Sitzung: 02.05.2019 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Herr Pante trägt
den Verwaltungsbericht vor:
3.1: Abbruch des
Speichers im Sanierungsgebiet „Hafenstraße“
Das Speichergebäude
im Sanierungsgebiet „Hafenstraße“ ist abgebrochen und somit Geschichte. In nur
wenigen Wochen wurde der Speicher mit schwerem Gerät von Westen nach Osten bis
auf den Kellerbereich abgebrochen. Danach erfolgte eine Aufbereitung und
Sortierung sowie Abfuhr des gewonnenen Recyclingmaterials. Zudem konnte der
eigentliche Keller und das rd. 1 m dicke Fundament abgebrochen werden. Aktuell
werden Bodenverunreinigungen aus einer Ölverschmutzung beseitigt und hiernach
die entstandene Baugrube lagenweise aufgefüllt und verdichtet. Es wird davon
ausgegangen, dass etwa Mitte Mai das Gelände eingeebnet und die zum Schutz der
Pflasterflächen angelegten Baustraßen entfernt sind. Die gesamte
Grundstücksfläche soll hiernach mit Rasen angesät werden, um die Fläche bis zur
Neubebauung in einen pflegbaren Zustand zu versetzen.
3.2: Endgültiger
Ausbau der Erschließungsstraße „Im Apfelgarten“ in Harpenfeld
Ende August letzten
Jahres wurde der Ausbau der Erschließungsstraße im Baugebiet „Im Apfelgarten“
durch die Baufirma Pflasterbau Moormann aus Berge begonnen. Zum Ende letzten
Jahres konnten noch große Teile im Baugebiet asphaltiert werden. Inzwischen
wurden die gepflasterten Kreuzungsbereiche einschließlich des erhöhten
Pflasterkissens im Zufahrtsbereich direkt vor dem Baugebiet fertiggestellt. Zudem
ist der auf Hochbord angelegte Gehweg bis zur Bundesstraße sowie die
Zufahrtssituation Mitte April mit der endgültigen Schwarzdecke hergestellt
worden. Nach letzten Restarbeiten an Banketten und Randbereichen fand mit dem
Erschließungsträger, der Niedersächsischen Landgesellschaft und der
bauausführenden Firma am vergangenen Montag die Abnahme der Gesamtleistung
statt.
3.3: Ausbau der
Gemeindestraße „Im Westort“ in Hördinghausen
In den vergangenen
Wochen wurden durch den Wasserverband Wittlage in der Gemeindestraße „Im
Westort“ in Hördinghausen die Regenwasserleitungen erneuert. Zudem wurde damit
begonnen, die Frischwasserleitungen samt Hausanschlüsse auszutauschen.
Sämtliche Arbeiten des Wasserverbandes sollten ursprünglich bis Ende April
soweit abgeschlossen sein, dass die Firma Clausing mit dem endgültigen Ausbau
der Gemeindestraße beginnen kann. Dieses zeichnet sich z.Zt. noch nicht ab. So
wird mit den Straßenbauarbeiten voraussichtlich erst in zwei Wochen begonnen.
3.4: Ausbau der
Gemeindestraßen „Danziger Straße“ und „Kolberger Straße“ in Bad Essen
Wie bereits im
letzten Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen berichtet, konnte der Auftrag
zum Ausbau der „Danziger Straße“ und „Kolberger Straße“ im Westfeld von Bad
Essen an die Firma Clausing aus Osnabrück erteilt werden. Die bisher noch zu
klärenden Neuverlegungsarbeiten zum Austausch der Gasleitungen der Westnetz
konnten inzwischen ebenfalls an die Firma Clausing aus Osnabrück erteilt
werden. So wird verwaltungsseitig davon ausgegangen, dass noch in diesem Monat
mit den Arbeiten begonnen wird.
