Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt,

  1. Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Hafen Wittlager Land GmbH zum 31.12.2018 wird festgestellt. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 407.234,99 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage gedeckt.
  2. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der Hafen Wittlager Land GmbH wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.
  3. Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung der Hafen Wittlager Land GmbH werden gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, entsprechend zu votieren.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0