Sitzung: 02.05.2019 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Vorlage: BV/FD3/2019/110
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt:
1. den Bebauungsplan Nr. 83 „Südlich Friedrichstraße“ aufzustellen. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.
Nach kurzer Einleitung durch den
stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Lippert gibt dieser das Wort an Herrn
Grunwald von der Ingenieurplanung aus Wallenhorst weiter. Herr Grunwald stellt
den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 83 „Südlich Friedrichstraße“ vor.
Für die Bauleitplanung ist hier ein beschleunigtes Verfahren nach § 13b
Baugesetzbuch geplant. Es sollen ca. 17-18 Baugrundstücke entstehen können.
Weitere Einzelheiten werden im weiteren Verfahren besprochen und in einen
Entwurf eingearbeitet.
Der stellvertretende Vorsitzende Lippert
spricht den Wunsch der Ortschaft Lockhausen aus, die Grundstücke nicht zu klein
zu parzellieren.
Ausschussmitglied
Dr. Lücht hält die Aufstellung des Bebauungsplanes an dieser Stelle für nicht
notwendig. Man sollte dem Druck der Eigentümer nicht stattgeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |