Sitzung: 20.06.2019 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: BV/FD3/2019/132
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
1. den Bebauungsplan Nr. 84 „Am Reiterhof“, Heithöfen, aufzustellen. Der Geltungsbereich des
Plangebietes ist im beigefügten
Kartenauszug dargestellt.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die
weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss abzuwickeln.
Nach einleitenden Worten des Ausschussvorsitzenden erklärt Herr Grunwald, Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), die Vorlage.
Auch hier handelt es sich um ein Verfahren gemäß § 13 b BauGB. Nach der Durchführung werden ca. sechs bis sieben Bauplätze zur Verfügung stehen. Eine Besonderheit in diesem Verfahren ist die vielfache Pferdehaltung in Heithöfen. Aus diesem Grund könnte ein Immissionsschutzgutachten erforderlich werden.
Ausschussmitglied Spethmann, als Ortsvorsteher der Ortschafft Heithöfen, begrüßt die maßvolle Schaffung von Bauplätzen zum Erhalt der Einwohnerzahlen ausdrücklich. Ausschussmitglied Lippert weist auf den in der Nähe ansässigen Weißstorch hin. Maßnahmen zur Rücksichtnahme, wie z.B. ein reduziertes Zeitfenster für Baumaßnahmen, seien zu prüfen.
Nach kurzer Aussprache fasst der Ausschuss den folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |