Sitzung: 13.12.2018 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: BV/FD3/2018/078
Beschluss:
1. Der Rat stimmt dem Abschluss eines städtebaulichen
Vertrages zwischen der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft
Wittlage mbH (KSG) und der Gemeinde Bad Essen nach dem vorliegenden Entwurf zu.
2. Zur Finanzierung des Grunderwerbes und der
Erschließungsmaßnahmen übernimmt die Gemeinde Bad Essen eine Bürgschaft
zugunsten der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH
(KSG) in Höhe von 1.600.000 €.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren
zur Aufstellung eines verbindlichen Bebauungsplanes zur Ausweisung eines
Allgemeinen Wohngebietes (WA) für den im vorliegenden Lageplan aufgezeigten
Geltungsbereich einzuleiten.
Ratsherr Helms erläutert den Sachverhalt. Er weist darauf hin, dass mit den heute zur Beschlussfassung anstehenden Sachverhalten insgesamt 10,2 ha Fläche einer Bebauung zugeführt werden sollen, aufgeteilt auf die Ortschaften Harpenfeld (19.260 m²), Hördinghausen (20.000 m²), Wehrendorf (24.430 m²) sowie Eielstädt (38.100 m²). Die Gemeinde Bad Essen erfreue sich weiterhin einer sehr großen Nachfrage nach Bauland. Die Ursachen dafür seien vielfältig, sei es der Kurgebietscharakter, die gute ärztliche Versorgung, nahegelegene Arbeitsplätze, die gute Kinderbetreuung oder auch immer noch die Auswirkungen der Landesgartenschau 2010. Wichtig sei, dass die Gemeinde dem Wunsch nach Baugrundstücken nachkomme. Damit sei die Hoffnung verbunden, neue Mitbürger für die Gemeinde Bad Essen zu gewinnen und das dörfliche Leben durch Zuzug zu bereichern. Durch die Ausweisung weiterer Wohnbauflächen würden landwirtschaftliche Flächen der Produktion entzogen und versiegelt. Lage und Qualität der betreffenden Flächen ließen eine unter modernen Gesichtspunkten betriebene Landwirtschaft aber nur bedingt zu. Hier gelte es abzuwägen.
In Harpenfeld solle eine Fläche von 19.260 m² der
Wohnbebauung zugeführt werden. Diese sei im Flächennutzungsplan als
Wohnbaufläche ausgewiesen. Aus Sicht der Gemeinde sei es aufgrund der nach
wie vor hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken wünschenswert, diese Flächen
weiterzuentwickeln und einen entsprechenden Bebauungsplan mit der Ausweisung
eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) aufzustellen. Die betreffenden Flurstücke
befinden sich im privaten Eigentum. Nach intensiven Verhandlungen, über die
übrigens regelmäßig in den gemeindlichen Gremien berichtet worden sei, habe
jetzt Einigkeit über einen Flächenerwerb durch die Kommunale Siedlungs- und
Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) erzielt werden können. Die KSG
werde die gesamte Fläche erschließen und damit eine Wohnbebauung möglich
machen. Die Verkäufer würden sich verpflichten, die anfallenden
Erschließungskosten für das in ihrem Eigentum verbleibende spätere
Baugrundstück zu übernehmen.
Zur Finanzierung des Kaufpreises
in Höhe von ca. 560.000 € und der voraussichtlichen Erschließungskosten in Höhe
von ca. 1.040.000 € sei eine Kreditaufnahme erforderlich. Für diesen Kredit
solle die Gemeinde Bad Essen eine Ausfallbürgschaft übernehmen. Zudem sei der
Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der KSG und der Gemeinde
erforderlich.
Ratsfrau Eilers
mahnt an, dass die Gemeinde Bad Essen ein Konzept für die Entwicklung von
Wohnraum benötige. Kurzfristige Flächenausweisungen seien nicht zielführend. Es
sei wichtig, Lösungen für die Nachnutzung von Altbeständen zu entwickeln und
Anreize für die Sanierung von Bestandsimmobilien zu schaffen. Zudem sollten
vermehrt die in den Ortschaften vorhandenen Baulücken genutzt werden.
Ratsherr
Kirstein-Bloem geht ebenfalls auf die weiterhin hohe Nachfrage nach
Wohnbaugrundstücken ein und begrüßt aus Sicht der Ortschaft Harpenfeld die
gefundenen Lösungen, mit der eine Eigenentwicklung der Ortschaft ermöglicht
werde. Wichtig sei, dass die neuen Baugebiete eine gute Anbindung an die
bestehende Bebauung erhalten würden.
Ratsherr Lippert
weist darauf hin, dass die Eigenentwicklung in den Ortschaften wichtig und
richtig sei.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
26 |
Nein: |
1 |
Enthaltung: |
1 |