Sitzung: 28.03.2019 Rat der Gemeinde Bad Essen
Bürgermeister Natemeyer erstattet den Verwaltungsbericht:
6.1:
Situation der Kinderbetreuung in der Gemeinde Bad Essen
Die Gemeinde Bad Essen habe in Zusammenarbeit mit den
verschiedenen Trägern der Kindertagesstätten in den vergangenen Jahren die
Betreuungsangebote in den Einrichtungen in der Gemeinde Bad Essen für Kinder im
Alter von 0 – 6 Jahren aufgrund des sich verändernden Betreuungsbedarfs der
Familien sowie der geänderten rechtlichen Vorgaben wie z.B. den Rechtsanspruch
auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige und die Beitragsfreistellung
für über Dreijährige, kontinuierlich weiterentwickelt.
Dabei seien insbesondere folgende Veränderungen in der
Betreuungssituation der Familien berücksichtigt worden:
·
Schaffung von Betreuungsangeboten für
Kinder im Alter von 0-3 Jahren in Krippen,
·
Ausweitung der täglichen Betreuungszeiten
in den Krippen und Kindergärten einschließlich Angebot eines Mittagessens,
·
bedarfsgerechte Ausweitung des Angebotes
an Integrationsgruppen zur gemeinsamen Betreuung und Erziehung von Kindern mit
und ohne Behinderung einschließlich der Sicherung und Stärkung eines
heilpädagogischen Betreuungsangebotes in der Gemeinde Bad Essen.
In diesem Zusammenhang seien in den letzten 10 Jahren
ca. 3,1 Mio. € in die gemeindeeigenen Gebäude investiert worden bzw.
Investitionsmaßnahmen der kirchlichen oder freien Träger maßgeblich bezuschusst
worden. Die laufenden Aufwendungen der Gemeinde Bad Essen für den Betrieb der
eigenen Kindertagesstätten sowie die Zuschüsse für die Kindertagesstätten in
Trägerschaft der Kirche oder der freien Träger würden alleine im Haushaltsplan
2019 ca. 3,5 Mio. € betragen. Mit dem Ausbau des Betreuungsangebotes würden
hier auch die laufenden Aufwendungen der Gemeinde Bad Essen weiter steigen.
Aktuell stünden für die Kinder im Alter von 0-6 Jahren
knapp 400 Vormittags-, Ganztags- und Nachmittagsplätze in Kindergärten sowie 150
Plätze in Krippen zur Verfügung. Darüber hinaus biete insbesondere die
Kinderstunde Bad Essen zusätzliche Spielkreisangebote an zwei oder drei Tagen
für jüngere Kinder an. Die angebotenen Betreuungsplätze seien zurzeit
vollständig belegt, zudem hätten sich im Laufe des Kindergartenjahres 2018/19
insbesondere aufgrund von zahlreichen Zuzügen von Familien weitere Nachfragen
nach Betreuungsplätzen ergeben, so dass Wartelisten bestünden.
Für die Kindertagesstättenplanung sowie die Planung
der Grundschulen würden jährlich im Oktober die aktuellen Kinderzahlen auf der
Grundlage des Einwohnermeldewesens ermittelt. Ein Abgleich der Kinderzahlen aus
Oktober 2017 mit den jetzt im Oktober 2018 erhobenen Zahlen zeige zum einen
eine gestiegene Geburtenzahl und zum anderen teilweise deutlich erhöhte
Kinderzahlen durch Zuzug in den einzelnen Jahrgängen. So hätten sich die
Kinderzahlen aufgrund von Zuzügen in den einzelnen Altersjahrgängen innerhalb
eines Jahres von einem Kind mehr bis zu beachtlichen 32 Kindern mehr verändert.
In der Betrachtung der für das Kindergartenalter 3 – 6
Jahre relevanten Jahrgänge ergebe sich gegenüber dem aktuellen Kindergartenjahr
2018/19 mit 393 Kindern in den Folgejahren ein deutlicher Mehrbedarf von
rechnerisch 40 bis 70 Plätzen.
Diese deutlichen Zuzüge von Familien und der teilweise
sprunghafte Anstieg der Kinderzahlen seien ein tolles Zeichen dafür, dass die
Gemeinde Bad Essen mit ihren 17 Ortschaften ein attraktiver Arbeits- und vor
allem Lebensstandort sei. Darüber könnten wir uns als Politik und Verwaltung
nur freuen, denn nur mit Kindern blieben unsere Orte lebendig und lebenswert.
