Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Rat fasst folgenden

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt, mit der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH, Gemeinnütziges Unternehmen für die Entwicklung des ländlichen Raumes, Arndstraße 19, 30167 Hannover, die als Anlagen beigefügten Verträge:

 

 

1.         3. Änderung zum Städtebaulichen Vertrag,

2.         Erschließungs- und Durchführungsvertrag,

 

für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 41 „Siepenbach“, Harpenfeld und Lockhausen, 3. Änderung, entsprechend abzuschließen  

 


Ratsherr Helms erläutert den Sachverhalt.

Ratsherr Kirstein-Bloem verweist darauf, dass die Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnbauflächen an diesem Standort sinnvoll sei. Dadurch könne ein Angebot an Wohnbaubgrundstücken geschaffen werden, deren Bedarf südlich des Kanals im Bereich "Wohnen am Wasser" nicht gedeckt werden konnte. Mit der Niedersächsischen Landgesellscahft (NLG) habe man einen guten und zuverlässigen Partner gewonnen.  Er gibt zu Bedenken, dass die Gemeinde anschließend die Pflege der entstandenen Grünfläche übernehmen müsse. Aus seiner Sicht wäre der geplante Lärmschutzwall daher besser als Gabionenwand o.ä. hergestellt worden. 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig