Sitzung: 12.03.2019 Ausschuss für Wirtschaft, Marketing, Tourismus, Kultur, öffentliche Einrichtungen und Finanzen
Herr Lüke erstattet
den Verwaltungsbericht:
5.1: RuheForst Bad Essen-Schloss Hünnefeld
Im zweiten Halbjahr
2018 seien im RuheForst 15 Personen bestattet worden. Insgesamt habe sich die
Zahl der Bestattungen damit seit Anfang 2017 auf 79 Personen erhöht. Davon
seien 26 Personen (33%) in der Gemeinde Bad Essen und 53 Personen (67%)
außerhalb der Gemeinde wohnhaft gewesen.
1. Halbjahr 2017: 23 Personen
2. Halbjahr 2017: 22 Personen
1. Halbjahr 2018: 19 Personen
2. Halbjahr 2018: 15 Personen
Im Vorfeld der
Zulassung des RuheForstes habe es in der Politik Diskussionen gegeben,
inwieweit eine solche zusätzliche Bestattungsform in privater Hand eine
Konkurrenz zu den kommunalen Friedhöfen darstellen könnte. Abgewogen wurde
diese Gefahr dabei mit dem möglichen Vorteil eines „Bestattungstourismus“
zugunsten des Standortes Bad Essen. Die Zahlen würden belegen, dass sich die
Konkurrenz in einem vertretbaren Rahmen bewegen, während die Anziehung des
RuheForstes auf auswärtige Personen durchaus belegbar sei.
5.2: Marina Bad Essen
Die Marinasaison
2018 sei insgesamt sehr zufriedenstellend verlaufen. Insgesamt hätten 845 Boote
in der Marina angelegt (2017: 689; 2016: 687). Auch die Erträge hätten sich mit
insgesamt 23.616 € positiv entwickelt (2017: 21.644 €; 2016: 21.846 €). Die
Übernachtungszahlen in der Marina seien in 2018 auf 1.347 angestiegen (2017:
1.028; 2016: 1.113). Die durchschnittliche Verweildauer der Boote habe im Jahr
2018 1,59 Übernachtungen je Boot betragen und entspreche damit den Werten der
Vorjahre (2017: 1,49; 2016: 1,62).
Das Schott an der
Marinaeinfahrt solle voraussichtlich am 21.03.2019 geöffnet werden, sodass dann
die Dauerlieger, die ihr Winterlager räumen müssen, die Möglichkeit erhalten,
ihr Boot in der Marina anzulegen. Alle Dauerlieger seien durch die Verwaltung
darauf hingewiesen worden, dass aufgrund der anstehenden Abrissarbeiten bis
Ende April mit Lärm- und Staubbelastung zu rechnen sei.
5.3: Fußbodensanierung im DGH Rabber
Da sich die
Umsetzung der Maßnahme bereits längere Zeit hinziehe, erläutert Herr Lüke den
Verlauf der bisherigen Arbeiten.
Anfang 2018 seien
zur Vorbereitung der Sanierungsarbeiten Bodenproben durch die Fachfirma Sack
& Partner entnommen worden. Demnach sei der Estrich/Gussasphalt
unbedenklich, jedoch liege eine Belastung des Parkettklebers mit Polyzyklischen
Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) vor. Anschließend seien die Arbeiten zur
Bodensanierung und zu den anschließenden Bodenbelagsarbeiten ausgeschrieben
worden.
Im Sommer 2018 sei
dann der Ausbau des vorhandenen Parketts durch die Fa. Isik erfolgt.
Anschließend sei eine erhöhte Geruchsbelastung festgestellt worden und eine
Raumluftmessung durch die Fa. Eurofins veranlasst worden. Das Ergebnis der
Messung sei der Verwaltung am 29.10.2018 mitgeteilt worden. Der zulässige
Grenzwert für eine PAK-Belastung sei demnach deutlich zu hoch.
Als mögliche
Vorgehensweise seien drei Möglichkeiten aufgezeigt worden:
1. Abfräsen der
oberen Estrichschicht
2. Abdecken des
Estrichs mittels Sperrschicht aus Epoxidharz
3. vollständiger
Ausbau des Estrichs/Gussasphaltes
Seitens der
Fachfirma konnte eine vollständige Beseitigung der vorhanden Belastung nur
durch die Variante 3) in Aussicht gestellt werden. Beim anschließenden
Wiederaufbau des Bodens seien dann aber die Vorgaben der
Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) einzuhalten, die u.a. eine deutlich dickere Dämmschicht
vorsehe. Da dies in der vorhandenen Baulichkeit nicht umzusetzen sei, habe man
am 17.12.2018 die Fa. Korte beauftragt, die obere Estrichschicht abzufräsen.
Die Fräsarbeiten
seien am 28.01.2019 durchgeführt worden. Am 06.02.2019 habe dann eine zweite
Raumluftmessung stattgefunden. Das Ergebnis habe am 19.02.2019 vorgelegen.
Demnach sei die Belastung mit PAK zwar um die Hälfte reduziert worden, liege
mit 41,9 ɲg aber immer noch über dem Richtwert von 30 ɲg.
In weiteren
Gesprächen mit verschiedenen Fachfirmen sei dann die Abdeckung des Estrichs
diskutiert worden. Eine Versiegelung mit Epoxidharz sei verworfen worden, da
der Harz selber ebenfalls Ausdünstungen mit sich bringen würde und insbesondere
an den Rändern keine vollständige Abdichtung gewährleistet werden könne. Im
Ergebnis habe man sich dazu entschieden, den Estrich mittels einer Spezialfolie
zu versiegeln, die auch an den Wänden zu der notwendigen Dichtigkeit führe.
Fa. Nina Henrichs
sei daraufhin am 11.03.2019 mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt worden.
Eine Vertreterin der Fa. Valutect werde voraussichtlich am Montag, 18.03.2019,
vor Ort sein und die weitere Umsetzung besprechen. Seitens der Verwaltung werde
nunmehr von einer kurzfristigen Umsetzung der Maßnahme ausgegangen, die
hoffentlich das gewünschte Ergebnis mit sich bringen werde.
5.4: 4. Nahverkehrswegeplan für Stadt und
Landkreis Osnabrück
Die
Planungsgesellschaft Nahverkehr Osnabrück (PlaNOS) habe das öffentliche
Beteiligungsverfahren zum 4. Nahverkehrsplan (NVP) für Stadt und Landkreis
Osnabrück gestartet. Alle Träger öffentlicher Belangen könnten bis zum
15.05.2019 ihre Ideen und Anregungen zum vorliegenden Entwurf einbringen.
Der Entwurf des NVP
stehe im Internet unter www.planos-info.de zum Herunterladen bereit. Da
nur die Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgeben könnten, sollten
die Ratsmitglieder entsprechende Anmerkungen und Hinweise der Gemeinde bis zum
30.04.2019 zuleiten (wellmann@badessen.de).
Die Verwaltung werde die Eingaben dann zusammenstellen und an die PlaNOS
weiterleiten.
Ratsherr Haasis
weist darauf hin, dass die Grenzverkehre zwischen Niedersachsen und
Nordrhein-Westfalen im Bereich der Gemeinde Bad Essen und der Stadt Preußisch
Oldendorf in dem Entwurf des NVP nicht ausreichend Berücksichtigung fänden.
Hier müsse nachgebessert werden.
5.5: Öffentliche Toilette Lindenstraße 39
Die Planung zur
Errichtung einer öffentl. WC-Anlage an der Lindenstraße sei auf Grundlage der
Ausschussberatungen im Dezember 2018 überarbeitet worden. Herr Lüke erläutert
die Änderungen, die sich insbesondere auf den Erhalt der Fensterfassade, die
räumliche Anordnung des Wickelbereiches und des Behinderten-WC’s sowie auf die
Tatsache erstrecken, dass die Toiletten als „unisex-WC“ geplant würden. Der
Ausschuss nimmt die Planungen zustimmend zur Kenntnis.
Herr Meyer setzt
den Verwaltungsbericht fort:
5.6: Vitale-Innenstände
Die Gemeinde Bad
Essen habe nach 2016 erneut an der Befragung „Vitale Innenstädte“ der IFH Köln
teilgenommen. Herr Meyer erläutert die wesentlichen Ergebnisse der Umfrage
anhand einer Präsentation, die dem Protokoll als Anlage beigefügt ist.
Insgesamt könne
festgehalten werden, dass die Untersuchung die guten Ergebnisse für den
Standort Bad Essen aus dem Jahr 2016 bestätigt habe. Der Einzelhandel habe eine
große Bedeutung für den Standort Bad Essen und die Gastronomie sei ein
wichtiger Bestandteil. Ziel müsse es sein, diese guten Ergebnisse mindestens zu
halten und sich in Teilbereichen möglichst weiter zu verbessern.
Frau Ludzay weist
in diesem Zusammenhang darauf hin, dass mit der Errichtung der öffentlichen
Toilettenanlage an der Lindenstraße ein weiterer wichtiger Baustein zur
Attraktivierung des Zentrums Bad Essens gesetzt werde.
Ratsherr Strebe
stellt fest, dass letztlich viele Kleinigkeiten in ihrer Gesamtheit zum Erfolg
führten. Ziel müsse es sein, das Erreichte zu bewahren.
Herr Meyer weist
darauf hin, dass die Frage der Unternehmensnachfolgen ein zentrales Thema der
kommenden Jahre sein werde. Hier sei es wichtig, mit den Geschäftsleuten
frühzeitig ins Gespräch zu kommen, um die möglichen Hilfestellungen der Kommune
zu kommunizieren.
Ratsherr Strebe
weist in diesem Zusammenhang auf die Erfolgsgeschichte der „Bad Essen
Gutscheine“ hin. Dadurch werde die Kaufkraft im Ort gebunden.
Ratsherr Haasis
gibt zu bedenken, dass der zunehmende Onlinehandel auch zu mehr Lieferverkehren
im Ortszentrum führe.
Ratsherr Strebe
verweist auf die Möglichkeit der Nutzung von Paketstationen. Diese würden sich
im städtischen Bereich immer weiter ausbreiten. Die Zustellsituation werde sich
in den kommenden Jahren deutlich verändern. Die Abholung der Sendungen an
zentralen Paketstationen werde für den Kunden deutlich günstiger sein, als die
Zustellungen bis zur Wohnung.