Beschluss:

Der Rat beschließt,

 

1.         die eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 48 B „Maschweg“, Eielstädt und Wittlage, wie folgt zu behandeln:

1.       PLEdoc GmbH vom 03.07.2018 und 06.07.2018

2.       Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen vom 09.07.2018

3.       Amprion GmbH vom 16.07.2018

4.       Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz vom 24.07.2018

5.       Landkreis Osnabrück vom 25.07.2018

6.       Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie vom 26.07.2018

7.       Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 02.08.2018

8.       Wasserverband Wittlage vom 06.08.2018

9.       Unterhaltungsverband Nr. 70 „Obere Hunte“ vom 06.08.2018

10.   Deutsche Telekom Technik GmbH vom 06.08.2018

11.   Westnetz GmbH vom 06.08.2018

12.   IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim vom 07.08.2018

 

 

Kenntnisnahme / Berücksichtigung / Zurückweisung nach dem Vorschlag des Planbearbeiters.

 

2.         den Bebauungsplan Nr. 48 B „Maschweg“ Eielstädt und Wittlage, bestehend aus Planteilen mit textlichen und gestalterischen Festsetzungen sowie Begründung in der vorgelegten Fassung als Satzung.

 


Der Vorsitzende weist darauf hin, dass sich die Fraktionen darauf verständigt hätten, die Tagesordnungspunkte 11 bis 13 zusammen zu beraten.

 

Ratsherr Helms erläutert den Sachverhalt. Das Plangebiet zur Größe von rd. 3,81 ha liege östlich des Ortskerns von Bad Essen und bestehe aus landwirtschaftlich genutzten Flächen.  Aufgrund der großen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken in Bad Essen solle das Plangebiet für die Schaffung von Wohnbauflächen entwickelt werden. Entlang der „Lindenstraße“ solle ein Mischgebiet ausgewiesen werden. Die verkehrliche Anbindung des Wohnbaugebietes erfolge von der Straße „Obrockskamp“, die auf die „Lindenstraße“ münde. Das Mischgebiet werde von der „Lindenstraße“ direkt angeschlossen.

 

Die Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG) sei für den notwendigen Flächenerwerb verantwortlich und trage die Kosten für das Verfahren und die Gesamterschließung. Im Bebauungsplangebiet lägen auch Flächen der G. Mönter Immobilien GmbH & Co. KG, die ebenfalls überplant würden.

 

Aus dem Umweltbericht mit integrierter Eingriffsregelung für den Bebauungsplan Nr. 48 B „Maschweg“ ergebe sich ein Kompensationsdefizit, welches anteilig durch die NLG und die Immobiliengesellschaft auszugleichen sei. Innerhalb des Bauleitverfahrens verpflichte sich die Gemeinde Bad Essen, das Gesamtkompensationsdefizit aus dem Bebauungsplan Nr. 48 B „Maschweg“ in Höhe von insgesamt 24.758 Werteinheiten darzustellen. Auf Grundlage der Dümmer-Vereinbarung vom 01.11.2013 würden dabei die ermittelten Werteinheiten über den Unterhaltungsverband Nr. 70 „Obere Hunte“ abgelöst.

 

Die weitere Entwicklung im Bereich „Maschweg“ sei zu begrüßen. Hier werde dem Wunsch nach Weiterentwicklung und Schaffung von zusätzlichem Wohnraum nachgekommen und gleichzeitig eine Baulücke geschlossen.

 

Ratsherr Lippert begrüßt die Planungen ebenfalls. Die geplanten 37 zusätzlichen Baugrundstücke würden den steigenden Bedarf für die Wohnbebauung in der Gemeinde Bad Essen bedienen.

 

Ratsfrau Eilers mahnt nochmals ein Konzept zur Wohnbauentwicklung in der Gemeinde Bad Essen an. Die Entwicklungen im Bereich Eielstädt, Hördinghausen und Wehrendorf würden von ihrer Fraktion aber mitgetragen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

28

Nein:

0

Enthaltung:

0