Beschluss:

1.       Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss der Kinderland Bad Essen gGmbH zum 31. Dezember 2018 wird aufgrund der erfolgten Jahresabschlussprüfung gemäß § 10 des Gesellschaftervertrages festgestellt.

2.       Die Gesellschafterversammlung stellt fest, dass die Gemeinde Bad Essen im Geschäftsjahr 2018 Vorschüsse auf die zu erwartende Verlustabdeckung in Höhe von 1.002.599,96 € gezahlt hat.

3.       Die Gesellschafterversammlung beschließt, den Jahresüberschuss in Höhe von 18.100,81 € zu verwenden zur Deckung der bestehenden Fehlbeträge aus den Vorjahren (18.470,09 €).

4.       Der Geschäftsführung der Kinderland Bad Essen gGmbH wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.

5.       Die Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138 NKomVG angewiesen, entsprechend zu beschließen.

 

 


Ratsherr Kirstein-Bloem erläutert den Sachverhalt. Er bedankt sich anschließend bei Herrn EGR Meyer als Geschäftsführer der Kinderland Bad Essen gGmbH für seine gute und engagierte Arbeit.

 

Ratsherr Drengk schließt sich dem Dank an Herrn EGR Meyer an. Er weist darauf hin, dass das qualitativ und quantitativ hochwertige Betreuungsangebot in der Gemeinde Bad Essen viel Geld koste, dass dieses Geld aber verantwortungsvoll, sinnvoll und zukunftsweisend für die Gemeinde Bad Essen eingesetzt werde. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

28

Nein:

0

Enthaltung:

0