3.1.1 Situation in den Kindertagesstätten

Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindertagesstättenplatz stehen in der Gemeinde Bad Essen ca. 550 Plätze zur Verfügung. Davon entfallen etwa 400 Plätze auf die Kindergärten und 150 Plätze auf die Krippen. Darüber hinaus gibt es in Bad Essen und Wehrendorf noch Spielkreisangebote mit insgesamt ca. 45 Plätzen. Ab August 2018 stehen nur noch einzelne Plätze zur Verfügung.

 

Bei unveränderter Bedarfsquote ist die Gemeinde Bad Essen im Bereich der Kindertagesstätten auch in den nächsten Jahren damit gut aufgestellt.

 

 

 3.1.2 vorschulische Sprachförderung

Wie bereits in der letzten Sitzung berichtet, soll durch eine Gesetzesänderung die das vor der Einschulung stattfindende Sprachfeststellungsverfahren sowie die vorschulische Sprachförderung auf die Kindertagesstätten übertragen werden.

 

Das Land Niedersachsen hat die dadurch frei werdenden Lehrerstunden ab dem 01.08.2018 wieder in den regulären Unterricht eingeplant. Mit den kommunalen Spitzenverbänden wurde bislang jedoch noch keine Regelung getroffen, wie die Aufgabenerledigung in Zukunft in den Kindertagesstätten durchgeführt werden soll.

 

Aufgrund der Nähe zum von Sprachfördermaßnahmen betroffenen Kind können die entsprechenden Angebote in den Kindertagesstätten zumindest genauso gut wie in den Schulen durchgeführt werden. Durch die kurzfristige Umsetzung zum 01.08.2018 fehlt jedoch die Zeit für eine gute Umsetzung.

 

Ratsmitglied Dr. Lücht bittet in diesem Zusammenhang um Mitteilung über die aktuelle Unterrichtsversorgung an den Schulen. Die Schulstatistik wird zum 01.09. jedes Jahr erstellt. Die aktuellen Zahlen sollen in der nächsten Ausschusssitzung unterbreitet werden.

 

 

3.1.3 Beitragsfreiheit in den Kindertagesstätten

Hinsichtlich der Beitragsfreiheit in den Kindertagesstätten für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres hat es inzwischen eine Verständigung zwischen dem Land Niedersachsen und den kommunalen Spitzenverbänden gegeben. Bislang hat das Land Niedersachsen 20 % der Personalkosten sowie 120 € bzw. 160 € für Kinder im letzten Kindergartenjahr übernommen.

 

Ab August 2018 wird das Land Niedersachsen Personalkosten in Höhe von 55 % erstatten. Der Anteil soll jährlich um 1 %, bis zur Höchstgrenze von 58 % steigen. Die Berechnungsgröße für die Berechnung der Personalkosten wird zum Ausgleich von Tariferhöhungen und sonstigen Arbeitgeberkosten um jährlich 2,5 % angehoben.

 

Für einen zunächst auf drei Jahre befristeten Zeitraum werden Mittel zur Finanzierung von „ersetzender“ Tagespflege zur Verfügung gestellt. Die Kosten werden übernommen, wenn eine Tagesmutter in Anspruch genommen wird, weil kein entsprechender Kindergartenplatz zur Verfügung steht.

 

Für Kommunen mit einem deutlichen Einnahmeverlust wird ein Härtefallfond gebildet.

 

 

 

Frau Kuhlmann setzt den Verwaltungsbericht fort:

 

3.1.4 Heizkessel Hallenbad Lintorf

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 wurde mitgeteilt, dass ein Heizkessel im Hallenbad erneuert werden muss. Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung wurde lediglich ein Angebot vorgelegt, welches noch vom beauftragten Ingenieurbüro zu prüfen. Ein Beschluss über die Auftragsvergabe ist in der nächsten Verwaltungsausschusssitzung vorgesehen.

