Beschluss:

 

1.   Der Rat stimmt dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) und der Gemeinde Bad Essen nach dem vorliegenden Entwurf zu.

 

2.   Zur Finanzierung des Grunderwerbes und der Erschließungsmaßnahmen übernimmt die Gemeinde Bad Essen eine Bürgschaft zugunsten der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) in Höhe von 1.600.000 €.

 

3.   Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Aufstellung eines verbindlichen Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) für den im vorliegenden Lageplan aufgezeigten Geltungsbereich einzuleiten.

 


Ratsherr Helms erläutert den Sachverhalt. Er weist darauf hin, dass mit den heute zur Beschlussfassung anstehenden Sachverhalten insgesamt 10,2 ha Fläche einer Bebauung zugeführt werden sollen, aufgeteilt auf die Ortschaften Harpenfeld (19.260 m²), Hördinghausen (20.000 m²), Wehrendorf (24.430 m²) sowie Eielstädt (38.100 m²). Die Gemeinde Bad Essen erfreue sich weiterhin einer sehr großen Nachfrage nach Bauland. Die Ursachen dafür seien vielfältig, sei es der Kurgebietscharakter, die gute ärztliche Versorgung, nahegelegene Arbeitsplätze, die gute Kinderbetreuung oder auch immer noch die Auswirkungen der Landesgartenschau 2010. Wichtig sei, dass die Gemeinde dem Wunsch nach Baugrundstücken nachkomme. Damit sei die Hoffnung verbunden, neue Mitbürger für die Gemeinde Bad Essen zu gewinnen und das dörfliche Leben durch Zuzug zu bereichern. Durch die Ausweisung weiterer Wohnbauflächen würden landwirtschaftliche Flächen der Produktion entzogen und versiegelt. Lage und Qualität der betreffenden Flächen ließen eine unter modernen Gesichtspunkten betriebene Landwirtschaft aber nur bedingt zu. Hier gelte es abzuwägen.

 

 

In Harpenfeld solle eine Fläche von 19.260 m² der Wohnbebauung zugeführt werden. Diese sei im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen. Aus  Sicht der Gemeinde sei es aufgrund der nach wie vor hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken wünschenswert, diese Flächen weiterzuentwickeln und einen entsprechenden Bebauungsplan mit der Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) aufzustellen. Die betreffenden Flurstücke befinden sich im privaten Eigentum. Nach intensiven Verhandlungen, über die übrigens regelmäßig in den gemeindlichen Gremien berichtet worden sei, habe jetzt Einigkeit über einen Flächenerwerb durch die Kommunale Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) erzielt werden können. Die KSG werde die gesamte Fläche erschließen und damit eine Wohnbebauung möglich machen. Die Verkäufer würden sich verpflichten, die anfallenden Erschließungskosten für das in ihrem Eigentum verbleibende spätere Baugrundstück zu übernehmen.

 

Zur Finanzierung des Kaufpreises in Höhe von ca. 560.000 € und der voraussichtlichen Erschließungskosten in Höhe von ca. 1.040.000 € sei eine Kreditaufnahme erforderlich. Für diesen Kredit solle die Gemeinde Bad Essen eine Ausfallbürgschaft übernehmen. Zudem sei der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der KSG und der Gemeinde erforderlich.

 

Ratsfrau Eilers mahnt an, dass die Gemeinde Bad Essen ein Konzept für die Entwicklung von Wohnraum benötige. Kurzfristige Flächenausweisungen seien nicht zielführend. Es sei wichtig, Lösungen für die Nachnutzung von Altbeständen zu entwickeln und Anreize für die Sanierung von Bestandsimmobilien zu schaffen. Zudem sollten vermehrt die in den Ortschaften vorhandenen Baulücken genutzt werden.

 

Ratsherr Kirstein-Bloem geht ebenfalls auf die weiterhin hohe Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken ein und begrüßt aus Sicht der Ortschaft Harpenfeld die gefundenen Lösungen, mit der eine Eigenentwicklung der Ortschaft ermöglicht werde. Wichtig sei, dass die neuen Baugebiete eine gute Anbindung an die bestehende Bebauung erhalten würden.

 

Ratsherr Lippert weist darauf hin, dass die Eigenentwicklung in den Ortschaften wichtig und richtig sei.  

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

26

Nein:

1

Enthaltung:

1