9.1: 380 KV-Höchstspannungs-Freileitung von Bad Essen-Wehrendorf nach Lüstringen

Die betroffenen Kommunen der geplanten 380 KV Höchstspannungs-Freileitung von Bad Essen-Wehrendorf nach Lüstringen waren zu einer gemeinsamen Besprechung beim Landkreis Osnabrück eingeladen. Vertreter des Landwirtschafts- und Umweltministeriums aus Hannover und Oldenburg sowie Vertreter des Antragstellers der Firma Amprion GmbH haben über das geplante Verfahren berichtet.

 

Es wird davon ausgegangen, dass Ende 2013 innerhalb eines Planer-Workshops die betroffenen Kommunen über das geplante Verfahren unterrichtet werden, bevor eine Antragskonferenz im Hinblick auf das notwendige Raumordnungsverfahren stattfindet. Innerhalb dieses Verfahrens prüft das Landwirtschaftsministerium, welche räumlichen und sachlichen Gründe durch den Antragsteller überprüft werden müssen. Nach Vorlage der Unterlagen durch die Amprion GmbH wird dann das Raumordnungsverfahren eröffnet und sollte innerhalb eines halben Jahres abgeschlossen werden. Hiernach würde das sogenannte Planfeststellungsverfahren anschließen, in dem festgelegt wird, wo und in welcher Form die 380 KV-Höchstspannungs-Freileitung geführt wird.

 

Grundsätzlich soll ein 400 m-Abstand zu Siedlungen und wenn möglich, ein 200 m-Abstand zu Außenbereichs-Vorhaben eingehalten werden. Die Vertreter des Umweltministeriums, die auch das Planfeststellungsverfahren durchführen, wiesen darauf hin, dass eine immer wieder geforderte Erdverkabelung im Planfeststellungsverfahren nicht angeordnet werden kann. Eine Erdverkabelung bedarf der Zustimmung aller Grundeigentümer und ist nur durch Einzelverträge umsetzbar.

 

Für die weitere Strecke ab Lüstringen bis nach Nordrhein-Westfalen, Gütersloh, ist das Verfahren so weit vorangeschritten, dass das Landwirtschaftsministerium zurzeit den Aufgaben-Katalog für das anstehende Raumordnungsverfahren zusammenstellt. Ein Abschluss dieses Raumordnungsverfahrens wird Ende 2014 erwartet.

 

9.2: Änderung des Baugesetzbuches

Der Deutsche Bundestag hat am 25. April 2013 eine Novelle des Baugesetzbuches beschlossen, welche mittlerweile durch Veröffentlichung in Kraft getreten ist. Die Gesetzesänderung ändert u.a. die Privilegierungsvoraussetzungen für Tierhaltungsbetriebe, die baurechtlich nicht der Landwirtschaft zuzuordnen sind. Nach dem Baugesetzbuch (§ 201 BauGB) ist die Tierhaltung nur dann landwirtschaftlich, wenn auf eigenen Flächen mehr als 50% des notwendigen Futters erzeugt werden kann. Liegt diese Futtergrundlage vor, war ein tierhaltender Betrieb als Intensivtierhalter bisher nach § 35 Ab. 1 Nr. 4 BauGB im Außenbereich privilegiert.

 

Durch die Gesetzesänderung entfällt diese Privilegierung, sobald die Grenzen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. -vorprüfung erreicht werden. Eine standortbezogene Vorprüfung ist ab folgenden Tierzahlen erforderlich:

- 1.500 Mastschweine,

- 560 Sauen,

- 4.500 Ferkel,

- 500 Kälber,

- 600 Rinder,

- 30.000 Junghennen oder Mastgeflügel sowie

- 15.000 Hennen oder Truthühner.

 

Bei den Stallbauanträgen werden dabei jeweils die bereits auf dem Betrieb vorhandenen Tierzahlen hinzugerechnet.

 

Betriebe, die die o.a. Schwellen erreichen und nicht landwirtschaftlich privilegiert sind, sind daher in Zukunft im Außenbereich unzulässig und unterliegen einem Planungsvorbehalt. Ohne entsprechende Bauleitplanung der Gemeinden können sie nicht mehr genehmigt werden.

 

Nach altem Recht sind dann nur noch die Vorhaben privilegiert, die bis zum 04. Juli 2012 beantragt wurden.

 

Diese Änderungen werden sich voraussichtlich erheblich auswirken. Aktuell bestehen aber noch keine Anträge, die nach der Änderung des Baugesetzbuches entsprechend abgearbeitet werden müssen.

 

9.3: Allgemeine Planungsabsichten zur Fortschreibung des Landesraumordnungsprogramms

Mit Schreiben vom 13. August 2013 informiert der Landkreis Osnabrück, dass das Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz darüber informiert, dass das Land Niedersachsen die allgemeinen Planungsabsichten zur Fortschreibung des Landesraumordnungsprogramms im Nds. Ministerialblatt bekanntgegeben hat.

 

Das Änderungsverfahren soll auf diejenigen Regelungen beschränkt werden, die einer kurzfristigen Aktualisierung bedürfen und im Vorfeld der Arbeiten an einem neuen Landesentwicklungsprogramm entschieden werden können.

 

Bezogen auf das Wittlager Land ist im Abschnitt „Entwicklung der technischen Infrastruktur, Logistik" vorgesehen, als landesbedeutsamen logistischen Knotenpunkt den Standort Bohmte als Güterverkehrszentrum festzulegen. Hierbei ist der Standort am Mittellandkanal in Leckermühle gemeint.

 

Informationen hierzu sind unter der Internetseite www.LROP-online.de <http://www.LROP-online.de> sowie unter der Internetseite www.raumordnung.niedersachsen.de <http://www.raumordnung.niedersachsen.de> zu finden. Nach Fertigstellung des Entwurfs wird das Beteiligungsverfahren voraussichtlich noch Ende 2013 eingeleitet.

 

 

Nachdem weitere Mitteilungen und Anfragen nicht anstehen, schließt der Vorsitzende die öffentliche Sitzung um 19.40 Uhr. Er verabschiedet die Zuhörer und eröffnet nach kurzer Pause die nichtöffentliche Sitzung.