Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Umbau von Räumlichkeiten im Haus Sonnenwinkel, Meller Straße 3, 49152 Bad Essen, zu einer zweigruppigen Krippe wird grundsätzlich begrüßt.

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, für die Umbaumaßnahme sowie die Kosten der Ausstattung einen Antrag beim Land Niedersachsen, Nds. Landesschulbehörde, Regionalabteilung Hannover, auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT) zu stellen.

3.       Kinderhaus Wittlager Land e.V. wird gebeten, die zu erwartenden Baukosten konkret zu ermitteln. Für die Haushaltsplanung 2014 wird zunächst ein Zuschuss in Höhe von 154.000 €  für die Umbaumaßnahme vorgemerkt.

4.       Nach einer Entscheidung des Landes Niedersachsen über den Antrag nach der RAT-Richtlinie und nach Vorlage der konkret kalkulierten Baukosten erfolgt die endgültige Entscheidung über die Höhe der Bezuschussung der Umbaumaßnahme sowie der Ausstattung.

 


Herr Meyer erläutert die Vorlage und weist u.a. darauf hin, dass zum Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Krippe bzw. im Rahmen einer Tagespflege für die Eltern von Kindern im Alter von unter drei Jahren eingeführt worden ist. Aus diesem Grund sind entsprechende Plätze in der Gemeinde Bad Essen geschaffen worden. Z. Zt. stehen rd. 105 Plätze zur Verfügung.

 

Bei den Anmeldungen für die Krippen bzw. Kindergärten im November 2013 für das nächste Kindergartenjahr hat sich gezeigt, dass fast alle zur Verfügung stehenden Plätze zum 01. August 2014 belegt werden. Es ist somit festzustellen, dass der Bedarf steigt und aus diesem Grund wäre es sinnvoll, dass weitere Plätze in der Gemeinde eingerichtet werden. Aus diesem Grund wird der Umbau von Räumlichkeiten im Haus Sonnenwinkel, Meller Straße 3, Bad Essen, durch Kinderhaus Wittlager Land e.V. ausdrücklich begrüßt.

 

Aufgrund von vorliegenden Informationen stehen beim Land Niedersachsen noch Fördermittel für einen Umbau bzw. Neubau zur Verfügung. Die Kindergartenträger in der Gemeinde Bad Essen sind von der Gemeinde Bad Essen entsprechend unterrichtet worden.

 

Kinderhaus Wittlager Land e.V. beabsichtigt, diese Mittel in Anspruch zu nehmen. Aus diesem Grund ist im Vorfeld bereits vorsorglich ein entsprechender Förderantrag beim Land Niedersachsen eingereicht worden.

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bad Essen ist in der Sitzung am 24. Oktober 2013 entsprechend unterrichtet worden.

 

Da Kinderhaus Wittlager Land e.V. noch keine konkreten Zahlen für die Umbaumaßnahme vorgelegt hat, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt der gemeindliche Zuschuss für die Maßnahme noch nicht genau beziffert werden.

 

In der anschließenden Aussprache im Ausschuss wird von allen Beteiligten die Umbaumaßnahme durch Kinderhaus Wittlager Land e.V. aus folgenden Gründen ausdrücklich begrüßt:

 

·      weitere Krippenplätze in der Gemeinde Bad Essen sind wünschenswert;

·      Förderung von Umbaumaßnahmen sind nur noch zeitlich begrenzt möglich;

·      ein fünfter Standort in der Gemeinde wird die Nachfrage nach Krippenplätzen weiter erhöhen, ein Konkurrenzdenken unter den Trägern ist für die Arbeit in den Kindergärten bzw. Krippen nicht von Nachteil.

 

Abschließend wird noch darauf hingewiesen, dass eine Beratung über die mögliche finanzielle Förderung durch die Gemeinde Bad Essen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig