Sitzung: 22.08.2013 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
9.1: 380
KV-Höchstspannungs-Freileitung von Bad Essen-Wehrendorf nach Lüstringen
Die betroffenen Kommunen der geplanten
380 KV Höchstspannungs-Freileitung von Bad Essen-Wehrendorf nach Lüstringen
waren zu einer gemeinsamen Besprechung beim Landkreis Osnabrück eingeladen.
Vertreter des Landwirtschafts- und Umweltministeriums aus Hannover und
Oldenburg sowie Vertreter des Antragstellers der Firma Amprion GmbH haben über
das geplante Verfahren berichtet.
Es wird davon ausgegangen, dass Ende
2013 innerhalb eines Planer-Workshops die betroffenen Kommunen über das
geplante Verfahren unterrichtet werden, bevor eine Antragskonferenz im Hinblick
auf das notwendige Raumordnungsverfahren stattfindet. Innerhalb dieses
Verfahrens prüft das Landwirtschaftsministerium, welche räumlichen und
sachlichen Gründe durch den Antragsteller überprüft werden müssen. Nach Vorlage
der Unterlagen durch die Amprion GmbH wird dann das Raumordnungsverfahren
eröffnet und sollte innerhalb eines halben Jahres abgeschlossen werden.
Hiernach würde das sogenannte Planfeststellungsverfahren anschließen, in dem
festgelegt wird, wo und in welcher Form die 380 KV-Höchstspannungs-Freileitung
geführt wird.
Grundsätzlich soll ein 400 m-Abstand
zu Siedlungen und wenn möglich, ein 200 m-Abstand zu Außenbereichs-Vorhaben
eingehalten werden. Die Vertreter des Umweltministeriums, die auch das
Planfeststellungsverfahren durchführen, wiesen darauf hin, dass eine immer
wieder geforderte Erdverkabelung im Planfeststellungsverfahren nicht angeordnet
werden kann. Eine Erdverkabelung bedarf der Zustimmung aller Grundeigentümer
und ist nur durch Einzelverträge umsetzbar.
Für die weitere Strecke ab Lüstringen
bis nach Nordrhein-Westfalen, Gütersloh, ist das Verfahren so weit
vorangeschritten, dass das Landwirtschaftsministerium zurzeit den
Aufgaben-Katalog für das anstehende Raumordnungsverfahren zusammenstellt. Ein
Abschluss dieses Raumordnungsverfahrens wird Ende 2014 erwartet.
9.2: Änderung des Baugesetzbuches
Der Deutsche Bundestag hat am 25.
April 2013 eine Novelle des Baugesetzbuches beschlossen, welche mittlerweile
durch Veröffentlichung in Kraft getreten ist. Die Gesetzesänderung ändert u.a.
die Privilegierungsvoraussetzungen für Tierhaltungsbetriebe, die baurechtlich
nicht der Landwirtschaft zuzuordnen sind. Nach dem Baugesetzbuch (§ 201 BauGB)
ist die Tierhaltung nur dann landwirtschaftlich, wenn auf eigenen Flächen mehr
als 50% des notwendigen Futters erzeugt werden kann. Liegt diese
Futtergrundlage vor, war ein tierhaltender Betrieb als Intensivtierhalter
bisher nach § 35 Ab. 1 Nr. 4 BauGB im Außenbereich privilegiert.
Durch die Gesetzesänderung entfällt
diese Privilegierung, sobald die Grenzen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung
bzw. -vorprüfung erreicht werden. Eine standortbezogene Vorprüfung ist ab
folgenden Tierzahlen erforderlich:
- 1.500 Mastschweine,
- 560 Sauen,
- 4.500 Ferkel,
- 500 Kälber,
- 600 Rinder,
- 30.000 Junghennen oder Mastgeflügel sowie
- 15.000 Hennen oder Truthühner.
Bei den Stallbauanträgen werden dabei
jeweils die bereits auf dem Betrieb vorhandenen Tierzahlen hinzugerechnet.
Betriebe, die die o.a. Schwellen
erreichen und nicht landwirtschaftlich privilegiert sind, sind daher in Zukunft
im Außenbereich unzulässig und unterliegen einem Planungsvorbehalt. Ohne
entsprechende Bauleitplanung der Gemeinden können sie nicht mehr genehmigt
werden.
Nach altem Recht sind dann nur noch
die Vorhaben privilegiert, die bis zum 04. Juli 2012 beantragt wurden.
Diese Änderungen werden sich
voraussichtlich erheblich auswirken. Aktuell bestehen aber noch keine Anträge,
die nach der Änderung des Baugesetzbuches entsprechend abgearbeitet werden
müssen.
9.3: Allgemeine Planungsabsichten zur
Fortschreibung des Landesraumordnungsprogramms
Mit Schreiben vom 13. August 2013
informiert der Landkreis Osnabrück, dass das Nds. Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz darüber informiert, dass das Land
Niedersachsen die allgemeinen Planungsabsichten zur Fortschreibung des
Landesraumordnungsprogramms im Nds. Ministerialblatt bekanntgegeben hat.
Das Änderungsverfahren soll auf
diejenigen Regelungen beschränkt werden, die einer kurzfristigen Aktualisierung
bedürfen und im Vorfeld der Arbeiten an einem neuen Landesentwicklungsprogramm
entschieden werden können.
Bezogen auf das Wittlager Land ist im
Abschnitt „Entwicklung der technischen Infrastruktur, Logistik"
vorgesehen, als landesbedeutsamen logistischen Knotenpunkt den Standort Bohmte
als Güterverkehrszentrum festzulegen. Hierbei ist der Standort am
Mittellandkanal in Leckermühle gemeint.
Informationen hierzu sind unter der
Internetseite www.LROP-online.de <http://www.LROP-online.de> sowie
unter der Internetseite www.raumordnung.niedersachsen.de
<http://www.raumordnung.niedersachsen.de> zu finden. Nach
Fertigstellung des Entwurfs wird das Beteiligungsverfahren voraussichtlich noch
Ende 2013 eingeleitet.
Nachdem weitere Mitteilungen und Anfragen
nicht anstehen, schließt der Vorsitzende die öffentliche Sitzung um 19.40 Uhr.
Er verabschiedet die Zuhörer und eröffnet nach kurzer Pause die
nichtöffentliche Sitzung.