Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt,

 

1.   die eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zur 47. Änderung des Flächennutzungsplanes in Bad Essen wie folgt zu behandeln:

1. ….

2. .....

3. ….

Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung nach dem Vorschlag des Planbearbeiters.

 

2.   die 47. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorgelegten Fassung / mit den vorstehend beschlossenen Änderungen.

 

3.   die eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 5 „Ostfeld", Neuaufstellung Bad Essen, wie folgt zu behandeln:

      1. …

      2. …

      3. …

Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung nach dem Vorschlag des Planbearbeiters.

 

4.   den Bebauungsplan Nr. 5 „Ostfeld", Neuaufstellung Bad Essen, bestehend aus Planteilen mit textlichen und gestalterischen Festsetzungen sowie Begründung, mit den vorstehend beschlossenen Änderungen / in der vorgelegten Fassung als Satzung.


Nach einleitenden Worten des Ausschussvorsitzenden erläutert Herr Grunwald, Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), die Vorlage.

 

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB hat der Landkreis Osnabrück in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass für die Rechtmäßigkeit der Regelungen des Bebauungsplanes eine Gliederung des Sondergebietes erforderlich ist. Einzelnen Teilflächen sind jeweils Betriebe mit einer betriebsbezogenen Verkaufsflächenobergrenze zuzuordnen. Die geplante Festsetzung der maximalen Gesamtverkaufsfläche von 6.400 m² wird durch diese Konkretisierung nicht verändert.

 

Die Änderungen in den textlichen Festsetzungen zur Regelung des Einzelhandels werden bis zum Satzungsbeschluss in Abstimmung mit dem Landkreis Osnabrück überarbeitet. 

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Ausschuss den folgenden 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig