Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt:

  1. Die Gemeinde Bad Essen stimmt zu, dass die innogy Netze Deutschland GmbH die in ihrem Eigentum stehenden örtlichen Strom- und Gasverteilnetze der allgemeinen Versorgung einschließlich der entsprechenden Konzessionsverträge i.S.d. § 46 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz in eine Netzgesellschaft mit Sitz im Landkreis Osnabrück gemäß dem in der Anlage beigefügten Konzept einbringt.
  2. Die Gemeinde Bad Essen ist bereit, auf eine Ausübung von etwaigen vertraglich vereinbarten Sonderkündigungsrechten vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit des jeweiligen Konzessionsvertrages zu verzichten, sofern eine Umsetzung der Netzgesellschaft einschließlich der Netz- und Konzessionseinbringung gemäß Ziffer 1 erfolgt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Beschlüsse zu Ziffer 1 und Ziffer 2 zu treffen.

 


Ratsherr Willi Ahrens erläutert den Sachverhalt und verweist auf die intensive Beratung des Themas in den vergangenen Monaten. Der Konzessionsvertrag der Gemeinde Bad Essen mit der innogy SE habe eine Laufzeit bis zum Jahr 2031. Der Landkreis Osnabrück habe nunmehr die Idee entwickelt, die Strom- und Gasnetze der mit der innogy SE über Konzessionsverträge verbundenen Kommunen in eine gemeinsame Netzgesellschaft einzubringen. Das Verfahren sehe vor, dass zunächst die betreffenden Kommunen zusammen mit dem Landkreis Osnabrück eine Holding gründen, die sich wiederum mit 50% an einer gemeinsamen Netzgesellschaft mit der innogy SE beteiligen solle. Dabei sei in der Politik lange über die Motivation der innogy beraten worden. Letztlich sei das Angebot für eine gemeinsame Netzgesellschaft wohl unter dem Blickwinkel der Kundenbindung zu sehen. Die Netzgesellschaft würde den Betrieb der Strom- und Gasnetze dann an die Westnetz GmbH verpachten.

 

Die heutige Entscheidung sei noch keine Entscheidung über eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde Bad Essen an der Netzgesellschaft. Die Gemeinde müsse lediglich eine Grundsatzentscheidung treffen, ob sie damit einverstanden sei, dass die innogy SE die durch die Gemeinde konzessionierten Netze in die neue Netzgesellschaft einbringen darf. Die Vorteile für die Kommunen läge bei dem geplanten Vorgehen darin, dass die regionale Wertschöpfung gesteigert und die kommunale Einflussmöglichkeit auf die Netze vergrößert werden würde. Zudem könnte die Gemeinde neben den Konzessionsabgaben mit einer Rendite aus dem Netzbetrieb rechnen. Skepsis bleibe trotz aller Abwägung bestehen bei der Beurteilung der Handlungsgründe der innogy SE. Hier mögen neben der Kundenbindung auch Gründe bestehen, die in der geplanten Übernahme der innogy SE durch die E.ON begründet sind. Letztlich müssten die Kommunen aber auf ihre Vor- oder Nachteile schauen. Von Fachleuten sei das Invest als relativ sicher eingestuft worden. Erst nachdem alle in Betracht kommenden Kommunen den entsprechenden Grundsatzbeschluss gefasst hätten, könne der Umfang der möglichen Netzgesellschaft bestimmt werden. Erst dann würden die weiteren Vertragsdetails unter den Partnern ausgehandelt und erst dann müssten weitere Beschlüsse gefasst werden.

 

Ratsfrau Eilers bedauert, dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen auf Vertagung des Tagesordnungspunktes im Vorfeld der heutigen Sitzung keine Mehrheit gefunden habe. Sie fühle sich bei der Abstimmung unter Zeitdruck gesetzt und als Ratsmitglied nicht ausreichend informiert. Insbesondere den Verzicht auf das Sonderkündigungsrecht des Konzessionsvertrages halte sie für falsch. Nach ihrer Aussage lägen anderen Kommunen zusätzliche Gutachten und Vertragsentwürfe vor, was das gesamte Verfahren für sie intransparent mache. Insgesamt sei das Thema zu komplex und sie wünsche sich mehr Zeit für weitere Beratungen. Zudem handele es sich bei der Rekommunalisierung der Netze um keine kommunale Aufgabe.

 

Ratsherr Strebe stellt klar, dass es sich bei der Strom- und Gasversorgung um eine Aufgabe der Daseinsvorsorge handele. Bisher erhalte die Kommune eine Konzessionsabgabe für die Netze der innogy auf ihrem Gemeindegebiet. Ein Mitspracherecht bestehe für die Kommune nicht. Aktuell gehe es zunächst um die Frage, ob die Versorgungsnetze auf dem Gebiet der Gemeinde Bad Essen in eine gemeinsame Netzgesellschaft mit der innogy eingebracht werden sollen, an der die Gemeinde zukünftig direkt oder über die BEVOS Anteile halte. Die Entscheidung sei vielleicht kurzfristig, aber erste Informationen seien den Ratsmitgliedern bereits im November 2018 vorgestellt worden. Da mit der Entscheidung zunächst keine finanziellen Folgen verbunden seien, halte er den Umfang der bisherigen Beratungen und der zur Verfügung gestellten Informationen für ausreichend.

 

Bürgermeister Natemeyer macht deutlich, dass es seitens der Gemeinde Bad Essen kein Sonderkündigungsrecht gebe und insofern mit dem heutigen Beschluss auch nicht darauf verzichtet werde. Zudem werde heute kein Beschluss über eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde Bad Essen gefasst.

 

Ratsherr Dr. Lücht erklärt, dass er während seiner langjährigen Ratsarbeit heute bereits zum dritten Mal über eine Rücknahme der Netze entscheiden solle. Bislang sei er immer dafür gewesen. Heute nicht. Die Folgen des Beschlusses seien aufgrund des regulierten Strom- und Gasmarktes für ihn nicht absehbar und kleine Kommunen wie die Gemeinde Bad Essen damit überfordert.

 

Ratsherr Strebe erinnert daran, dass heute keine Entscheidung über den Rückkauf der Netze, sondern eine Entscheidung darüber getroffen werden solle, ob die Netze in einer gemeinsame Gesellschaft mit der innogy als Fachmann eingebracht werden sollen.

 

Ratsherr Niklas Ahrens betont die Wichtigkeit der Netze und des Zugriffes auf die Netze. Der Netzausbau könne gerade die ländlichen Regionen voranbringen. Wichtig sei dabei die Nutzung der vorhandenen Leerrohre für den Breitbandausbau. Die angestrebte Lösung, dass sich mehrere Kommunen mit dem Landkreis zusammenschließen um die Interessen gemeinsam zu vertreten sei gut und richtig für die Entwicklung des ländlichen Raumes. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

29

Nein:

2

Enthaltung:

0