9.1:     Fond für bezahlbaren Wohnraum und städtebauliche Entwicklung

Mit Schreiben vom 23.05.2019 teilt der Landkreis Osnabrück mit, dass auf Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 11.03.2019 ein Fond für bezahlbaren Wohnraum und städtebauliche Entwicklung in Höhe von 1,5 Mio. € eingerichtet wurde, aus dessen Mitteln der Landkreis Osnabrück den kreisangehörigen Kommunen finanzielle Unterstützung zur direkten und indirekten Grundstücksverbilligung gewähren kann. Aus diesem Fond können auch Mittel für Maßnahmen der Siedlungsentwicklung, städtebaulichen Entwicklung, Hochwasserschutz, leerstehende oder mindergenutzte Schlüsselimmobilien und Grundstücke gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung einer Förderung besteht allerdings nicht.

 

Die Mittel des Fonds stehen grundsätzlich jeweils zur Hälfte für die beiden Förderbereiche „bezahlbarer Wohnraum“ und „städtebauliche Entwicklung“ zur Verfügung. Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Finanzmittel auf der Grundlage der erarbeiteten Richtlinie und den darin ausgeführten Bestimmungen.

 

9.2:     Dohlenkästen im Sanierungsgebiet „Hafenstraße“

Ausschussmitglied Lippert berichtet, dass Anfragen zu den Dohlenkästen an ihn herangetragen wurden. Er habe auf Herrn Pante verwiesen.

 

 

Nachdem keine weiteren Mitteilungen und Anfragen vorliegen, schließt der Vorsitzende die öffentliche Sitzung um 19.20 Uhr und eröffnet zeitgleich die nichtöffentliche Sitzung. Die Zuhörer/innen haben im Laufe der öffentlichen Sitzung den Raum verlassen.