Beschluss: geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Bad Essen beschließt die Neufassung der Friedhofssatzung für die Gemeinde Bad Essen in der geänderten Fassung.

 


Der Ausschussvorsitzende erläutert den Sachverhalt. Herr Lüke berichtet, dass die Neufassung der Satzung durch die Änderungen im Nds. Bestattungsgesetz erforderlich geworden seien. Er verweist darauf, dass in § 13 a Satz 1 zu Beginn des zweiten Halbsatzes das Wort „wenn“ eingefügt worden sei.

 

Ratsherr Haasis erkundigt sich danach, ob nach der Neufassung der Satzung zukünftig auch muslimische Bestattungen möglich sein. Herr Lüke bejaht dies.

 

Ratsherr Haasis merkt an, dass die Regelungen in § 17 Absatz 6 zum Verbot der Grabeinfassungen aus Metall oder Kunststoff in der Praxis besser kontrolliert werden müssten, um hier von vorneherein unerwünschte Fehlentwicklungen zu vermeiden. Zudem erkundigt er sich nach der praktischen Umsetzung der Regelungen in § 10 Absatz 2 der Satzung, wonach die Nutzungsberechtigten die Grabstelle nach Ablauf des Nutzungsrechtes abräumen müssten. Problematisch seien aus seiner Sicht die Fälle, in denen die Gemeinde keinen Nutzungsberechtigten ausfindig machen könne. Herr Lüke erläutert, dass dies insbesondere bei Reihengrabstellen ein Problem darstelle. Diese würden zu Beginn der Ruhefrist vergeben. Anschließend habe die Gemeinde keinen laufenden Kontakt zu den Nutzungsberechtigten. Nach Ablauf der Ruhefrist seien diese Personen dann oftmals nur schwer oder gar nicht zu ermitteln. Sofern die Verwaltung keinen Nutzungsberechtigten ausfindig machen könne, erfolge die Aufforderung zur Abräumung der Grabstelle durch öffentliche Bekanntmachung. Nach Ablauf einer angemessenen Frist müsse das Abräumen der Grabstelle dann durch die Friedhofsgärtner erfolgen.

 

Ratsfrau Eilers beantragt eine Änderung des Satzungstextes in § 13 Absatz 4 Satz 3. Der Begriff „geeignete Holzschutzmittel“ solle durch „umweltverträgliche Holzschutzmittel“ ersetzt werden. Der Ausschuss stimmt dem Änderungsantrag zu.    


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0