Sitzung: 12.12.2013 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Rat fasst folgenden
Beschluss:
Der Rat beschließt, mit der
Niedersächsischen Landgesellschaft mbH, Gemeinnütziges Unternehmen für die
Entwicklung des ländlichen Raumes, Arndstraße 19, 30167 Hannover, die als
Anlagen beigefügten Verträge:
1. 3.
Änderung zum Städtebaulichen Vertrag,
2. Erschließungs-
und Durchführungsvertrag,
für den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 41 „Siepenbach“, Harpenfeld und Lockhausen, 3. Änderung,
entsprechend abzuschließen
Ratsherr Helms erläutert den Sachverhalt.
Ratsherr Kirstein-Bloem verweist darauf, dass die
Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnbauflächen an diesem Standort sinnvoll
sei. Dadurch könne ein Angebot an Wohnbaubgrundstücken geschaffen werden, deren
Bedarf südlich des Kanals im Bereich "Wohnen am Wasser" nicht gedeckt
werden konnte. Mit der Niedersächsischen Landgesellscahft (NLG) habe man einen
guten und zuverlässigen Partner gewonnen.
Er gibt zu Bedenken, dass die Gemeinde anschließend die Pflege der entstandenen
Grünfläche übernehmen müsse. Aus seiner Sicht wäre der geplante Lärmschutzwall
daher besser als Gabionenwand o.ä. hergestellt worden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig