Sitzung: 14.06.2018 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Herr Pante trägt den Verwaltungsbericht vor:
3.1: Ausbau der Gemeindestraßen „Danziger
Straße“ und „Kolberger Straße“, Bad Essen
Für den in diesem
Jahr geplanten Ausbau der „Danziger Straße“ und „Kolberger Straße“ im Westfeld
von Bad Essen wurde durch das Planungsbüro Sudau aus Osnabrück eine
Ausschreibung der Arbeiten durchgeführt. Zur Submission am 23.05.2018 wurde nur
ein Angebot abgegeben. Nach Prüfung der Ausschreibung hat der
Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 24.05.2018 die Ausschreibung
aufgehoben. Das vorgelegte Angebot lag rd. 40% über den geplanten Ausbaukosten
und ist nicht durch den Haushaltsansatz gedeckt. Zudem erscheint das abgegebene
Angebot als weit überteuert, so dass die Ausschreibung im Herbst dieses Jahres
für einen geplanten Ausbau im nächsten Jahr erneut durchgeführt werden muss.
Die betroffenen Anlieger wurden inzwischen benachrichtigt.
3.2: Umfeldgestaltung westlich der Marina, Bad
Essen
Vor rd. vier Wochen
wurde mit den Bauarbeiten zur Umfeldgestaltung westlich der Marina im
Sanierungsgebiet „Hafenstraße“ begonnen. Firma Wiebold aus Neuenkirchen-Vörden
hat mittlerweile den Bereich des zukünftigen Fest- und Parkplatzes bis auf
Planungsniveau ausgehoben und eine Untergrundverbesserung durchgeführt. Zudem
wurden die notwendigen Versorgungsleitungen für Wasser, Abwasser und Strom in
die vorgesehenen Bereiche des Platzes verlegt. Zudem sind die asphaltierten Oberflächen
durchgefräst und in die Stabilisierungsschicht des Parkplatzes eingebaut
worden. Vorgesehen ist, neben dem Parkplatz- und Festplatzbereich den
Wendehammer westlich der bestehenden Gastronomie soweit herzustellen, dass die
Einschränkungen für den Betrieb so gering wie möglich gehalten werden. Hiernach
sollen die Oberflächen des Parkplatzes hergestellt und der Uferbereich
ausgebaut werden. Innerhalb der ersten Auskofferungsarbeiten wurden
Auffüllungen mit Bauschutt gefunden, die aufwändig sortiert und entsorgt werden
mussten. Die Gesamtmaßnahme soll im Oktober 2018 abgeschlossen werden.
3.3: Gestaltung des Baugebietes Nr. 48 B
„Maschweg“, Eielstädt
In den vergangenen
Wochen wurde der für den Erschließungs- und Durchführungsvertrag notwendige
Ausbauentwurf für den Bebauungsplanbereich Nr. 48 B „Maschweg“ mit der
Niedersächsischen Landgesellschaft abgestimmt. So wird die Einmündungssituation
am „Obrockskamp“ mit einem Miniverkehrsplatz, der für größere Fahrzeuge
überfahrbar ist, umgestaltet. Die Hauptfahrbahnen werden im neuen
Erschließungsbereich in Asphaltbauweise hergestellt und die Kreuzungen mit
leichten Aufpflasterungen im roten Gestaltungspflaster ausgeführt. Zudem
erhalten die Erschließungsstraßen einen beidseitigen gepflasterten Gehweg. Auf
zusätzliche Grünanpflanzungen wurde weitestgehend verzichtet, da eine
Durchgrünung durch die Hausgärten gegeben ist. Um die Geschwindigkeit auf den
Erschließungsstraßen zu minimieren, werden neben den leichten Aufpflasterungen
auch fahrbahnverengende Maßnahmen eingeplant.
3.4: Technische Sicherung des Bahnübergangs
„Waldstraße“, Dahlinghausen
Mit Schreiben vom
28.05.2018 teilt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
aus Oldenburg mit, dass aufgrund des Antrags der Gemeinde Bad Essen zur
geplanten technischen Sicherung des Bahnübergangs „Waldstraße“ in Dahlinghausen
der gemeindliche Kostenanteil mit 60% gefördert wird. Aufgrund der
veranschlagten Gesamtkosten von rd. 282.000,00 € für die Lichtsignalanlage am
Übergang „Waldstraße“ beträgt der Anteil der Gemeinde Bad Essen 1/3 = 94.000,00
€. Dieser Betrag wird nun mit 60% = 56.400,00 € gefördert.
