Umrüstung auf Digitalfunk

Herr Gemeindebrandmeister Wilker teilt mit, dass die Umrüstung der Feuerwehr-fahrzeuge auf Digitalfunk durch die Firma Lohrie am 13.04.2018 abgeschlossen wurde. Die Arbeiten sind problemlos durchgeführt worden. Herr Lohrie bedankte sich ausdrücklich für die gute Organisation durch den Funkbeauftragten Christoph Eikenhorst. Damit ist die Gemeinde Bad Essen die letzte Kommune im Landkreis, die auf das neue System umgestellt hat.

 

Herr Wellmann erteilt den weiteren Verwaltungsbericht:

Feuerwehrgerätehaus Brockhausen

Es liegt ein Antrag der Ortsfeuerwehr Brockhausen auf Erweiterung des Feuer-wehrgerätehauses vor. Da zurzeit grundsätzlich die Möglichkeit besteht, Zuschüsse aus Mitteln der Dorferneuerung zu bekommen, wurden bereits vor Fertigstellung des Brandschutzbedarfsplanes Überlegungen für eine Erweiterung des Feuerwehrhauses angestellt.

Es wurden Gespräche mit dem Eigentümer des Grundstücks, auf dem das Feuerwehrgerätehaus steht, geführt. Diese sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Ebenso fließt das Grundstück des Kottens in die Überlegungen ein. Der Abriss des Kottens und die Errichtung eines Dorfgemeinschaftsraumes wären förderfähig. Da die zur Verfügung stehenden Mittel im nächsten Jahr jjedoch sehr begrenzt sind, ist die Chance, tatsächlich Fördermittel zu erhalten, sehr gering. Mit dem Fachdienst 3, Umwelt, Planen und Bauen muss deshalb geklärt werden, ob das aufwendige Antragsverfahren für Zuschüsse tatsächlich durchgeführt werden soll.

 

Beschaffung LF-KatS

In Zusammenarbeit mit der Ortsfeuerwehr Wimmer wurde das Leistungsver-zeichnis erstellt. Die KWL wird in Kürze die Ausschreibung für das Fahrzeug  durchführen.

 

Vereinbarung mit der Stadt Pr.Oldendorf über den Brandschutz in der Ortschaft Büscherheide

Um die Vereinbarung mit der Stadt Pr. Oldendorf über den Brandschutz in der Ortschaft Büscherheide zu überarbeiten, wurde ein gemeinsames Gespräch für die 2.Jahreshälfte verabredet. In dieser Vereinbarung sollen keine finanziellen Gegenleistungen festgelegt werden, sondern vielmehr Regelungen zur gegenseitige Hilfe und Unterstützung getroffen werden.

 

 

 

Nutzungsvereinbarung mit Firma Kesseböhmer über ein MTW

Das Fahrzeug wurde bereits durch Fa. Kesseböhmer angeschafft. Zwischen Fa. Kesseböhmer, der Gemeinde Bad Essen, der Gemeinde Ostercappeln und der Stadt Pr. Oldendorf wurde eine Vereinbarung zur Nutzung des MTW entworfen, die voraussichtlich zum 01.07.2018 unterzeichnet  werden soll. Darin ist festgelegt, dass Fa. Kesseböhmer Eigentümer und die Gemeinde Bad Essen Halter des Fahrzeugs ist. Die Kosten für die Versicherung teilen sich die drei Kommunen. Alle weiteren Betriebskosten (Wartung, Reparaturen, Tanken, TÜV etc.) trägt Fa. Kesseböhmer.

 

Altfahrzeuge der Gemeinde Bad Essen

Die alte Drehleiter der Ortsfeuerwehr BEW wird auf Zollauktion eingestellt. An dem LF hat das DRK Interesse angemeldet. Es ist jedoch noch keine offizielle schriftliche Anfrage des DRK erfolgt. Sollte das Fahrzeug nicht an das DRK abgegeben werden, wird es auch über Zollauktion veräußert. Herr Beutler empfiehlt, von der DEKRA für beide Fahrzeuge ein Zustandsgutachten erstellen zu lassen.

 

Herr Gemeindebrandmeister Wilker setzt den Verwaltungsbericht fort:

Neues Brandschutzgesetz

Am 25.05.2018 ist das neue Brandschutzgesetz in Kraft getreten. Die  wesentlichen Änderungen sind:

- Dienste sind nun ausdrücklich auch an Sonn- und Feiertagen erlaubt.

