Sitzung: 13.06.2018 Ausschuss für Kindergärten und Schulen, Familie, Jugend, Integration, Prävention, soziale Angelegenheiten und Sport
Vorlage: BV/FD1/2018/046
Beschlussvorschlag:
1.
Der von
der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Kinderland Bad Essen gGmbH
zum 31. Dezember 2017 wird aufgrund der erfolgten Jahresabschlussprüfung gemäß
§ 10 des Gesellschaftervertrages festgestellt.
2.
Die
Gesellschafterversammlung stellt fest, dass die Gemeinde Bad Essen im
Geschäftsjahr 2017 Vorschüsse auf die zu erwartende Verlustabdeckung in Höhe
von 1.028.810,05 € gezahlt hat.
3.
Die
Gesellschafterversammlung beschließt, den Fehlbetrag in Höhe von 3.480,83 € aus
Haushaltsmitteln der Gemeinde Bad Essen abzudecken.
4.
Der
Geschäftsführung der Kinderland Bad Essen gGmbH wird für das Geschäftsjahr 2017
Entlastung erteilt.
5.
Die
Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138
NKomVG angewiesen, entsprechend zu beschließen.
Die R+K Treuhandgesellschaft mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sei mit der Prüfung der Buchführung, des
Jahresabschlusses sowie der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung für das
Geschäftsjahr 2017 beauftragt worden. Es sei festgestellt worden, dass die
Gesellschaft wirtschaftlich geführt werde. Herr Meyer verweist auf den der
Vorlage beigefügten Bestätigungsvermerk.
Herr Meyer teilt mit, dass das Geschäftsjahr
2017 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 3.480,83 € abschließt. Grund für den
Fehlbetrag sei, dass die im Haushaltsjahr 2017 gezahlten Vorschüsse auf die zu
erwartende Verlustabdeckung zu niedrig bemessen waren. Insgesamt hat die
Gemeinde Bad Essen im Geschäftsjahr 2017 Vorschüsse auf die Verlustabdeckung in
Form eines Personalkostenzuschusses in Höhe von 1.028.810,05 € gezahlt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig.