Hintergrund der 1. Änderung und Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 „AGRO“ ist die Erweiterung und Änderung der Bebauungsmöglichkeiten auf dem jetzt ausgewiesenen Parkplatz. Hier sollen die Voraussetzungen zum Bau eines Vlieswerkes und eines Parkhauses geschaffen werden. Diese Änderung des Bebauungsplanes wurde erforderlich, da die geplante Erweiterung des Firmengrundstückes nach Osten an der Nichtverfügbarkeit von Flächen scheiterte. Nach Abstimmung mit der Firma AGRO und den seinerzeit schon eingeschalteten Planern wurde der Aufstellungsbeschluss am 14.12. letzten Jahres im Rat gefasst. Das Bauleitplanverfahren mit entsprechenden Fachgutachten wurde durchgeführt, so dass nun der abschließende Satzungsbeschluss vorbereitet werden kann.

 

Innerhalb eines Treffens am 06.08.2018 mit Frau Ursula Möhr-Loos und Herrn Ralf Lange wurde von Firmenseite geäußert, dass der Bau einer Vliesproduktion nicht mehr im Fokus steht und somit das Planverfahren nicht mehr durchgeführt werden muss. Diese Aussage wurde einige Tage später gegenüber dem Bürgermeister mit dem Hinweis bekräftigt, dass eine Standortentwicklung hier in Bad Essen nicht mehr möglich ist und der Standort in Polen ausgebaut werden soll.

 

Nicht nur für das erste Bauleitplanverfahren zur Erweiterung der Gewerbeflächen, sondern auch das aktuelle Änderungsverfahren auf dem bestehenden Betriebsgrundstück wurde durch die Gemeinde Bad Essen finanziert. Die sich aus dem aktuellen Verfahren ergebene Kompensation sollte nach Abschluss des Verfahrens durch das Unternehmen getragen werden. Da keine Erweiterungen des Standortes mehr geplant sind, ist auch nicht von der Übernahme der Kompensationsaufwendungen auszugehen. Insofern ist das Verfahren an dieser Stelle einzustellen, um mögliche weitere Aufwendungen und Kosten zu minimieren.

 

 

In der Aussprache wird festgestellt, dass viel Zeit und finanzielle Mittel investiert wurden. Angeraten wird, erneut das Gespräch zu suchen, um Hintergründe und Ursachen zu erfahren oder nach alternativen Lösungen zu suchen.