Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt die Sanierung des Hallenbades in Lintorf entsprechend den von den Fachplanern vorgestellten Plänen.

 

Für die Durchführung der Maßnahme ist von der Verwaltung zum 31.05.2019 ein Förderantrag nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus zu stellen.

 

Bei entsprechender Förderung soll die Maßnahme in 2020 umgesetzt werden. Entsprechende Haushaltsmittel sind dann im Haushalt 2020 bereitzustellen.

 


Der Ausschussvorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Jürgen August, Stadtwerke Osnabrück, Herrn Hermann Faber, Ingenieurgesellschaft mbH  Jager + Partner, sowie Herrn Boris Schlörb, Rohling planung GmbH.

 

Herr Meyer weist darauf hin, dass das im Jahr 1966 eröffnete Hallenbad inzwischen 53 Jahre alt sei. Um auf Dauer ein gut funktionierendes Bad vorhalten zu können, sei bereits in den letzten Jahren kontinuierlich investiert worden. Nun sei eine Sanierung der Badewassertechnik und der Beckenkörper erforderlich.  Auch wenn die Badewassertechnik veraltet sei und nicht dem Stand der Technik entspreche, sei eine Nutzung des  Hallenbades aber weiterhin ohne Gefahr für die Gesundheit möglich.

 

Die geplanten Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Badewassertechnik wurden bereits in der letzten Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses ausführlich dargestellt.

 

Herr Schlörb erläutert die darüber hinausgehend geplanten Veränderungen im Bereich der Beckenkörper anhand einer Präsentation (Anlage 1, nur in elektronischer Form). Hierzu gibt er zunächst einen Überblick über den vorhandenen Bestand und die erforderlichen Arbeiten. Als problematisch hätten sich vor allem die tiefliegenden Wasserspiegel, eine Unterschreitung der geforderten Deckenhöhe im Bereich des Sprungbretts sowie Durchfeuchtungen im Keller aufgrund von Undichtigkeiten im Planschbeckenbereich ergeben.

 

Herr August erläutert nochmals das unbefriedigende Ergebnis des mit dem Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück durchgeführten Färbetests. Sowohl im Schwimmer- wie auch im Nichtschwimmerbecken lägen Defizite in der Durchströmung vor. Dieses führe zu unzureichenden Desinfektionen an der Wasseroberfläche.

 

Herr Schlörb unterbreitet dann ausführlich den erarbeiteten Sanierungsvorschlag.

 

Danach seien im Bereich des Schwimmerbeckens folgende Maßnahmen vorgesehen: Abtrennung des Beckenkopfs, Anschluss einer neuen Überlaufrinne aus Edelstahl, Verkleidung des Beckens aus Edelstahl, Einströmung von unten durch zwei Einströmkanäle, Anhebung des Wasserspiegels auf das Niveau des Beckenumgangs (vorhandene Wassertiefe bleibt dabei erhalten) sowie Erneuerung der Ein-Meter-Sprunganlage.

 

Die geplanten Maßnahmen im Bereich des Nichtschwimmerbeckens würden die Abtrennung des Beckenkopfes, die Auskleidung des Beckens in Edelstahl mit Einströmkanälen von unten, die Erneuerung der Überlaufrinnen, Schaffung von zwei zusätzlichen Einstiegsmöglichkeiten, Einbau einer Haltestange sowie von 4 Unterwassermassagedüsen umfassen.

 

Der Bereich des Planschbeckens sei noch nicht abschließend überplant. Vorgesehen sei jedoch ein „Strandbereich“ mit einer Wassertiefe beginnend mit 0 cm bis hin zu einem tieferen Bereich von bis zu 30 cm. So sei der Bereich der Wassergewöhnung sowohl für die Krabbelkinder als auch für die Kleinkinder abgedeckt.

 

Herr Faber erläutert anschließend ausführlich die sich aus der Sanierung ergebenden energetischen Verbesserungen.

 

Herr Kleine-Heitmeyer erkundigt sich, ob man bei den Planungen an der oberen Grenze der DIN angekommen sei oder ob mehr machbar sei. Herr August erläutert dazu, dass aktuell die Norm wieder in der Novellierung sei, diese aber keine Richtlinienänderung  hinsichtlich der Becken und der Badewassertechnik vorsehe. Der aktuelle Stand der Technik würde berücksichtigt. Dieser sollte jedoch aus seiner Sicht auch als Mindestmaß angesehen werden, da Abweichungen nach unten zu Diskussionen mit dem Gesundheitsamt führen könnten.

 

Herr Faber erläutert, dass der geplante energetische Standard über der geforderten Norm liege und er bei der energetischen Berechnung eine Nutzungsdauer von 15 Jahren zu Grunde gelegt habe, da die Technik im Regelfall  nach 15 – 20 Jahren abgeschrieben sei.

 

Auf Nachfrage teilt Herr Schlörb mit, dass er eine Bauzeit von 4,5 Monaten für realistisch halte, da einige der Arbeiten zeitgleich erfolgen könnten. Zum Erhalt einer größtmöglichen Sicherheit hinsichtlich des Einsatzes der Firmen und damit auch hinsichtlich des Zeitplanes sei eine frühzeitige Ausschreibung wünschenswert.

 

Frau Depker erkundigt sich nach der Möglichkeit der Anschaffungen eines mobilen Liftes für Behinderte. Herr August weist darauf hin, dass für die Anschaffung eines entsprechenden Liftes mit einem Kostenaufwand von ca. 10.000 Euro zu rechnen sei. Vorrichtungen am Becken seien vorgesehen. Aus seinen Erfahrungen könne er jedoch berichten, dass für den Einsatz eines entsprechenden Liftes in öffentlichen Bädern meist kein Bedarf bestehe. Im Schinkelbad werde der Lift ca. 6 – 8 mal pro Jahr angefragt. Hilfreicher für Personen mit Bewegungseinschränkungen sei eine vereinfachte Ein- und Ausstiegsmöglichkeit über  Treppen. Dieses sei bei der geplanten Sanierung berücksichtigt.

 

Herr Meyer erläutert abschließend, dass im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus ein Antrag auf Förderung in Höhe von 40 % der zuwendungsfähigen Kosten gestellt werden könne. Nach der aktuell vorliegenden Kostenberechnung sei von Netto-Gesamtkosten in Höhe von 1,77 Mio. Euro auszugehen. Zu berücksichtigen sei jedoch, dass steuerrechtlich für den Anteil der hoheitlichen Aufgaben (Schulschwimmen) keine Vorsteuerabzugsberechtigung bestehe. Die steuerrechtlichen Aspekte sind in den nächsten Tagen noch abschließend zu klären. Hieraus besteht für die Gemeinde ein Kostenrisiko in Höhe von bis zu ca. 100.000 €, so dass die zu berücksichtigen Gesamtkosten für die Sanierungsmaßnahme ca. 1,87 Mio. Euro betragen.

 

Der Ausschussvorsitzende bedankt sich bei den Fachplanern für die ausführlichen Erläuterungen.

 

Der Ausschuss fasst folgenden   


Abstimmungsergebnis:

einstimmig