Bürgermeister Natemeyer erstattet den Verwaltungsbericht:

 

6.1: Situation der Kinderbetreuung in der Gemeinde Bad Essen

 

Die Gemeinde Bad Essen habe in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Trägern der Kindertagesstätten in den vergangenen Jahren die Betreuungsangebote in den Einrichtungen in der Gemeinde Bad Essen für Kinder im Alter von 0 – 6 Jahren aufgrund des sich verändernden Betreuungsbedarfs der Familien sowie der geänderten rechtlichen Vorgaben wie z.B. den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige und die Beitragsfreistellung für über Dreijährige, kontinuierlich weiterentwickelt.

 

Dabei seien insbesondere folgende Veränderungen in der Betreuungssituation der Familien berücksichtigt worden:

 

·      Schaffung von Betreuungsangeboten für Kinder im Alter von 0-3 Jahren in Krippen,

·      Ausweitung der täglichen Betreuungszeiten in den Krippen und Kindergärten einschließlich Angebot eines Mittagessens,

·      bedarfsgerechte Ausweitung des Angebotes an Integrationsgruppen zur gemeinsamen Betreuung und Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung einschließlich der Sicherung und Stärkung eines heilpädagogischen Betreuungsangebotes in der Gemeinde Bad Essen.

 

In diesem Zusammenhang seien in den letzten 10 Jahren ca. 3,1 Mio. € in die gemeindeeigenen Gebäude investiert worden bzw. Investitionsmaßnahmen der kirchlichen oder freien Träger maßgeblich bezuschusst worden. Die laufenden Aufwendungen der Gemeinde Bad Essen für den Betrieb der eigenen Kindertagesstätten sowie die Zuschüsse für die Kindertagesstätten in Trägerschaft der Kirche oder der freien Träger würden alleine im Haushaltsplan 2019 ca. 3,5 Mio. € betragen. Mit dem Ausbau des Betreuungsangebotes würden hier auch die laufenden Aufwendungen der Gemeinde Bad Essen weiter steigen.

 

Aktuell stünden für die Kinder im Alter von 0-6 Jahren knapp 400 Vormittags-, Ganztags- und Nachmittagsplätze in Kindergärten sowie 150 Plätze in Krippen zur Verfügung. Darüber hinaus biete insbesondere die Kinderstunde Bad Essen zusätzliche Spielkreisangebote an zwei oder drei Tagen für jüngere Kinder an. Die angebotenen Betreuungsplätze seien zurzeit vollständig belegt, zudem hätten sich im Laufe des Kindergartenjahres 2018/19 insbesondere aufgrund von zahlreichen Zuzügen von Familien weitere Nachfragen nach Betreuungsplätzen ergeben, so dass Wartelisten bestünden.

 

Für die Kindertagesstättenplanung sowie die Planung der Grundschulen würden jährlich im Oktober die aktuellen Kinderzahlen auf der Grundlage des Einwohnermeldewesens ermittelt. Ein Abgleich der Kinderzahlen aus Oktober 2017 mit den jetzt im Oktober 2018 erhobenen Zahlen zeige zum einen eine gestiegene Geburtenzahl und zum anderen teilweise deutlich erhöhte Kinderzahlen durch Zuzug in den einzelnen Jahrgängen. So hätten sich die Kinderzahlen aufgrund von Zuzügen in den einzelnen Altersjahrgängen innerhalb eines Jahres von einem Kind mehr bis zu beachtlichen 32 Kindern mehr verändert.

 

In der Betrachtung der für das Kindergartenalter 3 – 6 Jahre relevanten Jahrgänge ergebe sich gegenüber dem aktuellen Kindergartenjahr 2018/19 mit 393 Kindern in den Folgejahren ein deutlicher Mehrbedarf von rechnerisch 40 bis 70 Plätzen.

 

Diese deutlichen Zuzüge von Familien und der teilweise sprunghafte Anstieg der Kinderzahlen seien ein tolles Zeichen dafür, dass die Gemeinde Bad Essen mit ihren 17 Ortschaften ein attraktiver Arbeits- und vor allem Lebensstandort sei. Darüber könnten wir uns als Politik und Verwaltung nur freuen, denn nur mit Kindern blieben unsere Orte lebendig und lebenswert.

 

Natürlich ergebe sich aus den Zuzügen und dem damit verbundenen Bedarf im Bereich der Kinderbetreuung auch ein Handlungsbedarf für das Kinderbetreuungsangebot in der Gemeinde Bad Essen. Diese seien im Rahmen der Kindertagesstättenanmeldungen Anfang November auch bestätigt worden. Um auf die festgestellte, deutlich steigende Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen reagieren zu können, habe der Rat der Gemeinde Bad Essen bereits in seiner Sitzung am 13. Dezember 2018 folgende Maßnahmen einstimmig beschlossen:

 

1)      Sicherung und Erhaltung der bestehenden Spielkreisangebote durch Freistellung des Spielkreisbesuches von der Zahlung eines Elternbeitrages mit Vollendung des dritten Lebensjahres der Kinder

2)      Aufstockung einer Kleingruppe auf die Regelgruppengröße im Ev.-lt. Nikolaikindergarten Bad Essen

3)      Anbau einer Kindergartengruppe am Ev.-lt. Kindergarten Springlebendig Wehrendorf

4)      Anbau einer Krippengruppe am Ev.-lt. Nikolaikindergarten Bad Essen

 

Die Freistellung des Spielkreisbesuchs mit Vollendung des dritten Lebensjahres, insbesondere in der Kinderstunde Bad Essen, bedeute eine Gleichbehandlung dieser Kinder mit Kindern, die einen Kindergarten besuchen. Die Freistellung sei sehr zügig und rückwirkend zum 01.08.2018 umgesetzt worden.

 

Bereits zum 01.02.2019 habe zudem im Ev.-lt. Nikolaikindergarten Bad Essen eine Kindergartenkleingruppe mit zehn Kindern durch Einstellung einer weiteren pädagogischen Fachkraft auf eine Kindergartenregelgruppe mit 25 Plätzen aufgestockt werden können.

 

Für den Anbau einer weiteren Kindergartengruppe an der Ev.-lt. Kindertagesstätte Wehrendorf sowie einer Krippengruppe an der Ev.-lt. Nikolaikindertagesstätte Bad Essen seien die Abstimmungen mit dem Ev.-lt. Kirchenkreis Bramsche als Träger der Einrichtungen sowie mit dem Nds. Landesjugendamt erfolgt und die entsprechenden Leistungsverzeichnisse sowie die Bauanträge durch das Architekturbüro vorbereitet worden.

 

Im gemeindlichen Haushaltsplan 2019 seien für diese beiden Maßnahmen weitere 1,2 Mio. € eingestellt worden. Aufgrund von zwischenzeitlich erforderlichen Umplanungen zur Erfüllung von Vorgaben des Landesjugendamtes, sowie den überall festzustellenden Baukostensteigerungen sei davon auszugehen, dass hier abhängig von den Ausschreibungsergebnissen im Haushaltplan 2020 eine Nachfinanzierung erforderlich sein werde. Die rechtzeitig beantragten Landeszuschüsse für die Krippe Bad Essen in Höhe von 180.000 € würden ebenfalls im Haushaltsplan 2020 verbucht werden.

 

Die Umsetzung der baulichen Maßnahmen in Bad Essen und Wehrendorf werde natürlich einige Monate in Anspruch nehmen, so dass mit einer Fertigstellung der neuen Räumlichkeiten erst Anfang 2020 zu rechnen sei. Ab August 2019 werde daher in der Kindertagesstätte Wehrendorf übergangsweise eine zusätzliche Kleingruppe für Kindergartenkinder eingerichtet. Zudem würden Familien auf Spielkreisangebote der Kinderstunde Bad Essen oder Nachmittagsangebote in der Kindertagesstätte Wehrendorf verwiesen werden müssen.

 

 

Die jetzt umgesetzten oder beschlossenen Maßnahmen würden nicht ausreichen, um allen Familien einen Betreuungsplatz in einem Kindergarten oder einer Krippe am Vormittag oder ganztätig anbieten zu können. Zudem sei zu berücksichtigen, dass aktuelle bzw. in Kürze baureife Baugebiete in den Ortschaften Lockhausen, Eielstädt /Wittlage und Wehrendorf sowie angedachte weitere kleinere Baugebiete in anderen Ortschaften mit ihren Auswirkungen hinsichtlich des Zuzuges von jungen Familien in die bisherigen Prognosen noch nicht eingeflossen seien. Hinzu komme ein kontinuierlich steigender Bedarf bei der Betreuung von unter Dreijährigen sowie ein zunehmender Bedarf an Integrationsplätzen.

 

Vor diesem Hintergrund beschäftige sich die Verwaltung mit der Fragestellung, wie sie den absehbaren weiteren Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen bestmöglich bedienen könne.  Das Thema Ausbau der Kinderbetreuung werde daher auch im Jahre 2019 den Rat beschäftigen.

 

Abschließend weist Bürgermeister Natemeyer einmal mehr darauf hin, dass bei Fragen zu den Betreuungsangeboten in der Gemeinde Bad Essen die Mitarbeiterinnen des Familienservicebüros Frau Uhlmannsiek, Frau Gottschalk und Frau Bergmann im Rathaus gerne zur Verfügung stünden.

 

 

6.2: Abbruch des Speichers im Sanierungsgebiet „Hafenstraße“

 

Nach Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für den Abbruch des Speichergebäudes im Sanierungsgebiet „Hafenstraße“ durch das Unternehmen Umtec aus Osnabrück sei die Ausschreibung mit Submission am 18.01.2019 durchgeführt worden. Günstigste Bieterin sei dabei die Firma Moß aus Lingen gewesen. Als Vorbereitung für den eigentlichen Abbruch seien Anfang März die ersten Maßnahmen zum Schutz des Pflasters im Zufahrtsbereich der Baustelle und das Entkernen und Entrümpeln des Gebäudes erfolgt.