- Die Altersgrenze für den aktiven Dienst wurde auf 67 Jahre angehoben.

- Ein Wechsel in die Altersabteilung ist ab dem 55. Lebensjahr möglich.

- Die Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr endet am 31.12. des Jahres, in dem

  das Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet hat.

- Es besteht ein Verbot, Foto- und Filmaufnahmen von Einsatzorten zu

   veröffentlichen oder weiterzuleiten. Die Anfertigung der Aufnahmen ist nicht

   reglementiert.

- Ab dem 01.01.2019 sind Feuerwehrangehörige auch bei Vorerkrankungen

  durch die Feuerwehrunfallkasse (FUK) abgesichert. Die Mehrkosten der Ver-

  sicherung in Höhe von 0,5 Cent pro Einwohner tragen die Kommunen. Bisher

  waren Kameraden, die durch einen Einsatz einen gesundheitlichen Schaden

  erleiden und eine Vorerkrankung hatten, nicht durch die FUK abgesichert. Hier

  war eine entsprechende Zusatzversicherung notwendig.

 

Datenschutzgrundverordnung

Am 25.05.2018 ist die Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten. Davon sind auch einige Bereiche im Feuerwehrwesen betroffen.

- Die Rechtskonformität der Homepages der Feuerwehren muss gegeben sein. 

   So muss der Umgang mit Daten dokumentiert werden und ein Verantwortlicher

   konkret benannt sein.

- Der Landkreis prüft, ob Alarmmitteilungen in Textform der Datenschutzgrund-

   verordnung angepasst werden müssen. Da Nachrichten in den Feuerwehren

   verarbeitet und weitergeleitet werden, muss sichergestellt sein, dass diese 

  Daten gelöscht und keinem Unbefugten zugänglich gemacht werden können.

 

Gefährliche Stoffe und Güter,  ABC-Schutz

Am 23.04.2018 hat das erste Treffen einer Arbeitsgruppe stattgefunden, um zum Einstieg in das Thema ein schlüssiges Konzept zu entwickeln. Zu Gast war der stellvertretende Abschnittsleiter Süd, Herr Ludger Flore, der als Bereitschafts-führer der Kreisfeuerwehrbereitschaft Umweltschutz einleitende Hinweise gegeben hat. Danach ist zunächst ein Zeitplan aufzustellen, in dem die Reihenfolge der Themen Ausbildung, begleitende Technik und Ausstattung (wie z.B. Dekontaminationsausstattung) und als letztes die Anschaffung von Ausstattung mit Ablage- und Prüffristen eingehalten wird. 

Weiterhin besteht enger Kontakt zu Fa. Kesseböhmer, die sich an der Anschaf-fung der Einweganzüge beteiligen wird.

Das nächste Treffen der Arbeitsgruppe ist für den 11.06.2018 geplant.

 

Einsatz- und Dokumentationssystem

Es ist die Anschaffung eines Einsatzführungs- und  Dokumentationssystems geplant, bei dem Einsätze dokumentiert, Einheiten geplant geführt und im Einsatz verwaltet werden. Von einigen Gemeinden und auch auf Landkreisebene wird das System der Firma Ruati verwendet.

Der Vorteil dieses Systems liegt darin, dass Daten aus Einsätzen unmittelbar zu entsprechenden Anwendern wie dem ELW 2 oder der Leitstelle verschoben werden können. Dazu gibt es vom Anbieter unterschiedliche technische Lösungen: die Nutzung über einen eigenen Server, den Zugriff auf den Server der Fa. Ruati oder Offlinelösungen. Bei diesem System werden bei jedem ein-gerichteten Arbeitsplatz entsprechende Lizenzen benötigt. Zurzeit finden Gespräche mit den Feuerwehren der Gemeinden Ostercappeln, Bohmte und neuerdings auch Bissendorf statt, um ein gemeinsames Konzept zu erarbeiten. Vorteil der Zusammenarbeit mit den drei Kommunen wäre, dass ein Pool von sechs bis acht Lizenzen vorgehalten werden könnte, der dann entsprechend dem Einsatzgeschehen der Gemeinden komplett oder teilweise genutzt werden könnte.