Sitzung: 20.06.2019 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: BV/FD3/2019/126
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme wie vorgetragen und beraten zu verfassen.
Herr Pante
erläutert die Vorlage, die umfassenden Unterlagen sowie das bisherige
Verfahren.
Die Amprion GmbH
beabsichtigt die Errichtung einer 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen
Wehrendorf und Gütersloh. Mit Schreiben vom 03.05.2019 wurde die Gemeinde vom
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Oldenburg, aufgefordert, zu den
Amprion-Planungen für den Abschnitt Wehrendorf – Lüstringen Stellung zu nehmen.
In den Planungen
taucht die Ortslage Wehrendorf als Konfliktschwerpunkt und sogenannte Engstelle
auf. Hierbei werden der 200 m Abstandspuffer zu Wohngebäuden im Außenbereich
sowie der 400 m Abstandsbereich zu Innen- bzw. Außenbereichssatzungen
unterschritten.
Für den Bereich
Wehrendorf wurde aus diesem Grund eine West- oder Ost-Verschwenkung durch die
Amprion geprüft. Bei der Westvariante verläuft die 380-kV-Leitung westlich der
Bestandsleitungen und kehrt mit einem Knick nach der Überquerung der
Bundesstraße auf die Bestandstrasse auf Höhe des Wiehengebirges zurück. Der
Korridor ist hauptsächlich von landwirtschaftlich genutzten Flächen geprägt,
wobei im äußersten Punkt die Gemeinde Bad Essen verlassen und bereits Bohmter
Flächen überspannt werden. Die Ortschaft Wehrendorf wird durch diese
Freileitungsvariante kaum beeinflusst. Die Ostvariante verläuft mit
kleinräumigen Abweichungen entlang der bestehenden Leitungen westlich an
Wehrendorf vorbei. Auch diese Trasse verläuft weitgehend über
landwirtschaftlich genutzte Flächen, schneidet aber die Mindestabstände zu
Innen- und Außenbereichssatzungen in der Ortschaft Wehrendorf. Auch Abstände zu
Wohngebäuden im Außenbereich können nicht eingehalten werden.
Der Abschnitt
Wehrendorf – Lüstringen ist als Pilotvorhaben für eine Teilerdverkabelung
aufgenommen worden. Gerade für schwer überwindbare Engstellen oder
Konfliktpunkte besteht also die Möglichkeit einer Erdverkabelung. Da im Bereich
Wehrendorf erhebliche Belange der verschiedenen Schutzgüter betroffen sind und
zudem der Mittellandkanal sowie eine Bundesstraße gekreuzt werden, sollte eine Erdverkabelung gefordert
werden. Mit dieser Forderung sollte ebenfalls die verbleibende 110-kV-Ebene
der Westnetz GmbH mit in die Erde verlegt werden. Somit besteht aktuell die
Chance, die bestehenden Freileitungen zu entfernen.
Diese Argumentation
führt auch der Landkreis Osnabrück, der grundsätzlich der Auffassung ist, dass
möglichst alle Engstellen erdverkabelt werden sollten. Der Gesetzgeber hat
nicht nur die Möglichkeit einer Erdverkabelung eingeräumt, sondern will auch
mit den festgelegten Pilotstrecken diese technische Lösung umsetzen und prüfen.
Hierzu bietet sich der Bereich der Gemeinde Bad Essen an.
Die zuständige
Landesbehörde mit Sitz in Oldenburg wird alle eingegangenen Mitteilungen,
Bedenken und Anregungen prüfen und gegebenenfalls die Amprion GmbH auffordern,
entsprechende Umplanungen vorzusehen. Sollte eine Erdverkabelung nicht
durchgeführt werden können, wird sich an dem jetzigen Bild der Freileitungen
die Höhe der Masten und Standorte verändern. Dieses bleibt jedoch der weiteren
Feinplanung und Entscheidung der Landesbehörde vorbehalten.
Ausschussmitglied
Bühning, als Ortsbürgermeister der Ortschaft Wehrendorf, berichtet über
gleichlautende Beratungen im Ortsrat. Gefordert
werden sollte die Erdverkabelung unter dem Kanal und der Bundesstraße (B 65)
hindurch. Zur Wahrung des Landschaftsbildes dürfen die Leitungen zudem erst
nach dem Wiehengebirge wieder aus der Erde kommen.
Im Ausschuss
herrscht darüber hinaus Einvernehmen, dass - sollte eine Erdverkabelung
abgelehnt werden - alternativ nur die Ost-Verschwenkung der Freileitungen in
Frage kommen kann.
Ergänzend wird bemängelt, dass die vorgelegten Unterlagen (Ausführungen, Gutachten, Ergebnisse) der Amprion GmbH zum größten Teil nicht nachzuvollziehen seien.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |