Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt den Lärmaktionsplan der Gemeinde Bad Essen gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), -Stufe III-, mit den vorstehend beschlossenen Änderungen / in der vorgelegten Fassung.


Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt der Vorsitzende das Wort an Herrn Ramm von der IPW aus Wallenhorst. Die Abwägungsvorschläge liegen den Ausschussmitgliedern in gedruckter Form vor. Zunächst erläutert Herr Ramm die gesetzlich vorgeschriebenen Schritte und die Bearbeitungsform zum Erreichen des Lärmaktionsplanes der Stufe 3. Die eingegangenen Stellungnahmen werden ausführlich betrachtet und kommentiert und im Abwägungsvorschlag zusammengefasst. Der Vorsitzende spricht Herrn Ramm seinen Dank über die umfangreichen Erläuterungen aus. In der Aussprache wird viel über die zugrunde liegenden Zahlen gesprochen. Die Anschaffung von Geräten, die Geschwindigkeit und Anzahl der Fahrzeugbewegung registrieren, wird angeraten. Durch die Anschaffung und Aufstellung und Auswertung dieser Geräte zeigt man sich gegenüber dem Bürger verantwortlich. Der Vorsitzende betont, dass es sehr schade ist, dass die Presse heute nicht an der Sitzung teilnimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0