Sitzung: 28.03.2019 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: BV/FD3/2019/090
Beschluss:
Der Rat beschließt,
1. den Bebauungsplan Nr. 82 „Westlich Lange Straße" aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem
Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.
Ratsherr Helms
erläutert den Sachverhalt. Mit den Beschlüssen am 13.12.2018 habe der Rat
insgesamt rd. 102.000 m² der Bebauung zugeführt. Es bestehe weiterhin eine sehr
große Nachfrage nach Bauland in der Gemeinde Bad Essen, zu deren Deckung auch
die jetzt zur Rede stehende Fläche in der Ortschaft Harpenfeld beitragen könne.
Damit könne ein wichtiger Beitrag für die Eigenentwicklung der Ortschaft
geleistet werden. Das Gebiet von rd. 19.000 m² Fläche solle über die KSG
erworben, erschlossen und vermarktet werden. Dazu sei der Abschluss eines
städtebaulichen Vertrages notwendig. Zudem werde die Gemeinde eine
Ausfallbürgschaft für die notwendige Kreditaufnahme der KSG abgeben. Die
betreffende Fläche sei im Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche
ausgewiesen. Der erforderliche Bebauungsplan solle heute auf den Weg gebracht
werden. Da es sich um die Arrondierung des vorhandenen Siedlungsbereiches
handele, solle das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB angewandt werden.
Die Beeinträchtigung für die vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebe halte
sich durch die Ausweisung des Wohnbaugebietes in Grenzen.
Ratsherr Lippert
bestätigt, dass durch die Ausweisung der Wohnbauflächen die Eigenentwicklung de
Ortschaft Harpenfeld ermöglicht und gleichzeitig der großen Nachfrage nach
Wohnbauflächen in der Gemeinde Bad Essen Rechnung getragen werde. Die
notwendigen Naturschutzmaßnahmen seien berücksichtigt worden.
Ratsherr Dr. Lücht
äußert die Vermutung, dass die betreffenden Flächen nicht zu vermarkten sein
würden. Die Lage des Wohnbaugebietes sei auch wegen der Auswirkungen auf den
Kita-Standort Bad Essen schlecht. Die Gemeinde solle seiner Meinung nach
Wohnbauflächen so ausweisen, dass die Bedarfe an Betreuungsplätzen örtlich
zielgerichtet gelenkt würden.
Ratsherr
Kleine-Heitmeyer äußert seine Verwunderung über den bisherigen Verlauf der
Ratssitzung. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen habe zu den
Haushaltsberatungen unter Tagesordnungspunkt 7 von dem „nicht beratenen
Haushalt“ gesprochen, fühle sich bei der Beratung zu den Strom- und Gasnetzen
unter Tagesordnungspunkt 11 „nicht ausreichend informiert“ und wolle nun gegen
den Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet in Harpenfeld votieren, obwohl die
betreffende Fläche schon lange im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche
ausgewiesen sei. Er wolle an dieser Stelle dem Eindruck widersprechen, dass die
Ratsmitglieder nicht ausreichend Zeit gehabt hätten, die anstehenden Themen
ausführlich zu beraten. Zeit für Beratungen sei ausreichend vorhanden gewesen,
man solle sie dann allerdings auch nutzen.
Ratsherr Dr. Lücht
weist darauf hin, dass der Rat das oberste politische Gremium der Gemeinde sei.
Alle offenen Fragen dürften dann auch im Rat gestellt werden.
Ratsherr Lippert
verweist darauf, dass die Gemeinde Bad Essen aus 17 Ortschaften bestehe und
jeder einzelnen das Recht zugesprochen werden müsse, die vorhandenen Bauflächen
zur Eigenentwicklung nutzen zu dürfen. Der Rat sollte diesem Ansinnen
grundsätzlich zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
29 |
Nein: |
2 |
Enthaltung: |
0 |
Bürgermeister Natemeyer verlässt den Sitzungsraum.