Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die 22. Änderung der Straßenreinigungssatzung für die Gemeinde Bad Essen vom 18.12.1975 in der vorliegenden/geänderten Fassung.

 


Herr Lüke erläutert den Sachverhalt und insbesondere die Notwendigkeit, einzelne Straßenabschnitte aus der maschinellen Straßenreinigung herauszunehmen, da eine gefährdungsfreie Reinigung aufgrund der Notwendigkeit von Rückwärtsfahrten der Kehrmaschine nicht gegeben sei. Bei zukünftigen Ausschreibungen solle geprüft werden, ob durch die Vorgabe einer Rückfahrkamera die haftungsrechtlichen Voraussetzungen für eine maschinelle Straßenreinigung wieder erfüllt werden können.  


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0