Sitzung: 13.12.2018 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: BV/FD3/2018/055
Beschluss:
Der Rat beschließt,
1. die eingegangenen Bedenken, Anregungen
und Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 48 B „Maschweg“, Eielstädt und
Wittlage, wie folgt zu behandeln:
1.
PLEdoc GmbH vom 03.07.2018 und 06.07.2018
2.
Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung
Niedersachsen vom 09.07.2018
3.
Amprion GmbH vom 16.07.2018
4.
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
vom 24.07.2018
5.
Landkreis Osnabrück vom 25.07.2018
6.
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie vom
26.07.2018
7.
Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 02.08.2018
8.
Wasserverband Wittlage vom 06.08.2018
9.
Unterhaltungsverband Nr. 70 „Obere Hunte“ vom
06.08.2018
10.
Deutsche Telekom Technik GmbH vom 06.08.2018
11.
Westnetz GmbH vom 06.08.2018
12.
IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim vom
07.08.2018
Kenntnisnahme / Berücksichtigung / Zurückweisung
nach dem Vorschlag des Planbearbeiters.
2. den Bebauungsplan Nr. 48 B „Maschweg“
Eielstädt und Wittlage, bestehend aus Planteilen mit textlichen und
gestalterischen Festsetzungen sowie Begründung in der vorgelegten Fassung als
Satzung.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass sich die Fraktionen darauf verständigt hätten, die Tagesordnungspunkte 11 bis 13 zusammen zu beraten.
Ratsherr Helms erläutert den Sachverhalt. Das Plangebiet zur
Größe von rd. 3,81 ha liege östlich des Ortskerns von Bad Essen und bestehe aus
landwirtschaftlich genutzten Flächen. Aufgrund der großen Nachfrage nach
Wohnbaugrundstücken in Bad Essen solle das Plangebiet für die Schaffung von
Wohnbauflächen entwickelt werden. Entlang der „Lindenstraße“ solle ein
Mischgebiet ausgewiesen werden. Die verkehrliche Anbindung des Wohnbaugebietes
erfolge von der Straße „Obrockskamp“, die auf die „Lindenstraße“ münde. Das
Mischgebiet werde von der „Lindenstraße“ direkt angeschlossen.
Die
Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG) sei für den notwendigen
Flächenerwerb verantwortlich und trage die Kosten für das Verfahren und die
Gesamterschließung. Im Bebauungsplangebiet lägen auch Flächen der G. Mönter
Immobilien GmbH & Co. KG, die ebenfalls überplant würden.
Aus dem
Umweltbericht mit integrierter Eingriffsregelung für den Bebauungsplan Nr. 48 B
„Maschweg“ ergebe sich ein Kompensationsdefizit, welches anteilig durch die NLG
und die Immobiliengesellschaft auszugleichen sei. Innerhalb des
Bauleitverfahrens verpflichte sich die Gemeinde Bad Essen, das
Gesamtkompensationsdefizit aus dem Bebauungsplan Nr. 48 B „Maschweg“ in Höhe
von insgesamt 24.758 Werteinheiten darzustellen. Auf Grundlage der
Dümmer-Vereinbarung vom 01.11.2013 würden dabei die ermittelten Werteinheiten
über den Unterhaltungsverband Nr. 70 „Obere Hunte“ abgelöst.
Die weitere
Entwicklung im Bereich „Maschweg“ sei zu begrüßen. Hier werde dem Wunsch nach
Weiterentwicklung und Schaffung von zusätzlichem Wohnraum nachgekommen und
gleichzeitig eine Baulücke geschlossen.
Ratsherr Lippert
begrüßt die Planungen ebenfalls. Die geplanten 37 zusätzlichen Baugrundstücke
würden den steigenden Bedarf für die Wohnbebauung in der Gemeinde Bad Essen
bedienen.
Ratsfrau Eilers mahnt nochmals ein Konzept zur Wohnbauentwicklung in der Gemeinde Bad Essen an. Die Entwicklungen im Bereich Eielstädt, Hördinghausen und Wehrendorf würden von ihrer Fraktion aber mitgetragen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
28 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |