Sitzung: 25.06.2019 Ausschuss für Wirtschaft, Marketing, Tourismus, Kultur, öffentliche Einrichtungen und Finanzen
Herr Meyer
erstattet den Verwaltungsbericht:
3.1: Statistik der Übernachtungszahlen 2018
Die Statistik des
Landesamtes für Statistik Niedersachsen erfasse alle Übernachtungsbetriebe mit
mehr als neun Betten. In diesem Segment habe die Gemeinde Bad Essen im Jahr
2018 in 17 Betrieben insgesamt 29.896 Gästeankünfte und 208.191
Gästeübernachtungen verzeichnen können. Im Vergleich zum Jahr 2017 bedeute das
eine Steigerung von 2.000 Gästeankünften (+ 7,2%) und 8.000 Übernachtungen
(+4%). Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gäste sei mit sieben Tagen
recht lang gewesen, bedingt durch die Vielzahl von Klinikaufenthalten, die
einen Anteil von rd. 68% an den Gästeübernachtungen hätten. Die kleineren
Übernachtungsbetriebe, insbesondere Pensionsbetriebe, würden durch Abfrage der
Tourist-Information bei den Anbietern erfasst. In diesem Segment seien für das
Jahr 2018 insgesamt 9.400 Gästeübernachtungen registriert worden.
3.2: Wassermühle Bad Essen
Die Wassermühle
werde durch die ehrenamtlich tätigen Müller betreut. Diese hätten nunmehr in
Österreich eine Osttiroler Getreidemühle erwerben können, die sie für
Vorführzwecke bei Veranstaltungen wie z.B. dem Historischen Markt einsetzen
möchten.
Herr Lüke setzt den
Verwaltungsbericht fort:
3.3: Strom- und Gaslieferverträge für die
Gemeinde Bad Essen
Zusammen mit dem
Landkreis Osnabrück und mehreren kreisangehörigen Gemeinden habe die Gemeinde
Bad Essen die Strom- und Gaslieferung für die gemeindeeigenen Lieferstellen im
Jahr 2015 öffentlich ausgeschrieben. Im Ergebnis erfolge seit dem Jahr 2017 die
Stromversorgung durch die Teutoburger Energie eG (TEN) und die Gasversorgung
durch die Stadtwerke Georgsmarienhütte. Die Stromlieferung für die
Straßenbeleuchtung erfolge durch die Lichtblick AG. Die Lieferverträge hätten
eine Laufzeit von drei Jahren und würden sich um ein weiteres Jahr verlängern,
sofern keine der Vertragsparteien den Vertrag kündige. Für den Bereich der
Straßenbeleuchtung habe die Fa. Lichtblick von dem Kündigungsrecht Gebrauch
gemacht, sodass dieser Vertrag zum 31.12.2019 auslaufe. Zusammen mit dem
Landkreis Osnabrück werde hier aktuell eine Neuausschreibung vorbereitet. Die
Versorgungsverträge mit der TEN und den SW Georgsmarienhütte hätten sich
hingegen bis zum 31.12.2020 verlängert.
3.4: Öffentliche Toilettenanlage
Lindenstraße 39
Das Ladenlokal im
Erdgeschoss des Gebäudes „Lindenstraße 39“ werde fristgerecht zum 01.07.2019
geräumt. Die Fahrschule werde Räumlichkeiten im gegenüberliegenden Gebäude
beziehen. Das Büro Wellner & Kroll bereite zurzeit die Ausschreibung der
einzelnen Gewerke vor. Die Fertigstellung der Baumaßnahme sei für Ende November
2019 geplant.
3.5: Gleisanlage im Gewerbegebiet Wehrendorf
Im Jahr 2018 sei
der Betriebsführungsvertrag mit der VLO unterzeichnet worden. Auf dieser
Grundlage sei jetzt Herr Jürgen Werner zum Betriebsleiter für die kommunale
Gleisanlage bestellt worden, verbunden mit dem Antrag auf Verzicht auf die
Bestellung eines stv. Betriebsleiters. Dieser Antrag sei über das Nds.
Wirtschaftsministerium an die Landeseisenbahnaufsicht gestellt worden. Eine
Entscheidung bleibe abzuwarten.
3.6: Wirtschaftsförderung
Die Aufgabe der
Wirtschaftsförderung würde bei der Gemeinde Bad Essen seit 2018 durch Frau
Silke Bulthaup wahrgenommen. Über die Aktivitäten solle in regelmäßigen
Abständen im Wirtschaftsausschuss berichtet werden. Herr Lüke gibt hierzu einen
Überblick über die von Frau Bulthaup bisher wahrgenommenen Termine, Gespräche
und Aktivitäten in diesem Bereich.
3.7: Osnabrücker
Land-Entwicklungsgesellschaft mbH
Die Gemeinde Bad
Essen halte an der Gesellschaft einen Anteil von 1,45%. Die Jahresrechnung 2018
weise für die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag von 284.360 € aus, der durch
eine Entnahme aus der Kapitalrücklage gedeckt werde. Seitens der Gemeinde sei
hierzu eine Dotierung in die Kapitalrücklage in Höhe von 304,40 € erforderlich
gewesen.
Im Jahr 2015 sei
die Gesellschaft mittels eines Betrauungsaktes mit der Wahrnehmung von
Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse beauftragt worden.
In diesem Betrauungsakt sei auch geregelt worden, dass die Gesellschaft für
jedes Geschäftsjahr einen Verwendungsnachweis zu erstellen habe, der belege,
dass durch die getätigten Zahlungen seitens der öffentlichen Hand keine
Überkompensationen erfolgt seien. Diese Verwendungsnachweise lägen nunmehr für
die Jahre 2015 bis 2018 vor und seien ohne Beanstandung durch einen
Wirtschaftsprüfer geprüft worden.
Der
Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.