Natürlich ergebe sich aus den Zuzügen und dem damit
verbundenen Bedarf im Bereich der Kinderbetreuung auch ein Handlungsbedarf für
das Kinderbetreuungsangebot in der Gemeinde Bad Essen. Diese seien im Rahmen
der Kindertagesstättenanmeldungen Anfang November auch bestätigt worden. Um auf
die festgestellte, deutlich steigende Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen
reagieren zu können, habe der Rat der Gemeinde Bad Essen bereits in seiner
Sitzung am 13. Dezember 2018 folgende Maßnahmen einstimmig beschlossen:
1) Sicherung
und Erhaltung der bestehenden Spielkreisangebote durch Freistellung des
Spielkreisbesuches von der Zahlung eines Elternbeitrages mit Vollendung des
dritten Lebensjahres der Kinder
2) Aufstockung
einer Kleingruppe auf die Regelgruppengröße im Ev.-lt. Nikolaikindergarten Bad
Essen
3) Anbau
einer Kindergartengruppe am Ev.-lt. Kindergarten Springlebendig Wehrendorf
4) Anbau
einer Krippengruppe am Ev.-lt. Nikolaikindergarten Bad Essen
Die Freistellung des Spielkreisbesuchs mit Vollendung
des dritten Lebensjahres, insbesondere in der Kinderstunde Bad Essen, bedeute
eine Gleichbehandlung dieser Kinder mit Kindern, die einen Kindergarten
besuchen. Die Freistellung sei sehr zügig und rückwirkend zum 01.08.2018
umgesetzt worden.
Bereits zum 01.02.2019 habe zudem im Ev.-lt.
Nikolaikindergarten Bad Essen eine Kindergartenkleingruppe mit zehn Kindern
durch Einstellung einer weiteren pädagogischen Fachkraft auf eine
Kindergartenregelgruppe mit 25 Plätzen aufgestockt werden können.
Für den Anbau einer weiteren Kindergartengruppe an der
Ev.-lt. Kindertagesstätte Wehrendorf sowie einer Krippengruppe an der Ev.-lt.
Nikolaikindertagesstätte Bad Essen seien die Abstimmungen mit dem Ev.-lt.
Kirchenkreis Bramsche als Träger der Einrichtungen sowie mit dem Nds.
Landesjugendamt erfolgt und die entsprechenden Leistungsverzeichnisse sowie die
Bauanträge durch das Architekturbüro vorbereitet worden.
Im gemeindlichen Haushaltsplan 2019 seien für diese
beiden Maßnahmen weitere 1,2 Mio. € eingestellt worden. Aufgrund von
zwischenzeitlich erforderlichen Umplanungen zur Erfüllung von Vorgaben des
Landesjugendamtes, sowie den überall festzustellenden Baukostensteigerungen sei
davon auszugehen, dass hier abhängig von den Ausschreibungsergebnissen im
Haushaltplan 2020 eine Nachfinanzierung erforderlich sein werde. Die
rechtzeitig beantragten Landeszuschüsse für die Krippe Bad Essen in Höhe von
180.000 € würden ebenfalls im Haushaltsplan 2020 verbucht werden.
Die Umsetzung der baulichen Maßnahmen in Bad Essen und
Wehrendorf werde natürlich einige Monate in Anspruch nehmen, so dass mit einer
Fertigstellung der neuen Räumlichkeiten erst Anfang 2020 zu rechnen sei. Ab
August 2019 werde daher in der Kindertagesstätte Wehrendorf übergangsweise eine
zusätzliche Kleingruppe für Kindergartenkinder eingerichtet. Zudem würden
Familien auf Spielkreisangebote der Kinderstunde Bad Essen oder
Nachmittagsangebote in der Kindertagesstätte Wehrendorf verwiesen werden
müssen.
Die jetzt umgesetzten oder
beschlossenen Maßnahmen würden nicht ausreichen, um allen Familien einen
Betreuungsplatz in einem Kindergarten oder einer Krippe am Vormittag oder
ganztätig anbieten zu können. Zudem sei zu berücksichtigen, dass aktuelle bzw.
in Kürze baureife Baugebiete in den Ortschaften Lockhausen, Eielstädt /Wittlage
und Wehrendorf sowie angedachte weitere kleinere Baugebiete in anderen
Ortschaften mit ihren Auswirkungen hinsichtlich des Zuzuges von jungen Familien
in die bisherigen Prognosen noch nicht eingeflossen seien. Hinzu komme ein
kontinuierlich steigender Bedarf bei der Betreuung von unter Dreijährigen sowie
ein zunehmender Bedarf an Integrationsplätzen.
Vor diesem Hintergrund beschäftige
sich die Verwaltung mit der Fragestellung, wie sie den absehbaren weiteren
Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen bestmöglich bedienen könne. Das Thema Ausbau der Kinderbetreuung werde
daher auch im Jahre 2019 den Rat beschäftigen.
Abschließend weist Bürgermeister Natemeyer einmal mehr
darauf hin, dass bei Fragen zu den Betreuungsangeboten in der Gemeinde Bad
Essen die Mitarbeiterinnen des Familienservicebüros Frau Uhlmannsiek, Frau
Gottschalk und Frau Bergmann im Rathaus gerne zur Verfügung stünden.
6.2: Abbruch des Speichers im Sanierungsgebiet „Hafenstraße“
Nach Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für den
Abbruch des Speichergebäudes im Sanierungsgebiet „Hafenstraße“ durch das
Unternehmen Umtec aus Osnabrück sei die Ausschreibung mit Submission am
18.01.2019 durchgeführt worden. Günstigste Bieterin sei dabei die Firma Moß aus
Lingen gewesen. Als Vorbereitung für den eigentlichen Abbruch seien Anfang März
die ersten Maßnahmen zum Schutz des Pflasters im Zufahrtsbereich der Baustelle
und das Entkernen und Entrümpeln des Gebäudes erfolgt.
