Beschluss:

 

Der Rat beschließt,

 

1. die eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes in „Lintorf“ wie folgt zu behandeln:

 

1.       Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 14.05.2019

2.       Deutsche Telekom Technik GmbH vom 12.04.2019

3.       IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim vom 14.05.2019

4.       Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie vom 17.05.2019

5.       Landkreis Osnabrück vom 20.05.2019

6.       Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Osnabrück vom 17.05.2018

7.       LEA Gesellschaft für Landeseisenbahnaufsicht mbH vom 20.05.2019

8.       Nds. Landesbehörde für Straßenbau  und Verkehr, Geschäftsbereich Osnabrück vom 10.05.2019

9.       Staatl. Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück vom 15.05.2019

10.   Unterhaltungsverband Nr. 70 vom 17.05.2019

11.   Herrn Günter Hohlt vom 05.2019

12.   Frau Claudia Langer-Huge vom 12.05.2019

13.   Frau Heike Haddis vom 19.05.2019

14.   G. und U. Lömker vom 19.05.2019

15.   H.-P. und P. Weber vom 20.05.2019

 

Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung nach dem Vorschlag des Planbearbeiters;

 

2. die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den vorstehend beschlossenen Änderungen/in der vorgelegten Fassung;

 

3. die eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 77 „Homann“, Lintorf, wie folgt zu behandeln:

 

1.       Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 14.05.2019

2.       Deutsche Telekom Technik GmbH vom 12.04.2019

3.       IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim vom 14.05.2019

4.       Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie vom 17.05.2019

5.       Landkreis Osnabrück vom 20.05.2019

6.       Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Osnabrück vom 17.05.2018

7.       LEA Gesellschaft für Landeseisenbahnaufsicht mbH vom 20.05.2019

8.       Nds. Landesbehörde für Straßenbau  und Verkehr, Geschäftsbereich Osnabrück vom 10.05.2019

9.       Staatl. Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück vom 15.05.2019

10.   Unterhaltungsverband Nr. 70 vom 17.05.2019

11.   Herrn Günter Hohlt vom 05.2019

12.   Frau Claudia Langer-Huge vom 12.05.2019

13.   Frau Heike Haddis vom 19.05.2019

14.   G. und U. Lömker vom 19.05.2019

15.   H.-P. und P. Weber vom 20.05.2019

 

Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung nach dem Vorschlag des Planbearbeiters;

 

4. den Bebauungsplan Nr. 77 „Homann“, Lintorf, bestehend aus Planteilen mit textlichen und gestalterischen Festsetzungen sowie Begründung mit den vorstehend beschlossenen Änderungen/in der vorgelegten Fassung als Satzung.

            

 


Ratsherr Helms erläutert die Sachverhalte zu den TOP 14 bis 16, die sich auf die geplante Erweiterung des Firmenstandortes der Firma Homann beziehen. Er erinnert daran, dass der Standort ursprünglich geschlossen werden sollte. Nunmehr habe sich das Unternehmen nicht nur dazu entschlossen, den Standort Lintorf zu erhalten, sondern plane sogar Investitionen von rd. 150 Mio. € zum Ausbau des Standortes und damit verbunden die Schaffung von rd. 150 zusätzlichen Arbeitsplätzen in der Gemeinde Bad Essen. Die wesentlichen Elemente der Bauleitplanung, mit der die Sicherung und Weiterentwicklung des Standortes gewährleistet werden solle, seien die Errichtung eines Hochregallagers und die verkehrliche Anbindung an die B 65. Insbesondere die im Verfahren vorgebrachten Stellungnahmen der direkten Anlieger seien in der notwendigen Abwägung intensiv diskutiert und beraten worden. Die notwendige Kompensation für die Maßnahme solle entlang der Hunte erbracht werden.

 

Ratsherr Lippert ergänzt, dass die Ortschaft Lintorf durch die Anbindung der Fa. Homann an die B 65 deutlich vom Verkehr entlastet werde. Bauausschuss und Rat hätten die Vor- und Nachteile umfassend geprüft und gegeneinander abgewogen.

 

Ratsfrau Eilers kritisiert, dass der Klimaschutz und der sparsame Umgang mit Energie in den Planungen zu wenig Raum gefunden hätten. Die Gemeinde habe keine Vorgaben zur Nutzung regenerativer Energien, zum Umgang mit Wasser und Schmutzwasser oder zur Begrünung der Fassade des Hochregallagers gemacht. Zudem sei sie wichtigen Eingaben und Bedenken nicht gefolgt. Sie weist darauf hin, dass die Fa. Homann aus ihrer Sicht kein verlässlicher Partner sei. Die untere Denkmalschutzbehörde habe zudem darauf hingewiesen, dass das Hochregallager zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Ortsbildes von Lintorf führen werde. Sie bedaure außerdem, dass die notwendige Kompensation außerhalb der Gemeinde Bad Essen erbracht werden solle.

 

Ratsherr Lippert bekräftigt, dass die gemeindlichen Gremien alle vorgetragenen Anregungen ausgiebig und sorgfältig abgewogen hätten. Er hätte die Kompensation auch gerne in der Gemeinde Bad Essen erbracht, sie sei in diesem Umfang aber hier nicht darstellbar.

 

Ratsherr Kleine-Heitmeyer stellt ebenfalls klar, dass alle Belange sorgfältig und ausgiebig abgewogen worden seien. In der Realität seien aber nicht immer alle Wünsche zu haben. Die Interessen der Bürgerinnen und Bürger müssten gegeneinander abgewogen werden. Es sei aus seiner Sicht unredlich, immer nur Maximalforderungen aufzustellen. Mit den Belangen der Bürgerinnen und Bürger müsse sorgfältig und verantwortungsvoll umgegangenen werden.

 

Ratsherr Dr. Lücht erklärt, dass eine Kompensation im Bereich des Dümmers aus seiner Sicht nicht sinnvoll sei.         


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

26

Nein:

2

Enthaltung:

0