3.5: Technische Sicherung des Bahnübergangs „An
der Legge“ und „Wiesenstraße“, Lintorf
Mit Schreiben vom
14.05.2018 teilt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
aus Hannover mit, dass für die technische Sicherung des Bahnübergangs „An der
Legge“ mit einer Lichtzeichenanlage und die Umwandlung des Bahnübergangs
„Wiesenstraße“ in einen Fußweg-Bahnübergang ein Planfeststellungsverfahren
durchgeführt werden soll. In der Zeit vom 30.05. bis einschließlich 29.06.2018
können die erarbeiteten Planunterlagen eingesehen und Stellungnahmen zu dem
Verfahren abgegeben werden. In Abstimmung mit der Ortschaft Lintorf wird die
Gemeinde keine weiteren Anregungen oder Bedenken zu dem Verfahren äußern.
3.6: Technische Sicherung des Bahnübergangs
„Lintorfer Straße“, Hördinghausen
Mit Schreiben vom
16.05.2018 teilt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
aus Hannover mit, dass für die technische Sicherung des Bahnübergangs im Zuge
der Lintorfer Straße in der Gemarkung Hördinghausen ein Antrag auf
Plangenehmigung gestellt wird. Gemäß § 18 b des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
i.V.m. § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz kann an Stelle eines
Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden, wenn
- es
sich bei dem Vorhaben nicht um ein Vorhaben handelt, für das nach dem
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine
Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist,
- mit
den Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich berührt wird, das
Benehmen hergestellt worden ist und
- Rechte
anderer nicht beeinträchtigt werden oder die Betroffenen sich mit der
Inanspruchnahme ihres Eigentums oder eines anderen Rechts einverstanden
erklärt haben.
Da die bestehende
technische Sicherung an diesem Bahnübergang erneuert und mit Halbschranken
ergänzt werden soll und zudem Grundstücksflächen Dritter nicht beeinträchtigt
werden, wurden die zugesandten Unterlagen zur weiteren Abstimmung an die
Ortschaft Hördinghausen zur Stellungnahme weitergereicht. Aus Sicht der
Verwaltung wurde in einem intensiven Abstimmungsprozess ein Lösungsvorschlag
vorgelegt, der weitestgehend die Belange und Wünsche aufgreift. Insofern ist
vorgesehen, eine positive Stellungnahme zu diesem Verfahren abzugeben.
3.7: Dorferneuerung Rabber
Mit Schreiben vom
18.04.2018 teilt das Amt für regionale Landesentwicklung aus Osnabrück mit,
dass der Antrag auf Förderung der Umgestaltungsmaßnahme am Friedhofsparkplatz
in Rabber innerhalb der Dorferneuerung Brockhausen-Rabber in diesem Jahr nicht
gefördert werden kann. Im Bereich Dorfentwicklung lagen 136 Anträge mit einem
Volumen von 26,2 Mio. € zur Genehmigung vor. Bewilligt werden konnten insgesamt
nur 30 Anträge mit einem Volumen von 8 Mio. €. Verwaltungsseitig wird
empfohlen, den Antrag zu überarbeiten und erneut zum 15.09.2018 für eine
Umsetzung im nächsten Jahr zu stellen. Die Verbund-Dorferneuerung läuft für
dieses Verfahren bis Ende 2019.
3.8: Dorferneuerung in Brockhausen
Am 23.04.2018 fand
im Feuerwehrhaus in Brockhausen eine Sitzung des Arbeitskreises
„Dorferneuerung“ statt. Wie bereits in den Haushaltsplanberatungen in Lingen
vorgestellt, wurden mit dem Arbeitskreis die unbefriedigende Stellplatzsituation
am Kindergarten sowie die mögliche Erweiterung des Feuerwehrhauses mit einem
Mannschaftsraum, der auch für Dorfgemeinschaftszwecke genutzt werden kann,
besprochen. Nach Abstimmung mit der Fördermittelstelle wurde vorgetragen, dass
zur Verbesserung der Stellplatzsituation an der Erschließungsstraße „Rabber
Kirchweg“ nur eine Förderung darzustellen ist, wenn auch ein Ausbau der
Erschließungsstraße, zumindest in Teilbereichen, erfolgt. Ein weiterer Punkt
ist die Entfernung des Kottens am „Brockhauser Weg“, der nicht mehr saniert
werden wird. Die am Kotten zur Verfügung stehende Grundstücksfläche könnte
innerhalb eines Tauschvertrages die Erweiterung am Feuerwehrhaus ermöglichen.
