Herr Lüke erstattet den Verwaltungsbericht:

 

5.1: RuheForst Bad Essen-Schloss Hünnefeld

Im zweiten Halbjahr 2018 seien im RuheForst 15 Personen bestattet worden. Insgesamt habe sich die Zahl der Bestattungen damit seit Anfang 2017 auf 79 Personen erhöht. Davon seien 26 Personen (33%) in der Gemeinde Bad Essen und 53 Personen (67%) außerhalb der Gemeinde wohnhaft gewesen.

 

1. Halbjahr 2017:              23 Personen

2. Halbjahr 2017:              22 Personen

1. Halbjahr 2018:              19 Personen

2. Halbjahr 2018:              15 Personen

 

Im Vorfeld der Zulassung des RuheForstes habe es in der Politik Diskussionen gegeben, inwieweit eine solche zusätzliche Bestattungsform in privater Hand eine Konkurrenz zu den kommunalen Friedhöfen darstellen könnte. Abgewogen wurde diese Gefahr dabei mit dem möglichen Vorteil eines „Bestattungstourismus“ zugunsten des Standortes Bad Essen. Die Zahlen würden belegen, dass sich die Konkurrenz in einem vertretbaren Rahmen bewegen, während die Anziehung des RuheForstes auf auswärtige Personen durchaus belegbar sei. 

 

5.2: Marina Bad Essen

Die Marinasaison 2018 sei insgesamt sehr zufriedenstellend verlaufen. Insgesamt hätten 845 Boote in der Marina angelegt (2017: 689; 2016: 687). Auch die Erträge hätten sich mit insgesamt 23.616 € positiv entwickelt (2017: 21.644 €; 2016: 21.846 €). Die Übernachtungszahlen in der Marina seien in 2018 auf 1.347 angestiegen (2017: 1.028; 2016: 1.113). Die durchschnittliche Verweildauer der Boote habe im Jahr 2018 1,59 Übernachtungen je Boot betragen und entspreche damit den Werten der Vorjahre (2017: 1,49; 2016: 1,62).

 

Das Schott an der Marinaeinfahrt solle voraussichtlich am 21.03.2019 geöffnet werden, sodass dann die Dauerlieger, die ihr Winterlager räumen müssen, die Möglichkeit erhalten, ihr Boot in der Marina anzulegen. Alle Dauerlieger seien durch die Verwaltung darauf hingewiesen worden, dass aufgrund der anstehenden Abrissarbeiten bis Ende April mit Lärm- und Staubbelastung zu rechnen sei.

 

5.3: Fußbodensanierung im DGH Rabber

Da sich die Umsetzung der Maßnahme bereits längere Zeit hinziehe, erläutert Herr Lüke den Verlauf der bisherigen Arbeiten.

 

Anfang 2018 seien zur Vorbereitung der Sanierungsarbeiten Bodenproben durch die Fachfirma Sack & Partner entnommen worden. Demnach sei der Estrich/Gussasphalt unbedenklich, jedoch liege eine Belastung des Parkettklebers mit Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) vor. Anschließend seien die Arbeiten zur Bodensanierung und zu den anschließenden Bodenbelagsarbeiten ausgeschrieben worden.

 

Im Sommer 2018 sei dann der Ausbau des vorhandenen Parketts durch die Fa. Isik erfolgt. Anschließend sei eine erhöhte Geruchsbelastung festgestellt worden und eine Raumluftmessung durch die Fa. Eurofins veranlasst worden. Das Ergebnis der Messung sei der Verwaltung am 29.10.2018 mitgeteilt worden. Der zulässige Grenzwert für eine PAK-Belastung sei demnach deutlich zu hoch.

 

Als mögliche Vorgehensweise seien drei Möglichkeiten aufgezeigt worden:

1. Abfräsen der oberen Estrichschicht

2. Abdecken des Estrichs mittels Sperrschicht aus Epoxidharz

3. vollständiger Ausbau des Estrichs/Gussasphaltes

 

Seitens der Fachfirma konnte eine vollständige Beseitigung der vorhanden Belastung nur durch die Variante 3) in Aussicht gestellt werden. Beim anschließenden Wiederaufbau des Bodens seien dann aber die Vorgaben der Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) einzuhalten, die u.a. eine deutlich dickere Dämmschicht vorsehe. Da dies in der vorhandenen Baulichkeit nicht umzusetzen sei, habe man am 17.12.2018 die Fa. Korte beauftragt, die obere Estrichschicht abzufräsen.

 

Die Fräsarbeiten seien am 28.01.2019 durchgeführt worden. Am 06.02.2019 habe dann eine zweite Raumluftmessung stattgefunden. Das Ergebnis habe am 19.02.2019 vorgelegen. Demnach sei die Belastung mit PAK zwar um die Hälfte reduziert worden, liege mit 41,9 ɲg aber immer noch über dem Richtwert von 30 ɲg.