 

Insgesamt ist festzustellen, dass es immer schwieriger wird, im Rahmen von Vergabeverfahren Angebote zu erhalten. Der Tausch des Heizkessels wird voraussichtlich erst im September 2018 erfolgen.

 

Bei innogy wurde ein Antrag auf Förderung der Maßnahme gestellt. Inzwischen liegt die Zusage vor, dass die Sanierung der Heizkesselanlage im Hallenbad Lintorf mit einem Förderbetrag von 25 % der tatsächlichen Kosten, maximal 5.700 € brutto, gefördert wird.

 

 

 

3.1.5 Filteranlage Hallenbad Lintorf

 Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 wurde berichtet, dass 2017 im Rahmen einer Durchströmungsmessung der Filteranlage des Hallenbades Lintorf festgestellt wurde, dass die Filterleistungen nicht mehr den heutigen Vorschriften entsprechen und zur Verbesserung der Wasserhygiene Handlungsbedarf besteht.

 

Es wurden zwei Lösungsvorschläge aufgezeigt:

1. Zunächst Prüfung, ob ein Umbau und eine Neuverrohrung der Filteranlage möglich ist. Sofern dieses möglich ist, soll der Umbau in 2018 erfolgen.

2. Sofern ein Umbau nicht möglich ist oder keinen Erfolg versprechen sollte, ist eine komplette Erneuerung der Filteranlage erforderlich. Die Planung / Kostenermittlung soll bei Bedarf in 2018 erfolgen.

 

Die Filter wurden inzwischen durch Fachleute begutachtet. Dabei wurde festgestellt, dass in diesem Jahr noch ein paar Arbeiten zur Verbesserung der Wasserqualität / Wasserhygiene unbedingt erforderlich sind. Da die Filteranlagen jedoch am Gehäuse „Ausblühungen“ haben (bzw. durchrosten), ist im nächsten Jahr eine komplette Erneuerung erforderlich.

 

Es ist weiteres Vorgehen vorgesehen: Zunächst Absprache mit dem Gesundheitsamt, welche Maßnahme erforderlich ist. Denkbar sind folgende Alternativen: „einfacher“ Tausch der Filter, überschlägige Kosten: ca. 130.000 € plus Planungskosten oder Einbau einer Badewassertechnik entsprechend dem Freibad, überschlägige Kosten:  250.000 € plus evtl. Erstellung eines Schwallwasserbehälters (ca. 30.000 – 40.000 €) plus Planungskosten. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass ein „einfacher“ Tausch der Filter nicht der DIN entsprechen würde.

 

Nach Abstimmung mit dem Gesundheitsamt ist ein Ingenieurbüro mit der konkreten Planung und Kostenermittlung zu beauftragen. Dieses sollte auf jeden Fall noch in diesem Jahr erfolgen.

 

 

3.1.6.Freizeitmobilität und Landkreis-Ticket „Schüler“

Aufgrund eine Kreistagsbeschlusses haben die im Landkreis wohnenden Schülerinnen und Schüler ab dem 01.08.2018 die Möglichkeit, nachmittags im ÖPNV mobil zu sein. Der Landkreis Osnabrück hat nun dazu ein Merkblatt übersandt.

 

Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 können mit Ihrer bestehenden Schülersammelkarte oder dem Schülerausweis (Beantragung über die Schulen) ab 15 Uhr alle Busse kostenlos im gesamten VOS-Netz nutzen (Freizeitmobilität).

 

Schülerinnen und Schüler der Klassen 11 bis 13 sowie Vollzeitberufsschüler können mit dem Landkreis-Ticket „Schüler“ für monatlich 23,60 € eine Schülersammelkarte erwerben und mit dieser ganztägig, incl. Der Nachtbusse, das Streckennetz der VOS nutzen. Das Ticket kann auf der Homepage der VOS im Jahres-Abo bestellt werden.

 

Eine Information der Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsbe-rechtigten soll die VOS erfolgen.

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