Ausschussvorsitzender Helms erteilt Herrn Grunwald, Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), erneut das Wort. Herr Grunwald erläutert den aktuellen Sachstand.

 

Es handelt sich um ein Planverfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB). Der Aufstellungsbeschluss wurde in der letzten Ratssitzung gefasst. Herr Grunwald berichtet, dass die Brutvogelkartierung inzwischen ohne besondere Auswirkungen abgeschlossen sei. Ein erster Planentwurf mit textlichen Festsetzungen inklusive Aufteilungsvorschlag liegt bereits vor und wird ausführlich betrachtet.

 

Aus dem Ausschuss werden die folgenden Punkte besonders hervorgehoben:

 

  • Generell sollen in neuen Baugebieten Steingärten ausgeschlossen werden.
  • Die einzelnen Grundstücksgrößen sollten nicht unter 600 m² liegen. Auf eine Vorgabe ist jedoch zunächst zu verzichten, da die Ausmaße des Regenrückhaltebeckens noch nicht feststehen. Zudem ist die Kommunale Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) als Vorhabenträger – und damit die Gemeinde – über die Grundstücksgrößen entscheidungsbefugt.
  • Die mindeste Erdgeschosshöhe ist vorzugeben, da es sich um eine feuchte Fläche handelt.
  • Dachformen, wie z.B. das Pultdach, Dachneigungen sowie Traufenhöhen sind zu beraten. Ein Teilbereich der Wohnbaufläche sollte für Stadtvillen geeignet sein.
  • Die Größe des Regenrückhaltebeckens ist festzustellen. Alternativ ist die Regenwasserrückhaltung mit privaten Zisternen zu prüfen.
  • Die Breite des Gewässerrandstreifens kann aufgrund der vorhandenen Bepflanzung der Gewässerparzelle auf 2 m reduziert werden.
  • Die Straßenbreite und Führung ist zu optimieren.

 

Der Ausschuss beauftragt Herrn Grunwald einvernehmlich, die verschiedenen Punkte zu prüfen und den Planentwurf zur nächsten Sitzung des Ausschusses anzupassen.