 

In weiteren Gesprächen mit verschiedenen Fachfirmen sei dann die Abdeckung des Estrichs diskutiert worden. Eine Versiegelung mit Epoxidharz sei verworfen worden, da der Harz selber ebenfalls Ausdünstungen mit sich bringen würde und insbesondere an den Rändern keine vollständige Abdichtung gewährleistet werden könne. Im Ergebnis habe man sich dazu entschieden, den Estrich mittels einer Spezialfolie zu versiegeln, die auch an den Wänden zu der notwendigen Dichtigkeit führe.

 

Fa. Nina Henrichs sei daraufhin am 11.03.2019 mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt worden. Eine Vertreterin der Fa. Valutect werde voraussichtlich am Montag, 18.03.2019, vor Ort sein und die weitere Umsetzung besprechen. Seitens der Verwaltung werde nunmehr von einer kurzfristigen Umsetzung der Maßnahme ausgegangen, die hoffentlich das gewünschte Ergebnis mit sich bringen werde.

 

5.4: 4. Nahverkehrswegeplan für Stadt und Landkreis Osnabrück

Die Planungsgesellschaft Nahverkehr Osnabrück (PlaNOS) habe das öffentliche Beteiligungsverfahren zum 4. Nahverkehrsplan (NVP) für Stadt und Landkreis Osnabrück gestartet. Alle Träger öffentlicher Belangen könnten bis zum 15.05.2019 ihre Ideen und Anregungen zum vorliegenden Entwurf einbringen.

 

Der Entwurf des NVP stehe im Internet unter www.planos-info.de zum Herunterladen bereit. Da nur die Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgeben könnten, sollten die Ratsmitglieder entsprechende Anmerkungen und Hinweise der Gemeinde bis zum 30.04.2019 zuleiten (wellmann@badessen.de). Die Verwaltung werde die Eingaben dann zusammenstellen und an die PlaNOS weiterleiten.

 

Ratsherr Haasis weist darauf hin, dass die Grenzverkehre zwischen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen im Bereich der Gemeinde Bad Essen und der Stadt Preußisch Oldendorf in dem Entwurf des NVP nicht ausreichend Berücksichtigung fänden. Hier müsse nachgebessert werden.

 

5.5: Öffentliche Toilette Lindenstraße 39

Die Planung zur Errichtung einer öffentl. WC-Anlage an der Lindenstraße sei auf Grundlage der Ausschussberatungen im Dezember 2018 überarbeitet worden. Herr Lüke erläutert die Änderungen, die sich insbesondere auf den Erhalt der Fensterfassade, die räumliche Anordnung des Wickelbereiches und des Behinderten-WC’s sowie auf die Tatsache erstrecken, dass die Toiletten als „unisex-WC“ geplant würden. Der Ausschuss nimmt die Planungen zustimmend zur Kenntnis.

 

Herr Meyer setzt den Verwaltungsbericht fort:

 

5.6: Vitale-Innenstände

Die Gemeinde Bad Essen habe nach 2016 erneut an der Befragung „Vitale Innenstädte“ der IFH Köln teilgenommen. Herr Meyer erläutert die wesentlichen Ergebnisse der Umfrage anhand einer Präsentation, die dem Protokoll als Anlage beigefügt ist.

 

Insgesamt könne festgehalten werden, dass die Untersuchung die guten Ergebnisse für den Standort Bad Essen aus dem Jahr 2016 bestätigt habe. Der Einzelhandel habe eine große Bedeutung für den Standort Bad Essen und die Gastronomie sei ein wichtiger Bestandteil. Ziel müsse es sein, diese guten Ergebnisse mindestens zu halten und sich in Teilbereichen möglichst weiter zu verbessern.

 

Frau Ludzay weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass mit der Errichtung der öffentlichen Toilettenanlage an der Lindenstraße ein weiterer wichtiger Baustein zur Attraktivierung des Zentrums Bad Essens gesetzt werde.

 

Ratsherr Strebe stellt fest, dass letztlich viele Kleinigkeiten in ihrer Gesamtheit zum Erfolg führten. Ziel müsse es sein, das Erreichte zu bewahren.

 

Herr Meyer weist darauf hin, dass die Frage der Unternehmensnachfolgen ein zentrales Thema der kommenden Jahre sein werde. Hier sei es wichtig, mit den Geschäftsleuten frühzeitig ins Gespräch zu kommen, um die möglichen Hilfestellungen der Kommune zu kommunizieren.

 

Ratsherr Strebe weist in diesem Zusammenhang auf die Erfolgsgeschichte der „Bad Essen Gutscheine“ hin. Dadurch werde die Kaufkraft im Ort gebunden.

 

Ratsherr Haasis gibt zu bedenken, dass der zunehmende Onlinehandel auch zu mehr Lieferverkehren im Ortszentrum führe.

 

Ratsherr Strebe verweist auf die Möglichkeit der Nutzung von Paketstationen. Diese würden sich im städtischen Bereich immer weiter ausbreiten. Die Zustellsituation werde sich in den kommenden Jahren deutlich verändern. Die Abholung der Sendungen an zentralen Paketstationen werde für den Kunden deutlich günstiger sein, als die Zustellungen bis zur Wohnung.