Beschlussvorschlag:

 

1.       Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Kinderland Bad Essen gGmbH zum 31. Dezember 2017 wird aufgrund der erfolgten Jahresabschlussprüfung gemäß § 10 des Gesellschaftervertrages festgestellt.

2.       Die Gesellschafterversammlung stellt fest, dass die Gemeinde Bad Essen im Geschäftsjahr 2017 Vorschüsse auf die zu erwartende Verlustabdeckung in Höhe von 1.028.810,05 € gezahlt hat.

3.       Die Gesellschafterversammlung beschließt, den Fehlbetrag in Höhe von 3.480,83 € aus Haushaltsmitteln der Gemeinde Bad Essen abzudecken.

4.       Der Geschäftsführung der Kinderland Bad Essen gGmbH wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.

5.       Die Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138 NKomVG angewiesen, entsprechend zu beschließen.

 

 

 


Die R+K Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sei mit der Prüfung der Buchführung, des Jahresabschlusses sowie der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017 beauftragt worden. Es sei festgestellt worden, dass die Gesellschaft wirtschaftlich geführt werde. Herr Meyer verweist auf den der Vorlage beigefügten Bestätigungsvermerk.

Herr Meyer teilt mit, dass das Geschäftsjahr 2017 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 3.480,83 € abschließt. Grund für den Fehlbetrag sei, dass die im Haushaltsjahr 2017 gezahlten Vorschüsse auf die zu erwartende Verlustabdeckung zu niedrig bemessen waren. Insgesamt hat die Gemeinde Bad Essen im Geschäftsjahr 2017 Vorschüsse auf die Verlustabdeckung in Form eines Personalkostenzuschusses in Höhe von 1.028.810,05 € gezahlt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.