Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme wie vorgetragen und beraten zu verfassen.

 


Herr Pante erläutert die Vorlage, die umfassenden Unterlagen sowie das bisherige Verfahren.

 

Die Amprion GmbH beabsichtigt die Errichtung einer 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen Wehrendorf und Gütersloh. Mit Schreiben vom 03.05.2019 wurde die Gemeinde vom Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Oldenburg, aufgefordert, zu den Amprion-Planungen für den Abschnitt Wehrendorf – Lüstringen Stellung zu nehmen.

 

In den Planungen taucht die Ortslage Wehrendorf als Konfliktschwerpunkt und sogenannte Engstelle auf. Hierbei werden der 200 m Abstandspuffer zu Wohngebäuden im Außenbereich sowie der 400 m Abstandsbereich zu Innen- bzw. Außenbereichssatzungen unterschritten.

 

Für den Bereich Wehrendorf wurde aus diesem Grund eine West- oder Ost-Verschwenkung durch die Amprion geprüft. Bei der Westvariante verläuft die 380-kV-Leitung westlich der Bestandsleitungen und kehrt mit einem Knick nach der Überquerung der Bundesstraße auf die Bestandstrasse auf Höhe des Wiehengebirges zurück. Der Korridor ist hauptsächlich von landwirtschaftlich genutzten Flächen geprägt, wobei im äußersten Punkt die Gemeinde Bad Essen verlassen und bereits Bohmter Flächen überspannt werden. Die Ortschaft Wehrendorf wird durch diese Freileitungsvariante kaum beeinflusst. Die Ostvariante verläuft mit kleinräumigen Abweichungen entlang der bestehenden Leitungen westlich an Wehrendorf vorbei. Auch diese Trasse verläuft weitgehend über landwirtschaftlich genutzte Flächen, schneidet aber die Mindestabstände zu Innen- und Außenbereichssatzungen in der Ortschaft Wehrendorf. Auch Abstände zu Wohngebäuden im Außenbereich können nicht eingehalten werden.

 

Der Abschnitt Wehrendorf – Lüstringen ist als Pilotvorhaben für eine Teilerdverkabelung aufgenommen worden. Gerade für schwer überwindbare Engstellen oder Konfliktpunkte besteht also die Möglichkeit einer Erdverkabelung. Da im Bereich Wehrendorf erhebliche Belange der verschiedenen Schutzgüter betroffen sind und zudem der Mittellandkanal sowie eine Bundesstraße gekreuzt werden, sollte eine Erdverkabelung gefordert werden. Mit dieser Forderung sollte ebenfalls die verbleibende 110-kV-Ebene der Westnetz GmbH mit in die Erde verlegt werden. Somit besteht aktuell die Chance, die bestehenden Freileitungen zu entfernen.

 

Diese Argumentation führt auch der Landkreis Osnabrück, der grundsätzlich der Auffassung ist, dass möglichst alle Engstellen erdverkabelt werden sollten. Der Gesetzgeber hat nicht nur die Möglichkeit einer Erdverkabelung eingeräumt, sondern will auch mit den festgelegten Pilotstrecken diese technische Lösung umsetzen und prüfen. Hierzu bietet sich der Bereich der Gemeinde Bad Essen an.

 

Die zuständige Landesbehörde mit Sitz in Oldenburg wird alle eingegangenen Mitteilungen, Bedenken und Anregungen prüfen und gegebenenfalls die Amprion GmbH auffordern, entsprechende Umplanungen vorzusehen. Sollte eine Erdverkabelung nicht durchgeführt werden können, wird sich an dem jetzigen Bild der Freileitungen die Höhe der Masten und Standorte verändern. Dieses bleibt jedoch der weiteren Feinplanung und Entscheidung der Landesbehörde vorbehalten.

 

Ausschussmitglied Bühning, als Ortsbürgermeister der Ortschaft Wehrendorf, berichtet über gleichlautende Beratungen im Ortsrat. Gefordert werden sollte die Erdverkabelung unter dem Kanal und der Bundesstraße (B 65) hindurch. Zur Wahrung des Landschaftsbildes dürfen die Leitungen zudem erst nach dem Wiehengebirge wieder aus der Erde kommen.

 

Im Ausschuss herrscht darüber hinaus Einvernehmen, dass - sollte eine Erdverkabelung abgelehnt werden - alternativ nur die Ost-Verschwenkung der Freileitungen in Frage kommen kann.

 

Ergänzend wird bemängelt, dass die vorgelegten Unterlagen (Ausführungen, Gutachten, Ergebnisse) der Amprion GmbH zum größten Teil nicht nachzuvollziehen seien.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0