Herr Pante trägt den Verwaltungsbericht vor:

 

3.1: Abbruch des Speichers im Sanierungsgebiet „Hafenstraße“

Das Speichergebäude im Sanierungsgebiet „Hafenstraße“ ist abgebrochen und somit Geschichte. In nur wenigen Wochen wurde der Speicher mit schwerem Gerät von Westen nach Osten bis auf den Kellerbereich abgebrochen. Danach erfolgte eine Aufbereitung und Sortierung sowie Abfuhr des gewonnenen Recyclingmaterials. Zudem konnte der eigentliche Keller und das rd. 1 m dicke Fundament abgebrochen werden. Aktuell werden Bodenverunreinigungen aus einer Ölverschmutzung beseitigt und hiernach die entstandene Baugrube lagenweise aufgefüllt und verdichtet. Es wird davon ausgegangen, dass etwa Mitte Mai das Gelände eingeebnet und die zum Schutz der Pflasterflächen angelegten Baustraßen entfernt sind. Die gesamte Grundstücksfläche soll hiernach mit Rasen angesät werden, um die Fläche bis zur Neubebauung in einen pflegbaren Zustand zu versetzen.

 

3.2: Endgültiger Ausbau der Erschließungsstraße „Im Apfelgarten“ in Harpenfeld

Ende August letzten Jahres wurde der Ausbau der Erschließungsstraße im Baugebiet „Im Apfelgarten“ durch die Baufirma Pflasterbau Moormann aus Berge begonnen. Zum Ende letzten Jahres konnten noch große Teile im Baugebiet asphaltiert werden. Inzwischen wurden die gepflasterten Kreuzungsbereiche einschließlich des erhöhten Pflasterkissens im Zufahrtsbereich direkt vor dem Baugebiet fertiggestellt. Zudem ist der auf Hochbord angelegte Gehweg bis zur Bundesstraße sowie die Zufahrtssituation Mitte April mit der endgültigen Schwarzdecke hergestellt worden. Nach letzten Restarbeiten an Banketten und Randbereichen fand mit dem Erschließungsträger, der Niedersächsischen Landgesellschaft und der bauausführenden Firma am vergangenen Montag die Abnahme der Gesamtleistung statt.

 

3.3: Ausbau der Gemeindestraße „Im Westort“ in Hördinghausen

In den vergangenen Wochen wurden durch den Wasserverband Wittlage in der Gemeindestraße „Im Westort“ in Hördinghausen die Regenwasserleitungen erneuert. Zudem wurde damit begonnen, die Frischwasserleitungen samt Hausanschlüsse auszutauschen. Sämtliche Arbeiten des Wasserverbandes sollten ursprünglich bis Ende April soweit abgeschlossen sein, dass die Firma Clausing mit dem endgültigen Ausbau der Gemeindestraße beginnen kann. Dieses zeichnet sich z.Zt. noch nicht ab. So wird mit den Straßenbauarbeiten voraussichtlich erst in zwei Wochen begonnen.

 

3.4: Ausbau der Gemeindestraßen „Danziger Straße“ und „Kolberger Straße“ in Bad Essen

Wie bereits im letzten Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen berichtet, konnte der Auftrag zum Ausbau der „Danziger Straße“ und „Kolberger Straße“ im Westfeld von Bad Essen an die Firma Clausing aus Osnabrück erteilt werden. Die bisher noch zu klärenden Neuverlegungsarbeiten zum Austausch der Gasleitungen der Westnetz konnten inzwischen ebenfalls an die Firma Clausing aus Osnabrück erteilt werden. So wird verwaltungsseitig davon ausgegangen, dass noch in diesem Monat mit den Arbeiten begonnen wird.

 

Die sogenannten Fiktivabrechnungen für den Anliegerbeitrag wurden bereits vor Wochen den betroffenen Grundeigentümern zugesandt, die bereits Anfang Mai in der Verpflichtung stehen, die erste Rate des Beitrages an die Gemeinde zu überweisen. Dieses steht derzeit im Widerspruch zu den noch nicht stattfindenen Ausbaumaßnahmen. Da der Aufwand zur Änderung der bereits abgeschlossenen Ablösungsverträge in keinem Verhältnis zur Verschiebung des Bauanfangs stehen, bittet die Gemeinde um Einhaltung der Zahlungstermine, da der Ausbau unmittelbar bevorsteht.

 

3.5: Verbunddorferneuerung Brockhausen-Rabber

Im vergangenen Jahr wurde innerhalb der Verbunddorferneuerung Brockhausen-Rabber die Maßnahme zur Umgestaltung des Friedhof-Parkplatzes in Rabber erneut zur Förderung angemeldet. In einer mündlichen Auskunft des ArL aus Osnabrück wurde Anfang des Jahres mitgeteilt, dass eine Förderung nicht erfolgen wird. Aus diesem Grunde wurden auch die bis dato eingestellten Mittel aus dem Haushaltsplan herausgenommen.

 

Mit Schreiben vom 15.04.2019 erhielt die Gemeinde Bad Essen unerwartet den Zuwendungsbescheid für diese Maßnahme. Wie in den seinerzeitigen Antragsunterlagen mitgeteilt, werden die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bei rd. 213.000,00 € liegen, die mit 53 % = 112.890,00 € gefördert werden können.

 

Verwaltungsseitig wurde veranlasst, dass die Maßnahme kurzfristig Ausschreibungsreif vorbereitet und veröffentlicht werden soll. Nach den Festsetzungen des Zuwendungsbescheides muss die Maßnahme bis zum 31.10. d.J. fertiggestellt, abgerechnet und der Verwendungsnachweis zur Prüfung bei der Förderstelle vorliegen. Mit der Umgestaltung des Friedhof-Parkplatzes in Rabber wird die Verbunddorferneuerung Brockhausen-Rabber Ende d.J. beendet.

 

3.6: Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Wehrendorf

Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planen und Bauen am 30.08.2018 konnte berichtet werden, dass zum geplanten beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Wehrendorf (BZV) nach § 91 Flurbereinigungsgesetz im Haus Deutsch Krone am 15.08. letzten Jahres die Grundeigentümer über das geplante Verfahren informiert wurden.

 

Neben der allgemeinen Flächenzusammenlegung soll insbesondere der „Aßbruchweg“ erneut ausgebaut und die Entwässerungssituation im gesamten Flurbereinigungsgebiet verbessert werden. Nach ersten Abschätzungen wird von Gesamtkosten von etwa 200.000,00 € ausgegangen, die mit bis zu 70 % gefördert werden können. Im rd. 75 ha großen Verfahrensgebiet liegen über 50 verschiedene Grundeigentümer mit 103 Grundstücken.

 

Seinerzeit wurde vorgetragen, dass mit dem Antrag der Gemeinde Bad Essen das BZV Wehrendorf in Hannover angemeldet wird.

 

Innerhalb einer Veranstaltung des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 10.04.2019 konnte die Urkunde zur Aufnahme und Förderung des Flurbereinigungsverfahrens Wehrendorf durch Herrn Bürgermeister Timo Natemeyer entgegengenommen werden. In der kommenden Woche wird in einem Gespräch mit Vertretern des ArL Osnabrück der weitere Informations- und Verfahrensablauf besprochen. Grundsätzlich wird mit einer Laufzeit von rd. 4 Jahren gerechnet, um alle Maßnahmen und Zusammenlegungen abzuschließen.

 

3.7: Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz für den Standort Homann in Lintorf

Mit Schreiben vom 18.04.2019 wurden vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt in Oldenburg in insgesamt 8 Ordnern die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren nach §§ 4 und 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Herstellung von sonstigen Nahrungsmittelerzeugnissen aus tierischen Rohstoffen, allein oder mit pflanzlichen Rohstoffen mit einer Produktionskapazität vom 75 Tonnen Fertigerzeugnissen oder mehr je Tag der Firma Homann Feinkost GmbH der Gemeinde Bad Essen zur Stellungnahme vorgelegt. Aus den Antragsunterlagen ist zu entnehmen, dass folgende Maßnahmen geplant sind:

  • Erhöhung der Produktionskapazität von bisher 74 t/d auf max. 2.372 t/d bzw. 230.000 t/a,
  • Errichtung neuer Produktionsgebäude,
  • Abriss oder Umnutzung vorhandener Produktionsgebäude,
  • Installation neuer Produktionsanlagen,
  • Errichtung eines neuen Silo- und Tanklagers,
  • Verlegung der Werkszufahrt nach Norden und Umstrukturierung der Logistik,
  • Betrieb einer Kälteanlage mit einem Gesamtinhalt an Kältemittel von 5,2 t Ammonniak,
  • Betriebszeit in 3-Schicht-Betrieb von Mo. 00:00 Uhr bis Sa. 24.00 Uhr. Zur Abdeckung saisonaler Spitzen soll auch an Sonntagen produziert werden können.

Darüber hinaus ist der vorzeitige Baubeginn für folgende Maßnahmen beantragt worden:

  • Erdarbeiten, Gründungs- und Rohbauarbeiten für die Bauteile (Neubau, Anbau, Abfülltechnik), Tomatenmarkstation, EHB, Zentralpalettierung, Wertstoffhof, Versand Neubau, Hochregallager neu, Leerpalettenprüfung und Wareneingang.

 

Durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt in Oldenburg wird die Gemeinde Bad Essen aufgefordert, zunächst Stellung zu nehmen, ob die eingereichten Antragsunterlagen für die Stellungnahme und die erforderliche öffentliche Auslegung ausreichen und der beantragte vorzeitige Baubeginn ggfs. mit Auflagen zugelassen werden kann. Sollten bei der Prüfung noch Fragen geklärt werden müssen oder Unterlagen nicht ausreichen, wären diese umgehend nachzufordern, um die abschließende Stellungnahme möglichst bis zum 20.06.2019 dem Gewerbeaufsichtsamt zukommen zu lassen.

 

Die Gemeindeverwaltung wird die Unterlagen prüfen und eine entsprechende Stellungnahme anfertigen.

 

Innerhalb einer vom Ortsrat Lintorf am 08.05.2019 vorgesehenen Bürgerversammlung werden Herr Wernecke und Herr Hoh von der Firma Homann die Planungen vorstellen. Die Gemeindeverwaltung wird ebenfalls teilnehmen und auf Fragen der geplanten Erschließung eingehen.

 

 

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende stellt den Verwaltungsbericht zur Diskussion.

 

Zu 3.3:

Zum Ausbau der Gemeindestraße „Im Westort“ in Hördinghausen stellt der stellvertretende Vorsitzende Lippert fest, dass auch weiterhin ein Lkw-Verkehr in der Straße „Im Westort“ möglich sein muss.

 

Zu 3.5:

Ratsherr Lippert stellt fest, dass die Maßnahme „Parkplatz Rabber“ eine sportliche Aufgabe sei, da sie bis zum 31.10. d.J. fertiggestellt und abgerechnet sein muss.

 

Zu 3.6:

Zum beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Wehrendorf teilt Ratsherr Kleine-Heitmeyer mit, dass an mögliche Wohngebietserweiterungen westlich von Bad Essen bzw. östlich von Wehrendorf gedacht werden muss.

 

Zu 3.7:

Ratsherr Kleine-Heitmeyer geht auf den geplanten vorzeitigen Baubeginn der Firma Homann ein. Sofern es aus seiner Sicht keine Einwände im Verfahren gibt und sich die eingereichten Unterlagen mit den Absprachen decken, sollte dem vorzeitigen Baubeginn nichts im Wege stehen.