Herr Meyer erstattet den Verwaltungsbericht:

 

3.1: Statistik der Übernachtungszahlen 2018

Die Statistik des Landesamtes für Statistik Niedersachsen erfasse alle Übernachtungsbetriebe mit mehr als neun Betten. In diesem Segment habe die Gemeinde Bad Essen im Jahr 2018 in 17 Betrieben insgesamt 29.896 Gästeankünfte und 208.191 Gästeübernachtungen verzeichnen können. Im Vergleich zum Jahr 2017 bedeute das eine Steigerung von 2.000 Gästeankünften (+ 7,2%) und 8.000 Übernachtungen (+4%). Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gäste sei mit sieben Tagen recht lang gewesen, bedingt durch die Vielzahl von Klinikaufenthalten, die einen Anteil von rd. 68% an den Gästeübernachtungen hätten. Die kleineren Übernachtungsbetriebe, insbesondere Pensionsbetriebe, würden durch Abfrage der Tourist-Information bei den Anbietern erfasst. In diesem Segment seien für das Jahr 2018 insgesamt 9.400 Gästeübernachtungen registriert worden.

 

3.2: Wassermühle Bad Essen

Die Wassermühle werde durch die ehrenamtlich tätigen Müller betreut. Diese hätten nunmehr in Österreich eine Osttiroler Getreidemühle erwerben können, die sie für Vorführzwecke bei Veranstaltungen wie z.B. dem Historischen Markt einsetzen möchten.    

 

Herr Lüke setzt den Verwaltungsbericht fort:

 

3.3: Strom- und Gaslieferverträge für die Gemeinde Bad Essen

Zusammen mit dem Landkreis Osnabrück und mehreren kreisangehörigen Gemeinden habe die Gemeinde Bad Essen die Strom- und Gaslieferung für die gemeindeeigenen Lieferstellen im Jahr 2015 öffentlich ausgeschrieben. Im Ergebnis erfolge seit dem Jahr 2017 die Stromversorgung durch die Teutoburger Energie eG (TEN) und die Gasversorgung durch die Stadtwerke Georgsmarienhütte. Die Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung erfolge durch die Lichtblick AG. Die Lieferverträge hätten eine Laufzeit von drei Jahren und würden sich um ein weiteres Jahr verlängern, sofern keine der Vertragsparteien den Vertrag kündige. Für den Bereich der Straßenbeleuchtung habe die Fa. Lichtblick von dem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht, sodass dieser Vertrag zum 31.12.2019 auslaufe. Zusammen mit dem Landkreis Osnabrück werde hier aktuell eine Neuausschreibung vorbereitet. Die Versorgungsverträge mit der TEN und den SW Georgsmarienhütte hätten sich hingegen bis zum 31.12.2020 verlängert.

 

3.4: Öffentliche Toilettenanlage Lindenstraße 39

Das Ladenlokal im Erdgeschoss des Gebäudes „Lindenstraße 39“ werde fristgerecht zum 01.07.2019 geräumt. Die Fahrschule werde Räumlichkeiten im gegenüberliegenden Gebäude beziehen. Das Büro Wellner & Kroll bereite zurzeit die Ausschreibung der einzelnen Gewerke vor. Die Fertigstellung der Baumaßnahme sei für Ende November 2019 geplant.

 

3.5: Gleisanlage im Gewerbegebiet Wehrendorf

Im Jahr 2018 sei der Betriebsführungsvertrag mit der VLO unterzeichnet worden. Auf dieser Grundlage sei jetzt Herr Jürgen Werner zum Betriebsleiter für die kommunale Gleisanlage bestellt worden, verbunden mit dem Antrag auf Verzicht auf die Bestellung eines stv. Betriebsleiters. Dieser Antrag sei über das Nds. Wirtschaftsministerium an die Landeseisenbahnaufsicht gestellt worden. Eine Entscheidung bleibe abzuwarten.

 

3.6: Wirtschaftsförderung

Die Aufgabe der Wirtschaftsförderung würde bei der Gemeinde Bad Essen seit 2018 durch Frau Silke Bulthaup wahrgenommen. Über die Aktivitäten solle in regelmäßigen Abständen im Wirtschaftsausschuss berichtet werden. Herr Lüke gibt hierzu einen Überblick über die von Frau Bulthaup bisher wahrgenommenen Termine, Gespräche und Aktivitäten in diesem Bereich.

 

3.7: Osnabrücker Land-Entwicklungsgesellschaft mbH

Die Gemeinde Bad Essen halte an der Gesellschaft einen Anteil von 1,45%. Die Jahresrechnung 2018 weise für die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag von 284.360 € aus, der durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage gedeckt werde. Seitens der Gemeinde sei hierzu eine Dotierung in die Kapitalrücklage in Höhe von 304,40 € erforderlich gewesen.

 

Im Jahr 2015 sei die Gesellschaft mittels eines Betrauungsaktes mit der Wahrnehmung von Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse beauftragt worden. In diesem Betrauungsakt sei auch geregelt worden, dass die Gesellschaft für jedes Geschäftsjahr einen Verwendungsnachweis zu erstellen habe, der belege, dass durch die getätigten Zahlungen seitens der öffentlichen Hand keine Überkompensationen erfolgt seien. Diese Verwendungsnachweise lägen nunmehr für die Jahre 2015 bis 2018 vor und seien ohne Beanstandung durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft worden.

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.