8.1:    Geplante Flurbereinigung zwischen Wehrendorf und Bad Essen

Am 20. Januar 2014 teilt Herr Völler vom LGLN mit, dass aufgrund einer Besprechung beim zuständigen Ministerium am 13. Januar 2014 die Rahmenbedingungen für neue Flurbereinigungsverfahren veröffentlicht wurden. Das Ministerium legt erheblichen Wert auf eine ökologische Aufwertung in neuen Verfahren, welches nicht im geplanten Flurbereinigungsverfahren zwischen Bad Essen und Wehrendorf dargestellt werden kann. Somit sieht Herr Völler aktuell keine Möglichkeit, das Verfahren zur Jahresmitte für das Programm 2014 anmelden zu können. In Abstimmung mit Herrn Bürgermeister Günter Harmeyer wird dieser die Thematik über die Landtagsabgeordneten weitergeben und darauf hinweisen, dass zwar die rechtlichen Möglichkeiten, z. B. für ein beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren im Flurbereinigungsgesetz bestehen, aber aufgrund der ökologischen Ausrichtung und Vorgaben keine Fördermöglichkeit besteht.

 

8.2:    Fortschreibung des Dorferneuerungsprogramms

Innerhalb der ILEK-Lenkungsgruppensitzung am 29. Januar 2014 konnte Herr Bendig berichten, dass das Dorferneuerungsprogramm fortgeschrieben wird. Es gibt eine neue Ausrichtung. Demografie und Klima werden als Schwerpunktthemen benannt. Eine weitere Neuerung ist, dass sich Dörfer, die schon an dem Programm teilgenommen haben, wieder bewerben können. Allerdings muss eine Bewerbung zukünftig im Dorfverbund stattfinden. In Bezug auf die zukünftige Förderperiode betont Herr Bendig die steigende Bedeutung gemeindeübergreifender Entwicklungskonzepte für das Ranking bei der Vergabe von Fördermitteln. Es laufe darauf hinaus, dass Gemeinden ohne Einbindung in einen regionalen Entwicklungsprozess hier zunehmend das Nachsehen haben werden. Die Weiterführung des ILEK-Wittlager Land wird immer wichtiger und zwingend zur Einwerbung von Fördermitteln.

Durch die Um- und Neustrukturierung des LGLN zu Ämtern für regionale Landesentwicklung ab dem 01.07.2014 wird es zu keinen großen Änderungen in der täglichen Zusammenarbeit mit den Kommunen kommen. Zu den wesentlichen Neuerungen gehört, dass die bisher dem LGLN zugeordneten Katasterverwaltungen ausgegliedert werden. Außerdem wird Herr Wencker zukünftig zentrale Aufgaben für den Landesbeauftragten Weser-Ems übernehmen. Eine offizielle Abkürzung für die Ämter für regionale Landesentwicklung gibt es zurzeit noch nicht.

 

8.3:    Gehölzrückschnitt an der Bad Essener Kanalbrücke

Ausschussmitglied Lippert weist darauf hin, dass der Gehölzrückschnitt an der nördlichen Rampe der Bad Essener Kanalbrücke nicht fachmännisch durchgeführt und der Arbeitsbereich unprofessionell zurückgelassen wurde. Der Landkreis Osnabrück als zuständiger Straßenbaulastträger wird darauf hingewiesen.

 

8.4:    Kanaldeckel

Ausschussmitglied Dr. Lücht bittet um Mitteilung an den Wasserverband, dass der Kanaldeckel an der Einmündung Lutherstraße/Gartenstraße abgesackt ist.

 

8.5:    Ländlicher Wegebau

Ausschussmitglied Spethmann fragt nach, inwieweit Sondernutzungserlaubnisse zum Befahren von gemeindlichen Wegen mit schweren und überbreiten landwirtschaftlichen Fahrzeugen durch den Landkreis Osnabrück erteilt werden. Regelmäßig werden durch entsprechende Fahrzeuge die Bankettbereiche der Fahrbahnen beschädigt.

 

Nach Aussage von Herrn Pante wird diese Problematik verwaltungsseitig auch gesehen. Mitteilungen über erteilte Sondernutzungserlaubnisse erhält die Gemeinde vom Landkreis nicht.

 

 

Nachdem keine weiteren Mitteilungen, Anfragen und Anregungen vorgebracht werden, schließt der Vorsitzende die öffentliche Sitzung um 18.30 Uhr. Er verabschiedet die Zuhörer und eröffnet nach kurzer Pause die nichtöffentliche Sitzung.