Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt:

 

1.    den Bebauungsplan Nr. 83 „Südlich Friedrichstraße“ aufzustellen. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.

 


Nach kurzer Einleitung durch den stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Lippert gibt dieser das Wort an Herrn Grunwald von der Ingenieurplanung aus Wallenhorst weiter. Herr Grunwald stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 83 „Südlich Friedrichstraße“ vor. Für die Bauleitplanung ist hier ein beschleunigtes Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch geplant. Es sollen ca. 17-18 Baugrundstücke entstehen können. Weitere Einzelheiten werden im weiteren Verfahren besprochen und in einen Entwurf eingearbeitet.

Der stellvertretende Vorsitzende Lippert spricht den Wunsch der Ortschaft Lockhausen aus, die Grundstücke nicht zu klein zu parzellieren.

Ausschussmitglied Dr. Lücht hält die Aufstellung des Bebauungsplanes an dieser Stelle für nicht notwendig. Man sollte dem Druck der Eigentümer nicht stattgeben.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0