Beschluss:

Der Rat beschließt, den Vertrag zwischen dem Unterhaltungsverband Nr. 70 „Obere Hunte“ und der Gemeinde Bad Essen vorbehaltlich der Genehmigung des Bauleitplanverfahrens Nr. 48 B „Maschweg“ und des Abschlusses des Durchführungs- und Erschließungsvertrages mit der Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG) zu schließen.

 


Ratsherr Helms erläutert den Sachverhalt. Der Dümmer sei als Naherholungsgebiet und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen wichtig. Die negativen Schlagzeilen zur Situation des Dümmers würden deutlich machen, dass eine langfristige Sanierung des Gewässers notwendig sei.

 

Ratsherr Lippert erläutert, dass der Unterhaltungsverband aus den Kompensationsmitteln verschiedene Maßnahmen am Wimmer Bach und an der Hunte realisieren könne.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

30

Nein:

0

Enthaltung:

0