Mitte März sei der rund 140 Tonnen schwere
Longfront-Bagger aufgebaut und am 15.03.2019 die Fassade im Westgiebel geöffnet
worden. Der eigentliche Abbruch habe am darauffolgenden Montag, dem 18.03.2019,
begonnen. Trotz umfangreicher Wasserbefeuchtung der Abbruchstelle und des
Abbruchguts entstünden bei solchen Maßnahmen erhebliche Staubentwicklungen.
Diese hätten am ersten Abbruchtag bei höheren Windgeschwindigkeiten zu
intensiven Abstimmungsgesprächen mit betroffenen Grundeigentümern geführt.
An der Schulallee werde das Geschehen von zahlreichen
Schaulustigen begleitet. Verkehrsproblemen in diesem Zusammenhang sei zwischenzeitlich
mit einem Halteverbot begegnet worden. Insgesamt gehe der Abriss zügig voran.
Der oberirdische Teil des Speichers werde nach der derzeitigen Einschätzung
wohl bis zum Ende der kommenden Woche, also drei Wochen nach Beginn der
Maßnahme, vollständig abgetragen sein. Anschließend werde das Material sortiert
und abtransportiert, ehe dann der Keller und das Fundament zu entfernen seien.
Diese Arbeiten sollten bis Anfang Mai abgeschlossen sein, um hiernach die
entstandenen Baugruben aufzufüllen und die durchgeführten Schutzmaßnahmen im
Umfeld zurück zu bauen.
Was die Nachnutzung des Grundstücks anbelangt, so
würden derzeit von Politik und Verwaltung vielerlei Gespräche geführt, um
auszuloten, welche Nutzung an dem Standort möglich und wirtschaftlich sei. Auch
Vorgaben bezogen auf Städtebau und Architektur gelte es noch festzulegen. Um am
Ende ein tragfähiges und attraktives Ergebnis zu erhalten, gelte aus seiner
Sicht für das weitere Vorgehen die Devise: So zügig wie möglich, aber auch so
gründlich wie nötig.
6.3: Homann Erweiterung in Lintorf
Das Bauleitplanverfahren zur Erweiterung des
Gewerbestandortes der Firma „Homann“ in Lintorf werde in den kommenden Wochen
erneut öffentlich ausgelegt und den Trägern öffentlicher Belange zur
Stellungnahme zugesandt. Ziel sei es, das Planverfahren in der Ratssitzung am
27.06.2019 dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Parallel hierzu sei die
Ingenieurplanung aus Wallenhorst beauftragt worden, die Planungen für den Bau
einer Erschließungsstraße nördlich des Grundstücks Homann bis zur B65 zu
erstellen.
Nach ersten Abstimmungen sei die Bundesstraße im
Bereich der neuen Einmündung so aufzuweiten, dass eine Linksabbiegespur auf der
Bundesstraße eingerichtet werden könne. Die neue Gewerbezufahrt erhalte eine
bituminös befestigte Oberfläche mit einer Fahrbahnbreite von 6,5 Metern. Das
anfallende Oberflächenwasser werde zunächst einseitig in eine
Versickerungsmulde abgeleitet, die bei Starkregenereignissen das Wasser in den
Seitengraben der Bundesstraße im Norden ableite.
Der bestehende Friedhofsweg werde im Bereich der neuen
Wendehammersituation an die Erschließungsstraße angebunden. Unmittelbar nach
Abschluss des Bauleitplanverfahrens seien die Ausschreibung und der Bau der
Erschließungsstraße geplant. So könne voraussichtlich die Großbaustelle zur
Herstellung des Hochregallagers bereits über die neue Erschließungsstraße
abgewickelt werden.
6.4: Wahlen zum Europäischen Parlament und Wahl des Landrats im Landkreis
Osnabrück
Am 26.05.2019 würden in der Bundesrepublik Deutschland
die Abgeordneten des Europäischen Parlaments neu gewählt. Gleichzeitig finde im
Landkreis Osnabrück die Wahl des Landrats statt. Während des Europäische
Parlament auf fünf Jahre gewählt werde, betrage die kommende Amtszeit des
Landrates sieben Jahre. Hiermit werde entsprechend gesetzlicher Vorgaben die
Wahlperioden von Landrat und Kreistag harmonisiert, so dass beide Wahlen ab
2026 wieder gleichzeitig stattfinden würden.
Sollte bei der Landratswahl eine Stichwahl
erforderlich werden, so werde diese drei Wochen später, am 16.06.2019, und
damit eine Woche nach Pfingsten stattfinden.
Für einen oder beide Wahltermine würden wieder
zahlreiche Wahlhelferinnen und -helfer benötigt. Insbesondere am 26.05. bestehe
ein Terminkonflikt mit dem Gemeindefeuerwehrtag in Rabber. Am Ende werde es
dennoch gelingen, dank der freiwilligen Bereitschaft vieler, die Wahlen
ordnungsgemäß durchzuführen. Dafür sage er bereits jetzt den herzlichen Dank
der Gemeinde.