Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Ausschussmitglieder und stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

 

Sein besonderer Gruß gilt Frau Christina Strübing, die zukünftig als Vertreterin der Ev.-luth. Kirchengemeinde Barkhausen-Rabber dem Ausschuss als beratendes Mitglied in Friedhofangelegenheiten angehören wird.

 

Der Vorsitzende belehrt Frau Strübing über die ihr nach den §§ 40 - 42 NKomVG obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot) und bittet sie, sich mit den Vorschriften vertraut zu machen. Anschließend verpflichtet der Vorsitzende sie förmlich nach § 60 NKomVG, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

Die Tagesordnung wird in der vorliegenden Fassung festgestellt.