Sitzung: 22.08.2013 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
1. die
eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zur 47. Änderung des
Flächennutzungsplanes in Bad Essen wie folgt zu behandeln:
1. ….
2. .....
3. ….
Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung nach dem
Vorschlag des Planbearbeiters.
2. die
47. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorgelegten Fassung / mit den
vorstehend beschlossenen Änderungen.
3. die
eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 5
„Ostfeld", Neuaufstellung Bad Essen, wie folgt zu behandeln:
1.
…
2.
…
3.
…
Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung nach dem
Vorschlag des Planbearbeiters.
4. den
Bebauungsplan Nr. 5 „Ostfeld", Neuaufstellung Bad Essen, bestehend aus
Planteilen mit textlichen und gestalterischen Festsetzungen sowie Begründung,
mit den vorstehend beschlossenen Änderungen / in der vorgelegten Fassung als
Satzung.
Nach einleitenden Worten des
Ausschussvorsitzenden erläutert Herr Grunwald, Ingenieurplanung Wallenhorst
(IPW), die Vorlage.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB hat der Landkreis Osnabrück in
seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass für die Rechtmäßigkeit der
Regelungen des Bebauungsplanes eine Gliederung des Sondergebietes erforderlich
ist. Einzelnen Teilflächen sind jeweils Betriebe mit einer betriebsbezogenen
Verkaufsflächenobergrenze zuzuordnen. Die geplante Festsetzung der maximalen
Gesamtverkaufsfläche von 6.400 m² wird durch diese Konkretisierung nicht
verändert.
Die Änderungen in den textlichen
Festsetzungen zur Regelung des Einzelhandels werden bis zum Satzungsbeschluss
in Abstimmung mit dem Landkreis Osnabrück überarbeitet.
Nach kurzer Aussprache fasst der
Ausschuss den folgenden
Abstimmungsergebnis:
einstimmig