Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

1.   Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschuss der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) zum 31.12.2017 wird festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 21.550,28 € wird auf neue Rechnung (Rücklage) vorgetragen.

 

2.   Der Geschäftsführung der KSG wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.

 

3.   Die Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, entsprechend zu beschließen.

 


Herr Meyer erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, dass alle Maßnahmen, die die KSG für die Gemeinde Bad Essen durchführe, im Vorfeld von den zuständigen Gremien beraten und beschlossen würden. Insofern sei der Jahresabschluss, soweit er die Gemeinde Bad Essen betreffe, nachvollziehbar.   


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltung:

0