Die sogenannten
Fiktivabrechnungen für den Anliegerbeitrag wurden bereits vor Wochen den
betroffenen Grundeigentümern zugesandt, die bereits Anfang Mai in der
Verpflichtung stehen, die erste Rate des Beitrages an die Gemeinde zu
überweisen. Dieses steht derzeit im Widerspruch zu den noch nicht stattfindenen
Ausbaumaßnahmen. Da der Aufwand zur Änderung der bereits abgeschlossenen
Ablösungsverträge in keinem Verhältnis zur Verschiebung des Bauanfangs stehen,
bittet die Gemeinde um Einhaltung der Zahlungstermine, da der Ausbau
unmittelbar bevorsteht.
3.5:
Verbunddorferneuerung Brockhausen-Rabber
Im vergangenen Jahr
wurde innerhalb der Verbunddorferneuerung Brockhausen-Rabber die Maßnahme zur
Umgestaltung des Friedhof-Parkplatzes in Rabber erneut zur Förderung
angemeldet. In einer mündlichen Auskunft des ArL aus Osnabrück wurde Anfang des
Jahres mitgeteilt, dass eine Förderung nicht erfolgen wird. Aus diesem Grunde
wurden auch die bis dato eingestellten Mittel aus dem Haushaltsplan
herausgenommen.
Mit Schreiben vom
15.04.2019 erhielt die Gemeinde Bad Essen unerwartet den Zuwendungsbescheid für
diese Maßnahme. Wie in den seinerzeitigen Antragsunterlagen mitgeteilt, werden
die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bei rd. 213.000,00 € liegen, die mit 53 %
= 112.890,00 € gefördert werden können.
Verwaltungsseitig
wurde veranlasst, dass die Maßnahme kurzfristig Ausschreibungsreif vorbereitet
und veröffentlicht werden soll. Nach den Festsetzungen des Zuwendungsbescheides
muss die Maßnahme bis zum 31.10. d.J. fertiggestellt, abgerechnet und der
Verwendungsnachweis zur Prüfung bei der Förderstelle vorliegen. Mit der
Umgestaltung des Friedhof-Parkplatzes in Rabber wird die Verbunddorferneuerung
Brockhausen-Rabber Ende d.J. beendet.
3.6:
Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Wehrendorf
Bereits in der
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planen und Bauen am 30.08.2018 konnte
berichtet werden, dass zum geplanten beschleunigten Zusammenlegungsverfahren
Wehrendorf (BZV) nach § 91 Flurbereinigungsgesetz im Haus Deutsch Krone am
15.08. letzten Jahres die Grundeigentümer über das geplante Verfahren
informiert wurden.
Neben der
allgemeinen Flächenzusammenlegung soll insbesondere der „Aßbruchweg“ erneut
ausgebaut und die Entwässerungssituation im gesamten Flurbereinigungsgebiet
verbessert werden. Nach ersten Abschätzungen wird von Gesamtkosten von etwa
200.000,00 € ausgegangen, die mit bis zu 70 % gefördert werden können. Im rd.
75 ha großen Verfahrensgebiet liegen über 50 verschiedene Grundeigentümer mit
103 Grundstücken.
Seinerzeit wurde
vorgetragen, dass mit dem Antrag der Gemeinde Bad Essen das BZV Wehrendorf in
Hannover angemeldet wird.
Innerhalb einer
Veranstaltung des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz am 10.04.2019 konnte die Urkunde zur Aufnahme und
Förderung des Flurbereinigungsverfahrens Wehrendorf durch Herrn Bürgermeister
Timo Natemeyer entgegengenommen werden. In der kommenden Woche wird in einem
Gespräch mit Vertretern des ArL Osnabrück der weitere Informations- und
Verfahrensablauf besprochen. Grundsätzlich wird mit einer Laufzeit von rd. 4
Jahren gerechnet, um alle Maßnahmen und Zusammenlegungen abzuschließen.
3.7:
Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz für den Standort
Homann in Lintorf
Mit Schreiben vom
18.04.2019 wurden vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt in Oldenburg in insgesamt
8 Ordnern die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren nach §§ 4 und 10 des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb
einer Anlage zur Herstellung von sonstigen Nahrungsmittelerzeugnissen aus
tierischen Rohstoffen, allein oder mit pflanzlichen Rohstoffen mit einer
Produktionskapazität vom 75 Tonnen Fertigerzeugnissen oder mehr je Tag der
Firma Homann Feinkost GmbH der Gemeinde Bad Essen zur Stellungnahme vorgelegt.
Aus den Antragsunterlagen ist zu entnehmen, dass folgende Maßnahmen geplant
sind:
- Erhöhung
der Produktionskapazität von bisher 74 t/d auf max. 2.372 t/d bzw. 230.000
t/a,
- Errichtung
neuer Produktionsgebäude,
- Abriss
oder Umnutzung vorhandener Produktionsgebäude,
- Installation
neuer Produktionsanlagen,
- Errichtung
eines neuen Silo- und Tanklagers,
- Verlegung
der Werkszufahrt nach Norden und Umstrukturierung der Logistik,
- Betrieb
einer Kälteanlage mit einem Gesamtinhalt an Kältemittel von 5,2 t
Ammonniak,
- Betriebszeit
in 3-Schicht-Betrieb von Mo. 00:00 Uhr bis Sa. 24.00 Uhr. Zur Abdeckung
saisonaler Spitzen soll auch an Sonntagen produziert werden können.
Darüber hinaus ist
der vorzeitige Baubeginn für folgende Maßnahmen beantragt worden:
- Erdarbeiten,
Gründungs- und Rohbauarbeiten für die Bauteile (Neubau, Anbau,
Abfülltechnik), Tomatenmarkstation, EHB, Zentralpalettierung,
Wertstoffhof, Versand Neubau, Hochregallager neu, Leerpalettenprüfung und
Wareneingang.
Durch das
Staatliche Gewerbeaufsichtsamt in Oldenburg wird die Gemeinde Bad Essen
aufgefordert, zunächst Stellung zu nehmen, ob die eingereichten
Antragsunterlagen für die Stellungnahme und die erforderliche öffentliche
Auslegung ausreichen und der beantragte vorzeitige Baubeginn ggfs. mit Auflagen
zugelassen werden kann. Sollten bei der Prüfung noch Fragen geklärt werden
müssen oder Unterlagen nicht ausreichen, wären diese umgehend nachzufordern, um
die abschließende Stellungnahme möglichst bis zum 20.06.2019 dem
Gewerbeaufsichtsamt zukommen zu lassen.
Die
Gemeindeverwaltung wird die Unterlagen prüfen und eine entsprechende
Stellungnahme anfertigen.
Innerhalb einer vom
Ortsrat Lintorf am 08.05.2019 vorgesehenen Bürgerversammlung werden Herr
Wernecke und Herr Hoh von der Firma Homann die Planungen vorstellen. Die
Gemeindeverwaltung wird ebenfalls teilnehmen und auf Fragen der geplanten
Erschließung eingehen.
Der
stellvertretende Ausschussvorsitzende stellt den Verwaltungsbericht zur
Diskussion.
Zu 3.3:
Zum Ausbau der
Gemeindestraße „Im Westort“ in Hördinghausen stellt der stellvertretende
Vorsitzende Lippert fest, dass auch weiterhin ein Lkw-Verkehr in der Straße „Im
Westort“ möglich sein muss.
Zu 3.5:
Ratsherr Lippert
stellt fest, dass die Maßnahme „Parkplatz Rabber“ eine sportliche Aufgabe sei,
da sie bis zum 31.10. d.J. fertiggestellt und abgerechnet sein muss.
Zu 3.6:
Zum beschleunigten
Zusammenlegungsverfahren Wehrendorf teilt Ratsherr Kleine-Heitmeyer mit, dass
an mögliche Wohngebietserweiterungen westlich von Bad Essen bzw. östlich von
Wehrendorf gedacht werden muss.
Zu 3.7:
Ratsherr Kleine-Heitmeyer geht auf den geplanten vorzeitigen Baubeginn der Firma Homann ein. Sofern es aus seiner Sicht keine Einwände im Verfahren gibt und sich die eingereichten Unterlagen mit den Absprachen decken, sollte dem vorzeitigen Baubeginn nichts im Wege stehen.