Herr Bornhorst heißt Frau Elisabeth Bekker (Schülervertreterin) als stimmberechtigtes Mitglied in Schulangelegenheiten des Kinder- und Jugendausschusses willkommen und bittet um rege Unterstützung bei der Arbeit des Ausschusses. Herr Bornhorst verpflichtet gemäß NKomVG Frau Bekker, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die geltenden Gesetze zu beachten. Insbesondere weist er auf die Bestimmungen des § 40 NKomVG (Amtsverschwiegenheit), § 41 (Mitwirkungsverbot) sowie § 42 (Vertretungsgebot) hin. Frau Bekker erhält einen Auszug aus dem NKomVG.