Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Bad Essen beschließt die Neufassung der Friedhofssatzung für die Gemeinde Bad Essen in der geänderten Fassung.

 


Ratsherr Ahrens erläutert den Sachverhalt. Mit der Neufassung der Friedhofssatzung habe die Gemeinde auf die Änderungen im Nds. Bestattungsgesetz reagiert und gleichzeitig einige kleinere Anpassungen am bestehenden Satzungstext vorgenommen. So seien u.a. die Regelungen zur Gestaltung der Grabstellen konkretisiert worden. Der Wirtschaftsausschuss habe das Thema in seiner Sitzung am 11.12.2018 beraten und eine Änderung in den Satzungsentwurf eingearbeitet. In § 13 Abs. 4 der Satzung sei konkretisiert worden, dass ausschließlich umweltverträgliche Holzschutzmittel verwendet werden dürften, um Holzgrabzeichen wetterfest zu machen.

 

Ratsfrau Eilers bekräftigt, dass es einer Fairtrade-Kommune gut zu Gesicht stehe, die Regelungen zur Nutzung von Naturstein aus Regionen ohne ausbeuterischer Kinderarbeit in die eigene Friedhofssatzung mit aufzunehmen. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

28

Nein:

0

Enthaltung:

0