Sitzung: 18.10.2018 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: BV/FD3/2018/066
Beschluss:
1. Der von der Geschäftsführung vorgelegte
Jahresabschluss der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage
mbH (KSG) zum 31.12.2017 wird festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von
21.550,28 € wird auf neue Rechnung (Rücklage) vorgetragen.
2. Der Geschäftsführung der KSG wird für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
3. Die Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, entsprechend zu beschließen.
Ratsherr Willi Ahrens erläutert den Sachverhalt. Die Aufgabenstellung der KSG bringe es mit sich, dass die Jahresergebnisse je nach den anstehenden Aktivitäten sehr unterschiedlich ausfallen würden. Für 2017 sei ein positives Ergebnis festzustellen.
Ratsherr Strebe hält fest, dass die KSG eine Erfolgsgeschichte und ein unverzichtbares Instrument für die Entwicklung in den drei Wittlager Gemeinden sei. Sie sei ein verlässlicher Partner auf dem regionalen Markt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
30 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |