Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH zum 31.12.2017 wird gem. § 9 des Gesellschaftsvertrages festgestellt. Der Jahresfehlbetrag von 352.708,46 Euro wird durch eine Entnahme aus der Gewinnrücklage in Höhe von 200.000 Euro gemindert. Der Saldo wird zusammen mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.
  2. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
  3. Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der Gesellschaft werden gem. § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, entsprechend zu votieren.

 

 


Der Ausschussvorsitzende erläutert den Sachverhalt. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltung:

0