Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt,

 

1.   den Bebauungsplan Nr. 82 „Westlich Lange Straße" aufzustellen. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt.

 

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.

 


Ratsherr Helms erläutert den Sachverhalt. Mit den Beschlüssen am 13.12.2018 habe der Rat insgesamt rd. 102.000 m² der Bebauung zugeführt. Es bestehe weiterhin eine sehr große Nachfrage nach Bauland in der Gemeinde Bad Essen, zu deren Deckung auch die jetzt zur Rede stehende Fläche in der Ortschaft Harpenfeld beitragen könne. Damit könne ein wichtiger Beitrag für die Eigenentwicklung der Ortschaft geleistet werden. Das Gebiet von rd. 19.000 m² Fläche solle über die KSG erworben, erschlossen und vermarktet werden. Dazu sei der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages notwendig. Zudem werde die Gemeinde eine Ausfallbürgschaft für die notwendige Kreditaufnahme der KSG abgeben. Die betreffende Fläche sei im Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche ausgewiesen. Der erforderliche Bebauungsplan solle heute auf den Weg gebracht werden. Da es sich um die Arrondierung des vorhandenen Siedlungsbereiches handele, solle das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB angewandt werden. Die Beeinträchtigung für die vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebe halte sich durch die Ausweisung des Wohnbaugebietes in Grenzen.

 

Ratsherr Lippert bestätigt, dass durch die Ausweisung der Wohnbauflächen die Eigenentwicklung de Ortschaft Harpenfeld ermöglicht und gleichzeitig der großen Nachfrage nach Wohnbauflächen in der Gemeinde Bad Essen Rechnung getragen werde. Die notwendigen Naturschutzmaßnahmen seien berücksichtigt worden.

 

Ratsherr Dr. Lücht äußert die Vermutung, dass die betreffenden Flächen nicht zu vermarkten sein würden. Die Lage des Wohnbaugebietes sei auch wegen der Auswirkungen auf den Kita-Standort Bad Essen schlecht. Die Gemeinde solle seiner Meinung nach Wohnbauflächen so ausweisen, dass die Bedarfe an Betreuungsplätzen örtlich zielgerichtet gelenkt würden.

 

Ratsherr Kleine-Heitmeyer äußert seine Verwunderung über den bisherigen Verlauf der Ratssitzung. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen habe zu den Haushaltsberatungen unter Tagesordnungspunkt 7 von dem „nicht beratenen Haushalt“ gesprochen, fühle sich bei der Beratung zu den Strom- und Gasnetzen unter Tagesordnungspunkt 11 „nicht ausreichend informiert“ und wolle nun gegen den Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet in Harpenfeld votieren, obwohl die betreffende Fläche schon lange im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen sei. Er wolle an dieser Stelle dem Eindruck widersprechen, dass die Ratsmitglieder nicht ausreichend Zeit gehabt hätten, die anstehenden Themen ausführlich zu beraten. Zeit für Beratungen sei ausreichend vorhanden gewesen, man solle sie dann allerdings auch nutzen.

 

Ratsherr Dr. Lücht weist darauf hin, dass der Rat das oberste politische Gremium der Gemeinde sei. Alle offenen Fragen dürften dann auch im Rat gestellt werden.

 

Ratsherr Lippert verweist darauf, dass die Gemeinde Bad Essen aus 17 Ortschaften bestehe und jeder einzelnen das Recht zugesprochen werden müsse, die vorhandenen Bauflächen zur Eigenentwicklung nutzen zu dürfen. Der Rat sollte diesem Ansinnen grundsätzlich zustimmen. 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

29

Nein:

2

Enthaltung:

0

 

 

Bürgermeister Natemeyer verlässt den Sitzungsraum.