Herr Meyer teilt mit, dass Frau Anja Clausmeyer als neues beratendes Mitglied in Kindertagesstättenangelegenheiten von der Kirchengemeinde Bad Essen bestimmt worden sei. Frau Clausmeyer nimmt heute erstmals an der Sitzung teil.

 

Die Pflichtenbelehrung und Verpflichtung als beratendes Mitglied des Ausschusses gem. § 60 i.V.m. § 43 NkomVG erfolgt durch den Ausschussvorsitzenden Kirsten-Bloem. Er verpflichtet Frau Clausmeyer förmlich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Frau Clausmeyer wird auf die ihr nach §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot) hingewiesen und gebeten, sich mit den Vorschriften vertraut zu machen. Eine Ausfertigung der gesetzlichen Bestimmungen wurde ihr ausgehändigt.

 

Der Ausschussvorsitzende spricht der bisherigen Vertreterin, Frau Butzek, seinen Dank für die Arbeit im Ausschuss in den letzten Jahren aus.