Da alle Maßnahmen in unmittelbarem Zusammenhang stehen, macht es an dieser
Stelle Sinn, eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Der Arbeitskreis spricht sich
grundsätzlich für die Durchführung von Planungen aus, lehnt jedoch einen mit
Anliegerbeiträgen behafteten Ausbau der Straße ab. Nach Durchführung von
mehreren Gesprächen mit Anliegern und Grundeigentümern zeichnet sich derzeit
eher eine nicht geförderte Maßnahmendurchführung ab. So scheint es sinnvoller,
punktuell Parkplätze im Seitenraum der Erschließungsstraße „Rabber Kirchweg“
sowie in Teilen auf Privatgrundstücken anzubieten, die für sich genommen keine
Förderfähigkeit innerhalb der Dorferneuerung besitzen. Auch die Durchführung
des Anbaues an das bestehende Feuerwehrgebäude sollte erst nach Vorliegen des
Feuerwehrbedarfsplanes erfolgen. Zudem gibt es erste Hinweise auf die
Bereitschaft einzelner Anlieger, nicht nur die Stellplatzsituation am
Kindergarten sondern auch Freiflächen als Spielplatzerweiterung
bereitzustellen, falls kein beitragspflichtiger Ausbau der Straße erfolgt.
Insofern wird verwaltungsseitig derzeit nicht von einer geförderten Maßnahme,
die bis zum 15.09.2018 als Förderantrag eingereicht werden muss, ausgegangen.
3.9: Dorferneuerung
Dahlinghausen-Heithöfen-Hördinghausen-Wimmer
Mit Schreiben vom
07.05.2018 teilt das Amt für regionale Landesentwicklung aus Osnabrück mit,
dass der Verein „Wimmer Schule e.V.“ zur Sanierung des Daches und der Fenster
am Dorfgemeinschaftshaus in Wimmer eine Zuwendung erhält. Die hier vorgesehenen
Maßnahmen mit einem Volumen von rd. 140.000,00 € können aufgrund des vorzeitigen
Vorhabenbeginns nun ausgeschrieben und ausgeführt werden. Die vollständige
Abwicklung und Abrechnung hat allerdings bis zum 31.10. dieses Jahres zu
erfolgen. Innerhalb der Gesamtanmeldungen wurden für diesen Bereich 240 Anträge
mit einem Volumen von 10,5 Mio. € gestellt. Daraus wurden 70 Anträge mit einem
Volumen von 5,7 Mio. € bewilligt.
3.10:
Breitbandausbau in der Gemeinde Bad Essen
Seit Anfang dieser
Woche wurde mit ersten Baumaßnahmen zur Verlegung des neuen Breitbandnetzes
durch die Telkos im Bereich Heithöfen begonnen. Mit den Arbeiten soll zunächst
eine Streckenverbindung von Heithöfen nach Bohmte vorangetrieben werden mit
Anschluss der Ortschaften Heithöfen und Brockhausen. Innerhalb eines
Pressetermins mit Herrn Landrat Dr. Lübbersmann und Vertretern der Stadt Melle
wurde in der vergangenen Woche bekanntgegeben, dass auch der Breitbandausbau in
Barkhausen, von Melle aus kommend, begonnen und im September abgeschlossen
werden soll. Hiermit wird die prekäre Internetversorgung in Barkhausen aufgegriffen
und erheblich verbessert. Über die Versorgung von Büscherheide, welche über
Nordrhein-Westfalen erfolgen soll, liegen aktuell noch keine Zeitpläne vor.
Ausschussvorsitzender
Helms stellt den Bericht zur Diskussion.
Zu 3.4:
Zum Ausbau des Bahnübergangs „Waldstraße“ erkundigt sich Ausschussmitglied Kleine-Heitmeyer, ob noch Einwirkungsmöglichkeiten bestehen. Herr Pante erklärt, dass Ende Juni eine Antragskonferenz stattfinden werde, in der nochmals Einwendungen vorgebracht werden können. Aufgrund der technischen Anforderungen an den Bahnübergang seien Änderungen aber nicht zu erwarten.