Beschluss:

Das Angebot der Rampendahl-Stiftung ein stationäres Geschwindigkeitsmessgerät anzuschaffen wird befürwortet. Außerdem soll im Haushalt 2019 die Anschaffung eines zweiten mobilen Anzeigegerätes vorgesehen werden.

 


Robert Wellmann erläutert den Sachverhalt entsprechend der Vorlage.

Von Bürgern und Ortschaften kommt immer häufiger der Wunsch, stationäre Geschwindigkeitsmessgeräte aufzustellen. Außerhalb von Ortschaften dürfen stationäre Messgeräte nicht aufgestellt werden, da sie als Werbeanlagen zu sehen sind, die 20 Meter von der Straße entfernt stehen müssen. Innerorts sollen stationäre Displays nur anlassbezogen aufgestellt werden, d. h. bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Unfallschwerpunkten. Hier sieht der Landkreis eine Geschwindigkeitsüberschreitung dann als erheblich an, wenn sie 13 km/h und mehr beträgt.

Konkret besteht in Wimmer der Wunsch nach einem Anzeigegerät. Die Rampendahl-Stiftung bietet an, ein solches Gerät zu finanzieren. Es sollen mit dem verdeckten Messgerät am Zebrasteifen innerhalb der Ortschaft die tatsächlichen Geschwindigkeiten festgestellt werden, so dass dort bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung ein Display für längere Zeiträume, jedoch nicht dauerhaft, aufgestellt werden könne.

Um allen Ortschaften gerecht zu werden und flexibler reagieren zu können, spricht sich der Ausschuss dafür aus, sowohl das Angebot der Rampendahl-Stiftung für ein stationäres Messgerät anzunehmen als auch ein zweites mobiles Gerät anzuschaffen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0