Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Bad Essen erklärt den Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes zum Kauf der Burg Wittlager bei Ankauf durch Kinderhaus Wittlager Land e.V..

 


Ratsherr Bornhorst äußert seine Freude über die gefundene Nachfolgenutzung für die Burg Wittlage. Einige Fragen seien noch offen. So müsse dringend die Verantwortlichkeit für die Verkehrssicherungspflicht für den Burgrundweg geklärt werden. Sein Dank gelte Herrn Ellmer und seinem Team für die Bereitschaft, das mit dem Erwerb der Burg verbundene finanzielle Risiko eingegangen zu sein.

 

Ratsherr Kleine-Heitmeyer bekundet ebenfalls seine Freude über die neue Nutzung für das Burggelände. Wichtig sei, dass der neue Eigentümer zugesagt habe, die Burg zukünftig wieder für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Wichtig sei auch, dass das Konzept eine Nachnutzung für alle vorhandenen Gebäude vorsehe. Insbesondere die Nutzung des Gästehauses für Gruppen und Schulklassen stelle für die Gemeinde Bad Essen eine gute Entwicklungsmöglichkeit dar.

 

Ratsherr Dr. Lücht erkundigt sich danach, ob das im Grundbuch festgeschriebene Vorkaufsrecht grundsätzlich bestehen bleibe. EGR Meyer erläutert, dass die Vorkaufsrechte für den Landkreis Osnabrück und die Gemeinde Bad Essen weiterhin im Grundbuch eingetragen bleiben.    


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

30

Nein:

0

Enthaltung:

0