Beschluss:

 

Der Rat beschließt,

 

1.    die eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 80 „Flachswandstraße“, Hördinghausen, wie folgt zu behandeln:

 

  1. Deutsche Telekom Technik GmbH vom 17.08.2018
  2. Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie vom 14.08.2018
  3. Landkreis Osnabrück vom 03.09.2018
  4. Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 27.08.2018
  5. Wasserverband Wittlage vom 23.08.2018
  6. Westnetz GmbH vom 20.08.2018 und 28.08.2018

 

Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung nach dem Vorschlag des Planbearbeiters.

 

2.    den Bebauungsplan Nr. 80 „Flachswandstraße“, Hördinghausen, bestehend aus Planteilen mit textlichen und gestalterischen Festsetzungen sowie Begründung in der vorgelegten Fassung als Satzung.

 


Ratsherr Helms erläutert den Sachverhalt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes beabsichtige die Gemeinde Bad Essen den vorhandenen Siedlungsbereich im Nordosten der Ortschaft Hördinghausen weiterzuentwickeln und abzurunden. Die Nachfrage nach Wohnbauflächen in der Ortschaft sei weiterhin groß, nicht zuletzt aufgrund der positiven Entwicklung der im Osten der Gemeinde ansässigen Unternehmen Kesseböhmer und Homann. Die Gemeinde Bad Essen sehe es als wesentliche städtebauliche Aufgabe an, die Eigenentwicklung ihrer 17 Ortschaften zu fördern. Eigenentwicklung zu fördern bedeute in diesem Zusammenhang auch, die Eigenständigkeit zu sichern.

Vor dem Hintergrund einer statistisch gesehen abnehmenden Bewohnerzahl pro Wohnung und der Überalterung besonders in den Randlagen sei diese Eigenentwicklung eine geeignete Maßnahme. Durch die Ausweisung von Bauflächen könne die örtliche Bevölkerungszahl gehalten und entwickelt werden.

Dies sei gleichzeitig Voraussetzung dafür, die örtliche Struktur in ihrem Bestand zu sichern und einseitige Bevölkerungsstrukturen zu vermeiden. In diesem Verfahren komme erstmalig das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB zur Anwendung.

 

Ratsherr Lippert begrüßt die vorgestellten Planungen, mit der die vorhandene örtliche Bebauung abgerundet werde. Die damit ermöglichte Eigenentwicklung der Ortschaft Hördinghausen sei wichtig für die örtliche Gemeinschaft.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

28

Nein:

0

Enthaltung:

0