Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

  1. Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH zum 31.12.2017 wird gem. § 9 des Gesellschaftsvertrages festgestellt. Der Jahresfehlbetrag von 352.708,46 Euro wird durch eine Entnahme aus der Gewinnrücklage in Höhe von 200.000 Euro gemindert. Der Saldo wird zusammen mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.
  2. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der Sole- und Kurpark Bad Essen GmbH wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
  3. Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der Gesellschaft werden gem. § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, entsprechend zu votieren.

 

 


Ratsherr Willi Ahrens erläutert den Sachverhalt. Die Beratungen über den Jahresabschluss der Gesellschaft würden sich fast wie ein Nachruf anfühlen, da diese ja zum 01.01.2019 liquidiert werden solle. Festzuhalten bleibe aber, dass die Gemeinde sieben Jahre lang von dem sehr guten Ergebnis der Landesgartenschau 2010 habe profitieren können. Sein Dank gelte den Geschäftsführern für die geleistete Arbeit.

 

Ratsherr Strebe schließt sich dem Dank an die Geschäftsführer an. Ab 2018 müsse die Unterhaltung und Pflege des Kurparkes nun wieder aus Mitteln des kommunalen Haushaltes bestritten werden. Die Bürgerinnen und Bürger könnten die Nachhaltigkeit der Landesgartenschau weiterhin genießen, müssten diese jetzt aber auch über ihre Steuermittel mit finanzieren.  

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

30

Nein:

0

Enthaltung:

0