Sitzung: 28.02.2019 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: BV/FD3/2019/091
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt:
1. den
Entwurf der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes
in der vorgelegten Fassung/mit folgenden Änderungen für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
durchzuführen.
2. den Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 77 „Homann" in der
vorgelegten Fassung/mit folgenden Änderungen für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
durchzuführen.
Nach Einführung in
die Thematik durch Ausschussvorsitzenden Helms erläutert Herr Grunwald,
Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), die Vorlage.
Er beschreibt
nochmals die Abgrenzung des Flächennutzungsplanes und berichtet über die
Änderungen im Bebauungsplanentwurf. Hier geht es insbesondere um den
Lärmschutzwall, das Regenrückhaltebecken, das durch das Plangebiet fließende
Gewässer sowie die Gebäudehöhen.
Die Unterrichtung
der Träger öffentlicher Belange sowie die vorgezogene Bürgerbeteiligung konnten
im Oktober/November 2018 durchgeführt werden. Auf den Umgang mit den
eingegangenen Stellungnahmen geht Herr Grunwald ausführlich ein. Ergänzend hat
am 27.11.2018 ein Abstimmungsgespräch zur weiteren Vorgehensweise im
Bauleitplanverfahren mit allen maßgeblich beteiligten Stellen stattgefunden.
Beabsichtigt ist, das Kompensationsdefizit an der Hunte auszugleichen.
Hinsichtlich der schalltechnischen Beurteilung bestehen keine Bedenken.
In der
anschließenden Diskussion geht es hauptsächlich um die zukünftige
Verkehrsführung:
- Die
geplante Erschließungsstraße mit Aufweitung der Bundesstraße (B 65) wird
als gute Entwicklung angesehen. Ausschussvorsitzender Helms bittet die
Verwaltung um Prüfung, ob Fördermittel zur Refinanzierung der Maßnahme zur
Verfügung stehen.
- Die
weitere Gebietsentwicklung über den Standort Homann hinaus ist bei der
Verkehrsführung zu berücksichtigen. Es wird darum gebeten, das Thema
„Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h“ auf der B 65 im Bereich zwischen
Lintorf und Dahlinghausen an den Fachdienst 4 zur Umsetzung weiterzugeben.
- Sehr
positiv gesehen wird der Erhalt des Friedhofsweges als Verbindungsstrecke
zwischen Hördinghausen und Lintorf. Zu klären ist, wie der
Kreuzungsbereich zur neuen Straße verkehrssicher gestaltet werden kann.
Nach Aussage von Herrn Pante könne eine Sperrung für Kfz und
beispielsweise das Aufstellen von Drängelgittern in Frage kommen. Zur
besseren Übersichtlichkeit sollte der vorgesehene Lärmschutzwall am
Grundstück Homann nach Osten etwas eingekürzt werden.
- Herr
Pante erläutert auf Nachfrage, dass die Erschließungsstraße zunächst nicht
vollständig ausgebaut werde. Ein Ausbau eines Parkstreifens längs der
Fahrbahn sowie eines Gehweges werden in der Zukunft folgen. Dadurch
möglicherweise entstehende höhere Lärmbelastungen seien dann zu prüfen.
- Ausschussmitglied
Dr. Lücht weist nochmals auf die Verkehrssituation während der langen
Bauphase der Betriebserweiterung hin. Er befürchte, dass die neue Straße
nicht rechtzeitig fertig werde und dadurch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen
in der Ortschaft Lintorf entstehe.
Ergänzende Fragen
zu den Darstellungen im Lageplan, zu den Verkehren und Parkplätzen auf dem Betriebsgrundstück
werden durch Herrn Grunwald beantwortet.
Nach ausführlicher Aussprache fasst der Ausschuss den folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |