplanverfahren Nr. 48 B „Maschweg“.
Die geplante Regelung findet den Zuspruch der Fraktionen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |