Sitzung: 18.06.2019 Ausschuss für Kindergärten und Schulen, Familie, Jugend, Integration, Prävention, soziale Angelegenheiten und Sport
3.1.1
Kindertagesstättenplanung Landkreis Osnabrück 2019-2024
In den Gremien des Landkreises Osnabrück wird derzeit über die Kindertagesstättenplanungen 2019 – 2024 beraten. Die Planungen basieren auf der Bevölkerungsprognose Dezember 2017. Danach geht man für die Gemeinde Bad Essen von 140 Kindern pro Jahrgang aus. Nach den aktuellen Zahlen ist jedoch von einer Jahrgangsstärke von ca. 155 – 160 Kindern auszugehen.
Unter Berücksichtigung der Kinderzahlen und der Bedarfsquoten errechnet sich für die Gemeinde Bad Essen ein Fehlbedarf von 20 – 30 Plätzen pro Jahr. In den letzten Jahren konnten Fehlbedarfe in einzelnen Kindertagesstätten durch Angebote in anderen Kindertagesstätten aufgefangen werden. Dieses ist nun nicht mehr möglich.
Zu berücksichtigen ist auch, dass aktuelle Baugebiete und geplante Baugebiete bei den Planungen bisher nicht berücksichtigt wurden. Unter Berücksichtigung der Planungsgrundlagen und der aktuellen Entwicklungen besteht auch weiterhin die Notwendigkeit zur Entwicklung weiterer Kindertagesstätten-Kapazitäten.
3.1.2 Zusätzliche
Nachmittagsgruppe Kindertagesstätte Lintorf
Die Absagen zum Kindergartenjahr 2019/2020 wurden in den letzten Wochen verschickt. Den betroffenen Eltern wurde das Angebot der Einrichtung einer vollen Nachmittagsgruppe in den Kindertagesstätten Wittlage und Lintorf unterbreitet. Die Rückmeldungen ergaben ein überschaubares Interesse an einer zusätzlichen Kleingruppe in der Kita Lintorf. Zur Deckung des dadurch entstehenden Personalbedarfs wurde eine Stelle ausgeschrieben. Aktuell liegen für eine entsprechende Gruppe jedoch nur noch drei Anmeldungen vor, so dass auf die Einrichtung verzichtet wird.
3.1.3 Einrichtung
einer Kleingruppe in der Kindertagesstätte Wehrendorf
Die Planungen und Ausschreibungen
für den Anbau von Räumlichkeiten für eine weitere Kindergartengruppe an die
Kindertagesstätte Wehrendorf sind abgeschlossen. Die Fertigstellung des Anbaus
soll planmäßig im Frühjahr 2020 erfolgen.
Zur Deckung des aktuellen Bedarfs hat das Landesjugendamt der Einrichtung einer Kleingruppe mit bis zu 10 Kindern ab August 2019 zugestimmt. Eine Nutzung des vorhandenen Mehrzweckraums in der Kita Wehrendorf ist übergangsweise für diese Gruppe vorgesehen. Für Aktivitäten, die bislang im Mehrzweckraum stattfinden, ist in der Übergangszeit eine Mitnutzung des Dorfgemeinschaftsraumes in der Grundschule Wehrendorf vorgesehen.
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3.1.4 Bau einer
Krippengruppe an der Kindertagesstätte Bad Essen
Im Bereich der Kindertagesstätte Bad Essen soll ein Anbau für eine Krippengruppe erfolgen. Aufgrund personeller Veränderungen und verschiedener Beteiligungsnotwendigkeiten seitens der kirchlichen Gremien wird eine Fertigstellung nicht im Laufe des nächsten Kindergartenjahres, sondern voraussichtlich erst zum 01.08.2020 erfolgen.
Frau Kuhlmann setzt den Verwaltungsbericht fort:
3.1.5 Schulsachkosten gemäß § 118 Nds. Schulgesetz
– Gastschulgeld
Um Schüler/innen ein attraktives
Schulangebot im Landkreis Osnabrück bieten zu können, haben Schüler/innen aus
dem Landkreis Osnabrück die Möglichkeit, auch Schulen – insbesondere konfessionelle Schulen - im Einzugsbereich
der Stadt Osnabrück oder auch andere Ersatzschulen im Landkreis Osnabrück (z.B.
Waldorfschulen) zu besuchen. Der Landkreis Osnabrück zahlt hierfür Zuschüsse
(Gastschulgelder) an die Träger der entsprechenden
Schulen.
Durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 28.04.1981 wurde
geregelt, dass die kreisangehörigen Gemeinden dem Landkreis Osnabrück die von
ihm gezahlten Gastschulgelder erstatten.
Im Zuge der Neuverhandlung der Schulsachkosten mit dem Bistum Osnabrück
hat der Landkreis Osnabrück beschlossen, auf die Erstattung der
Kostenbeteiligung der Kommunen zu verzichten. Dazu ist eine Anpassung der öffentl.-rechtl. Vereinbarung
erforderlich. Die Minderausgaben für die Gemeinde Bad Essen werden sich auf
jährlich 1.500 € bis 3.500 € belaufen.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Änderung der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zustimmend zur Kenntnis.