Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt,

 

  1. den Flächennutzungsplan im Bereich nördlich der Bahnlinie in der Ortschaft Lintorf entsprechend der beigefügten Planskizze zu ändern, 60. Änderung.

 

  1. den Bebauungsplan Nr. 77 „Homann“ aufzustellen. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt.

 

  1. die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.

 


Herr Eversmann, Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), erläutert die Vorlage. Er berichtet ausführlich, dass in der Folge der Entscheidung der Müller-Group, die Homann-Standorte in Dissen und Lintorf nicht aufzugeben, sondern zu erhalten und weiterzuentwickeln, umfassende bauliche Veränderungen und Neubaumaßnahmen am Standort Lintorf geplant seien.

 

In der ersten Ausbauphase ist die Erweiterung der bestehenden Betriebsanlagen südlich der Bahnlinie vorgesehen. Diese Erweiterungsmaßnahmen sind im Rahmen des Ortsteilzusammenhangs gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit einem Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zu prüfen und gegebenenfalls zu genehmigen.

 

Die zweite Ausbauphase sieht umfangreiche Baumaßnahmen nördlich der Bahnlinie vor. Herr Eversmann greift die auf den ersten Blick kritischen Punkte auf:

  • Neubau eines Hochregallagers, geplante Höhe 40 m,
  • Verlagerung der Werkszufahrt nach Norden an die B 65,
  • Neubau einer Kläranlage.

 

Für die Umsetzung dieser Vorhaben sind die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

 

Im Ausschuss wird die Entscheidung der Müller-Group, den Homann-Betriebsstandort in Lintorf, und damit insbesondere die Arbeitsplätze, zu erhalten und auszubauen, grundsätzlich positiv gesehen. Gleichwohl werden die Planungen sehr differenziert betrachtet:

 

  • Ist ein Regallager in dieser Höhe zwingend erforderlich?
  • Wie können die erhöhten Lkw- und Pkw-Verkehre bewältigt werden? Wie gestaltet sich die verkehrliche Situation mit einer neuen Anbindung an die B 65?
  • Inwieweit wirkt sich der Neubau einer Betriebskläranlage auf die Abwasserbeseitigung und die hierfür zu veranlagenden Gebühren im Gemeindegebiet aus?
  • Kann der benötigte Frischwasserbedarf durch den Wasserverband gedeckt werden?
  • Welche Lärmimmissionen sind zu erwarten?
  • Ist in diesem Zusammenhang eine Umlegung des Feuerwehrstandortes Lintorf denkbar?

 

Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, wie wichtig der Informationsfluss zwischen der Müller-Group sowie dem Ausschuss und der Verwaltung der Gemeinde sei. Neben einer umfassenden Information des Ausschusses sollten die Gemeinderatsfraktionen parallel in die Thematik eingebunden werden.

 

Nach ausführlicher Diskussion erklärt Ausschussvorsitzender Helms, dass es in der heutigen Sitzung zunächst nur darum gehe, zu entscheiden, ob das Planverfahren auf den Weg gebracht werden solle. Die Ausgestaltung der Bauleitplanung hinsichtlich der Baukörper, der Immissionsvorgaben, der Verkehrsführung etc. erfolge in dem dann beginnenden Verfahren.

 

Abschließend verweist er auf die Informationsveranstaltung der Firma Homann am kommenden Samstag, 16.06.2018, 16.00 Uhr, auf dem Betriebsgelände in Lintorf, zu der alle Interessierten eingeladen sind.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0