Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Rat fasst folgenden

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt,

 

1.  den Flächennutzungsplan im Bereich der Gemarkungen Brockhausen, Rabber und Wimmer entsprechend der beigefügten Planskizze zu ändern, 51. Änderung, 3 Änderungsbereiche.

 

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.

   

 

 


Ratsherr Helms erläutert den Sachverhalt.

Ratsherr Lippert weist darauf hin, dass die Bevölkerung den Ausstieg aus der Atomenergie wolle. Gleichzeitig wolle aber niemand neue Windenergieanalgen vor der eigenen Haustür.Er regt an, in den Beschluss den Hinweis aufzunehmen, dass die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen vor Ort vorgenommen werden sollten. Eine mögliche Ablösung in Geld sei nicht sinnvoll.

Ratsherr Spethmann sieht die Ausweisung der Vorrangflächen für Windenergie kritisch. Der Gemeinderat könne hier leider nur wenig ausrichten, da die Planungshoheit beim Landkreos Osnabrück liege. Durch den bau von Windenergieanlagen würden zahlreiche Vogelarten aus dem betroffenen Gebiet vertrieben. Die Avifaunistik sieht deshalb Abstände von bis zu 3.000 Metern vor. Für betroffene Anwohner reiche aber bereits ein Mindestabstand von teilweise 500 Metern aus. Hier seien aus seiner Sicht mindestens 1.000 Meter erforderlich. Windenergieanlagen beeinträchtigen die betroffenen Anwohner durch Schattenwurf und Schllemission  erheblich. Im Bereich zwischen den Stemweder Bergen und dem Wihengebirge entstünde ein regelrechter Riegel aus Windenergieanlagen. Nach den derzeitigen Planungen würden hier auf Dauer rund 25 Anlagen stehen. Das Ziel der 100% igen grünen Energie sei zudem nicht erreichbar, da zur Sicherstellung der Grundlast immer auch konventionelle Anlagen benötigt würden. Die jetzigen Regelungen zur Energiewende würden in erster Linie zu steigenden Strompreisen für die Bürgerinnen und Bürger führen.

 

Ratsherr Dr. Lücht erläutert, dass die Strompreise insbesondere durch die umfangreichen Befreiungen für Unternehmen weiter ansteigen würden.

Ratsherr Ahrens weist darauf hin, dass er als Ortsvorsteher der Ortschaft Brockhausen in einer misslichen Lage sei, da die betreffenden Standorte im Bereich der Ortschaft Brockhausen lägen. Aus Sicht der Ortschaft könne er gegen die Errichtung der Windenergieanlagen keine Bedeneken vorbringen. Aus Sicht der Anwohner sei die vorgebrachte Kritik aber nachvollziehbar. Es sei deshlab gut, dass die Betreiber der Anlagen auch für die Anlieger eine finanzielle Entschädigung vorsehen.


Abstimmungsergebnis:

30 Ja, 1 Nein, 1 Enthaltung