 

Mitte März sei der rund 140 Tonnen schwere Longfront-Bagger aufgebaut und am 15.03.2019 die Fassade im Westgiebel geöffnet worden. Der eigentliche Abbruch habe am darauffolgenden Montag, dem 18.03.2019, begonnen. Trotz umfangreicher Wasserbefeuchtung der Abbruchstelle und des Abbruchguts entstünden bei solchen Maßnahmen erhebliche Staubentwicklungen. Diese hätten am ersten Abbruchtag bei höheren Windgeschwindigkeiten zu intensiven Abstimmungsgesprächen mit betroffenen Grundeigentümern geführt.

An der Schulallee werde das Geschehen von zahlreichen Schaulustigen begleitet. Verkehrsproblemen in diesem Zusammenhang sei zwischenzeitlich mit einem Halteverbot begegnet worden. Insgesamt gehe der Abriss zügig voran. Der oberirdische Teil des Speichers werde nach der derzeitigen Einschätzung wohl bis zum Ende der kommenden Woche, also drei Wochen nach Beginn der Maßnahme, vollständig abgetragen sein. Anschließend werde das Material sortiert und abtransportiert, ehe dann der Keller und das Fundament zu entfernen seien. Diese Arbeiten sollten bis Anfang Mai abgeschlossen sein, um hiernach die entstandenen Baugruben aufzufüllen und die durchgeführten Schutzmaßnahmen im Umfeld zurück zu bauen.

 

 

Was die Nachnutzung des Grundstücks anbelangt, so würden derzeit von Politik und Verwaltung vielerlei Gespräche geführt, um auszuloten, welche Nutzung an dem Standort möglich und wirtschaftlich sei. Auch Vorgaben bezogen auf Städtebau und Architektur gelte es noch festzulegen. Um am Ende ein tragfähiges und attraktives Ergebnis zu erhalten, gelte aus seiner Sicht für das weitere Vorgehen die Devise: So zügig wie möglich, aber auch so gründlich wie nötig.

 

 

6.3: Homann Erweiterung in Lintorf

Das Bauleitplanverfahren zur Erweiterung des Gewerbestandortes der Firma „Homann“ in Lintorf werde in den kommenden Wochen erneut öffentlich ausgelegt und den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zugesandt. Ziel sei es, das Planverfahren in der Ratssitzung am 27.06.2019 dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Parallel hierzu sei die Ingenieurplanung aus Wallenhorst beauftragt worden, die Planungen für den Bau einer Erschließungsstraße nördlich des Grundstücks Homann bis zur B65 zu erstellen.

 

Nach ersten Abstimmungen sei die Bundesstraße im Bereich der neuen Einmündung so aufzuweiten, dass eine Linksabbiegespur auf der Bundesstraße eingerichtet werden könne. Die neue Gewerbezufahrt erhalte eine bituminös befestigte Oberfläche mit einer Fahrbahnbreite von 6,5 Metern. Das anfallende Oberflächenwasser werde zunächst einseitig in eine Versickerungsmulde abgeleitet, die bei Starkregenereignissen das Wasser in den Seitengraben der Bundesstraße im Norden ableite.

Der bestehende Friedhofsweg werde im Bereich der neuen Wendehammersituation an die Erschließungsstraße angebunden. Unmittelbar nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens seien die Ausschreibung und der Bau der Erschließungsstraße geplant. So könne voraussichtlich die Großbaustelle zur Herstellung des Hochregallagers bereits über die neue Erschließungsstraße abgewickelt werden.

 

6.4: Wahlen zum Europäischen Parlament und Wahl des Landrats im Landkreis Osnabrück

 

Am 26.05.2019 würden in der Bundesrepublik Deutschland die Abgeordneten des Europäischen Parlaments neu gewählt. Gleichzeitig finde im Landkreis Osnabrück die Wahl des Landrats statt. Während des Europäische Parlament auf fünf Jahre gewählt werde, betrage die kommende Amtszeit des Landrates sieben Jahre. Hiermit werde entsprechend gesetzlicher Vorgaben die Wahlperioden von Landrat und Kreistag harmonisiert, so dass beide Wahlen ab 2026 wieder gleichzeitig stattfinden würden.

Sollte bei der Landratswahl eine Stichwahl erforderlich werden, so werde diese drei Wochen später, am 16.06.2019, und damit eine Woche nach Pfingsten stattfinden.

Für einen oder beide Wahltermine würden wieder zahlreiche Wahlhelferinnen und -helfer benötigt. Insbesondere am 26.05. bestehe ein Terminkonflikt mit dem Gemeindefeuerwehrtag in Rabber. Am Ende werde es dennoch gelingen, dank der freiwilligen Bereitschaft vieler, die Wahlen ordnungsgemäß durchzuführen. Dafür sage er bereits jetzt den herzlichen Dank der Gemeinde.