Sitzung: 11.12.2018 Ausschuss für Wirtschaft, Marketing, Tourismus, Kultur, öffentliche Einrichtungen und Finanzen
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: BV/FD2/2018/079
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Bad Essen beschließt die Neufassung der Friedhofssatzung für die Gemeinde Bad Essen in der geänderten Fassung.
Der
Ausschussvorsitzende erläutert den Sachverhalt. Herr Lüke berichtet, dass die
Neufassung der Satzung durch die Änderungen im Nds. Bestattungsgesetz
erforderlich geworden seien. Er verweist darauf, dass in § 13 a Satz 1 zu
Beginn des zweiten Halbsatzes das Wort „wenn“ eingefügt worden sei.
Ratsherr Haasis
erkundigt sich danach, ob nach der Neufassung der Satzung zukünftig auch
muslimische Bestattungen möglich sein. Herr Lüke bejaht dies.
Ratsherr Haasis
merkt an, dass die Regelungen in § 17 Absatz 6 zum Verbot der Grabeinfassungen
aus Metall oder Kunststoff in der Praxis besser kontrolliert werden müssten, um
hier von vorneherein unerwünschte Fehlentwicklungen zu vermeiden. Zudem
erkundigt er sich nach der praktischen Umsetzung der Regelungen in § 10 Absatz
2 der Satzung, wonach die Nutzungsberechtigten die Grabstelle nach Ablauf des
Nutzungsrechtes abräumen müssten. Problematisch seien aus seiner Sicht die
Fälle, in denen die Gemeinde keinen Nutzungsberechtigten ausfindig machen
könne. Herr Lüke erläutert, dass dies insbesondere bei Reihengrabstellen ein
Problem darstelle. Diese würden zu Beginn der Ruhefrist vergeben. Anschließend
habe die Gemeinde keinen laufenden Kontakt zu den Nutzungsberechtigten. Nach
Ablauf der Ruhefrist seien diese Personen dann oftmals nur schwer oder gar
nicht zu ermitteln. Sofern die Verwaltung keinen Nutzungsberechtigten ausfindig
machen könne, erfolge die Aufforderung zur Abräumung der Grabstelle durch
öffentliche Bekanntmachung. Nach Ablauf einer angemessenen Frist müsse das
Abräumen der Grabstelle dann durch die Friedhofsgärtner erfolgen.
Ratsfrau Eilers beantragt eine Änderung des Satzungstextes in § 13 Absatz 4 Satz 3. Der Begriff „geeignete Holzschutzmittel“ solle durch „umweltverträgliche Holzschutzmittel“ ersetzt werden. Der Ausschuss stimmt dem Änderungsantrag zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |